Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 019/2017
Beschluss:
Nach Vortrag des
Berichterstatters und nach eingehender Beratung fasst der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
folgenden geänderten Beschluss:
Zu diesem Zweck wird die Gründung eines
Vereins empfohlen. Der Landkreis Coburg wird die Gründung unterstützen und eine
Garantieerklärung hinsichtlich der Zwecke und Ziele abgeben. Die Vereinssatzung
ist mit dem Landkreis Coburg einvernehmlich zu gestalten. Der Landkreis Coburg
wird einen jährlichen Festbetrag zur Finanzierung der Leistungen des Vereins
übernehmen. Für 2017 wird empfohlen, einen Betrag i. H. v. 10.000 € in den
Haushalt einzustellen. Weitere Leistungen sind zunächst nicht vorgesehen.
Zur Vorbereitung der Gründung des Vereins
wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die mit jeweils einem Vertreter der
Kreistagsfraktionen besetzt wird. Den Vorsitz hat Kanat Akin.
b)
Besuch
in Manisa 2017
Der Landkreis Coburg entsendet 2017 keine Delegation nach Manisa zum
Internationalen Mesir Paste Festival.
Nach einer
Grundsatzentscheidung des Kreistags vom 23.10.2012, eine Partnerschaft mit
einer türkischen Region einzugehen, wurde diese Absicht mit Beschluss des
Kreis- und Strategieausschusses vom 04.12.2014 bekräftigt, dies mit der Region
Manisa zu verwirklichen.
Im Haushalt 2015
wurden Mittel in Höhe von 5.000 € eingestellt.
Weitere
Konkretisierungen wurden nicht festgelegt.
In Anspruch genommen
wurden 812,21 €.
Im Haushalt 2016
wurden (HH-Ansatz wie Vorjahr: 5.000 €) 5.591,39 € ausgezahlt.
Nachdem in der
Landkreisverwaltung keine Personalressourcen für administrative Aufgaben
verfügbar sind, wurde zunächst die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beauftragt,
dortige Kapazitäten, die im Rahmen eines befristeten Projekts vorhanden waren,
für die Partnerschaft zu nutzen (Amtl. Mitteilung im KT. am 18.12.2014).
RM Stefan
Hinterleitner hat im April 2016 mitgeteilt, dass die seinerzeit mit der Aufgabe
betraute Kraft zwischenzeitlich ersatzlos ausgeschieden ist und deshalb die
Aufgabe nicht weiter übernommen werden kann.
Im November 2015
erhielt der Landkreis eine Einladung zum 476. International Manisa Mesir Paste
Festival vom 21.-24.04.2016 (Amtl. Mitteilung Kreistag 17.12.2015). Die im
Kreistag vertretenen Fraktionen wurden gebeten Vertreter für eine Delegation zu
benennen. Zunächst wurden benannt:
KR Kanat Akin, KRin
Alexandra Kemnitzer (beide SPD), KR und Stv. des LR Rainer Mattern (CSU), KRin
Gabriele Jahn (B90/GRÜNE) und KR Dr. Bernd Wicklein (ULB).
Frau Jahn und Herr
Mattern haben die Besuchsreise nicht antreten können. Da auch LR Busch nicht
teilnehmen konnte, wurde KR Christian Gunsenheimer als weiterer Stellvertreter
des Landrats zum Delegationsleiter bestimmt. Im Rahmen der Reise wurde ein
Partnerschaftsabkommen geschlossen und die Urkunden ausgetauscht.
In der KT-Sitzung am
12.05.2016 wurde dem KT von den durchweg positiven Eindrücken, die die
Delegation erlebt hat, berichtet.
Bereits damals regte
LR Michael Busch an, sich über die weitere Entwicklung der Partnerschaft und
über eine Konzeption diesbezüglich, Gedanken zu machen.
Weitere
kommunalpolitische Entscheidungen durch Vorgaben und Aufträge im Einzelfall
oder ganz generell, wurden in den Kreisgremien nicht gemacht.
