Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die bundesweite Stärkung der Pflege wird seit 2015 kontinuierlich in drei Stufen umgesetzt. Daher gibt es drei Pflegestärkungsgesetze (PSG). Seit Januar 2017 greift insbesondere die Umsetzung des PSG II und PSG III, welche das bisherige Pflegesystem stark verändert.

 

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtung

Das zweite Pflegestärkungsgesetz bringt einen gänzlich neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehend eine neue Art der Begutachtung. Körperliche sowie geistige und seelisch bedingte Pflegebedürftigkeit werden künftig gleichrangig in der Begutachtung berücksichtigt. Dadurch werden insbesondere demenziell Erkrankte bei den Leistungen besser gestellt.

Aus drei Pflegestufen sind zum 1. Januar 2017 fünf neue Pflegegrade geworden. Damit soll es zünftig zu einer genaueren Einstufung kommen, da die Beeinträchtigungen der Menschen in allen sechs pflegerelevanten Lebensbereichen berücksichtigt werden. Die Einschätzung des Pflegegrades orientiert sich an dem Grad der Selbstständigkeit und den individuellen Fähigkeiten des Betroffenen. Dabei stellt das Gesetz niemanden schlechter, der bisher schon Leistungen bezieht. Es gilt der Bestandsschutz für bereits eingestufte Pflegebedürftige.

 

Veränderte Leistungen

Mit dem PSG II ist seit dem 01.01.2017 der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat eingeführt worden, den alle Pflegebedürftigen zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen können. Somit wächst die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf Leistungen haben, insbesondere mit dem neuen Pflegegrad 1.

In vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es seit 01.01.2017 die Neuerung, dass je Pflegeheim ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil der Bewohner gezahlt wird, unabhängig von dem vorhandenen Pflegegrad 2 bis 5. Außerdem wurde die Dokumentation in Pflegeeinrichtungen umgestaltet und zusätzliche Betreuungsangebote für alle stationär Gepflegten geschaffen.

 

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflegestärkungsgesetze sorgen für veränderte Voraussetzungen für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können im eigenen Krankheitsfall oder bei Urlaub nun sechs Wochen statt bisher vier Wochen lang eine Vertretung in Anspruch nehmen. Kurzfristig ist eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf für die Organisation der Pflege möglich. Außerdem steht Angehörigen über die Pflegekasse ein kostenloser Pflegekurs sowie Anspruch auf Pflegeberatung zu.

 

Änderungen in der Pflegeausbildung

Im Jahr 2018 startet der erste Jahrgang der neuen generalistischen Pflegeausbildung, die auf einen Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege vorbereitet. Die Ausbildung ist dann, im Gegensatz zur jetzigen Situation, kostenlos.

 

Reha vor Pflege

Weiterhin setzt das zweite Pflegestärkungsgesetz einen deutlichen Akzent bei der Rehabilitation – und folgt darin den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Alter möglichst lange selbstständig zu leben, auch bei Pflegebedürftigkeit. Daher wird der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ gestärkt und somit die Selbstständigkeit gefördert.

 

Pflegestärkungsgesetz III

Ein zentrales Anliegen des PSG III ist die Abstimmung und Vernetzung vor Ort: die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an regionalen Pflegeausschüssen zu beteiligen.

Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Zudem sollen in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten kommunale Beratungsstellen modellhaft für die Dauer von fünf Jahren erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet.

Berichte des MDK sind künftig automatisch an den Pflegebedürftigen oder Betroffenen weiterzuleiten.

 


a u s   d e r   B e r a t u n g

 

Eine Broschüre zum Pflegestärkungsgesetz II kann unter folgendem Link bestellt werden:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege