Asyl – dezentrale Unterbringung im Landkreis Coburg und dauerhafter Notfallplan

 

Seit der 2. KW 2017 (12.01.2017) werden dem Landkreis Coburg wieder Asylbewerber zugewiesen.

An diesem Tag holten die Hausverwalter des Landratsamtes 23 Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung Bamberg ab (19 Eritreer – überwiegend Einzelpersonen und eine vierköpfige Familie aus Georgien).

Aktuell, d. h. in der 7. KW, haben wir 407 Asylbewerber in unseren 78 Wohnungen und 6 Unterkünften, davon 73 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf. 64 unbegleitete Minderjährige sind in der Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Senioren. Insgesamt sind im Landkreis Coburg derzeit 471 Asylbewerber untergebracht.

Zu dieser Zahl kommen noch 110 sogenannte Fehlbeleger hinzu, die eigentlich innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung aus der von staatlicher Seite  gestellten Wohnung ausziehen müssen, aber noch keine eigene Wohnung gefunden haben und aufgrund der derzeitigen Zuweisungssituation im Moment auch länger in den Wohnungen bleiben können.

Im Rahmen der Wohnsitzzuweisungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurden ferner 18 anerkannte Asylbewerber von der Regierung von Oberfranken  in unsere vom Freistaat Bayern angemieteten Wohnungen/Unterkünfte im Landkreis Coburg eingewiesen, die derzeit auf dem freien Markt keine Wohnung finden.

(Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 AufenthG besteht kraft Gesetzes eine Verpflichtung, für den Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land den gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das eine Zuweisung zur Durchführung des Asylverfahrens oder im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erfolgte.)