Am Rande von
Sitzungen und in Einzelgesprächen wurde lediglich festgelegt, nachdem –
zumindest bisher- der Schwerpunkt auf kulturellem Gebiet liegt, den Ausschuss
für Bildung, Kultur und Sport mit der Entscheidung zu befassen.
Die Delegation (KRe
Akin, C. Gunsenheimer, Kemnitzer, Wicklein) hat im Herbst des vergangenen
Jahres aus eigenem Antrieb Projektvorschläge erarbeitet, die übersetzt und
schriftlich nach Manisa gesendet wurden. Die Inhalte wird KR Kanat Akin dem
Gremium anschließend vorstellen und erläutern. Der Text der Projektskizze ist
als Anlage zum Vorabstudium beigefügt
Eine Einladung zum
477. International Manisa Mesir Paste Festival vom 21.-23.04.2017 ist am 21.
12.2016 eingegangen; um eine Antwort bezüglich der Teilnahme einer Delegation
(5 Teilnehmer) wird gebeten. Es ist zu entscheiden, ob erneut eine Delegation
zu welchen Rahmenbedingungen (Delegationsleitung, Reisekosten nach
„Entschädigungssatzung“) entsandt wird.
In diesem
Zusammenhang ist es geboten, nicht nur über die erneute Reise nach Manisa,
sondern über den weiteren Fortgang der Partnerschaft zu entscheiden und klare
Strukturen festzulegen.
Die Kernfrage ist:
Welche politische
Bedeutung und welchen Stellenwert misst der Kreistag dem Ausbau und der
Gestaltung der Partnerschaft bei?
Daraus ergeben sich
Konsequenzen und Notwendigkeiten für die Organisationsform für die
Partnerschaft:
a)
Denkbar
ist ein Gremium/Arbeitsgruppe aus Reihen des Kreistags zu bestellen, dass die
Federführung inne hat.
Dazu bedarf es zwingend einer Betreuung durch die Verwaltung.
Personalkapazitäten stehen dafür allerdings nicht zur Verfügung. Eine Lösung
wäre über eine neue Stelle im Stellenplan 2017 im Haushalt zu schaffen.
b)
Denkbar
wäre auch das Handeln beim Ausschuss Bildung, Kultur und Sport zu belassen. Im
Vergleich zur Variante a) wären überdies die Sitzungsregularien zu berücksichtigen.
Ansonsten gelten die gleichen weiteren Rahmenbedingungen wie bei Variante a).
c)
Denkbar
ist eine Ausgliederung der Partnerschaft in eine privatrechtliche Form, z.B.
einen Verein. Die Aufgaben wären dann im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit
abzuwickeln. Die Beschäftigung hauptamtlichen Personals entfiele. Die
Unterstützung des Landkreises kann in Form einer Garantieerklärung, einschl.
finanzieller Leistungen zur Unterstützung der Vereinszwecke erfolgen. Daneben
kann eine Mitgliedschaft der Gebietskörperschaft Landkreis Coburg erfolgen.
Daneben könnten auch natürliche Personen aus dem weiteren Umfeld einer
derartigen Idee mit eingebunden werden. Möglichkeiten Spenden zu generieren
wären eröffnet.
In allen Varianten
sind die einzustellenden Haushaltsmittel zu definieren.
Kommunale
Partnerschaften einzugehen entspringt dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen
(Art. 28 Abs. 2 GG). Es handelt sich dabei um eine freiwillige Aufgabe. Die
Grenzen der Leistungsfähigkeit sind dabei zu beachten.
Auf eine Aussage zur
Bewertung der politischen Lage, die für Beziehungen deutscher zu türkischen
Kommunen eine Rolle spielen könnte, wurde verzichtet. Eine Beurteilung wird den
Erkenntnissen der Mandatsträger überlassen.
aus der Beratung:
Die Mitarbeit der Verwaltung beschränkt sich auf Terminkoordination und das Erstellen von Einladungsschreiben und deren Versendung an die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe.
Der Einladung aus Manisa, wieder eine Delegation aus Coburg zu entsenden, solle in diesem Jahr nicht gefolgt werden. Im Gegenzug erwäge man, die türkische Partnergemeinde der Region Manisa nach Deutschland einzuladen.