Sitzung: 16.02.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Asyl – dezentrale Unterbringung im
Landkreis Coburg und dauerhafter Notfallplan
Seit der 2.
KW 2017 (12.01.2017) werden dem Landkreis Coburg wieder Asylbewerber
zugewiesen.
An diesem Tag
holten die Hausverwalter des Landratsamtes 23 Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung
Bamberg ab (19 Eritreer – überwiegend Einzelpersonen und eine vierköpfige
Familie aus Georgien).
Aktuell, d.
h. in der 7. KW, haben wir 407 Asylbewerber in unseren 78 Wohnungen und 6
Unterkünften, davon 73 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in
Ebersdorf. 64 unbegleitete Minderjährige sind in der Obhut des Amtes für
Jugend, Familie und Senioren. Insgesamt sind im Landkreis Coburg derzeit 471
Asylbewerber untergebracht.
Zu dieser
Zahl kommen noch 110 sogenannte Fehlbeleger hinzu, die eigentlich innerhalb von
3 Monaten nach Anerkennung aus der von staatlicher Seite gestellten Wohnung ausziehen müssen, aber
noch keine eigene Wohnung gefunden haben und aufgrund der derzeitigen
Zuweisungssituation im Moment auch länger in den Wohnungen bleiben können.
Im Rahmen der
Wohnsitzzuweisungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurden ferner 18
anerkannte Asylbewerber von der Regierung von Oberfranken in unsere vom Freistaat Bayern angemieteten
Wohnungen/Unterkünfte im Landkreis Coburg eingewiesen, die derzeit auf dem
freien Markt keine Wohnung finden.
(Nach § 12a
Abs. 1 Satz 1 AufenthG besteht kraft Gesetzes eine Verpflichtung, für den
Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
in dem Land den gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das eine
Zuweisung zur Durchführung des Asylverfahrens oder im Rahmen des
Aufnahmeverfahrens erfolgte.)