Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Nach Vortrag des Berichterstatters und nach eingehender Beratung fasst der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport folgenden geänderten Beschluss:

 

a)    Der Landkreis Coburg verfolgt den Ausbau der Partnerschaft mit der türkischen Region Manisa weiter.

Zu diesem Zweck wird die Gründung eines Vereins empfohlen. Der Landkreis Coburg wird die Gründung unterstützen und eine Garantieerklärung hinsichtlich der Zwecke und Ziele abgeben. Die Vereinssatzung ist mit dem Landkreis Coburg einvernehmlich zu gestalten. Der Landkreis Coburg wird einen jährlichen Festbetrag zur Finanzierung der Leistungen des Vereins übernehmen. Für 2017 wird empfohlen, einen Betrag i. H. v. 10.000 € in den Haushalt einzustellen. Weitere Leistungen sind zunächst nicht vorgesehen.

Zur Vorbereitung der Gründung des Vereins wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die mit jeweils einem Vertreter der Kreistagsfraktionen besetzt wird. Den Vorsitz hat Kanat Akin.

 

b)    Besuch in Manisa 2017
Der Landkreis Coburg entsendet 2017 keine Delegation nach Manisa zum Internationalen Mesir Paste Festival.

 


 

Nach einer Grundsatzentscheidung des Kreistags vom 23.10.2012, eine Partnerschaft mit einer türkischen Region einzugehen, wurde diese Absicht mit Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom 04.12.2014 bekräftigt, dies mit der Region Manisa zu verwirklichen.

Im Haushalt 2015 wurden Mittel in Höhe von 5.000 € eingestellt.

Weitere Konkretisierungen wurden nicht festgelegt.

In Anspruch genommen wurden 812,21 €.

Im Haushalt 2016 wurden (HH-Ansatz wie Vorjahr: 5.000 €) 5.591,39 € ausgezahlt.

 

Nachdem in der Landkreisverwaltung keine Personalressourcen für administrative Aufgaben verfügbar sind, wurde zunächst die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beauftragt, dortige Kapazitäten, die im Rahmen eines befristeten Projekts vorhanden waren, für die Partnerschaft zu nutzen (Amtl. Mitteilung im KT. am 18.12.2014).

RM Stefan Hinterleitner hat im April 2016 mitgeteilt, dass die seinerzeit mit der Aufgabe betraute Kraft zwischenzeitlich ersatzlos ausgeschieden ist und deshalb die Aufgabe nicht weiter übernommen werden kann.

 

Im November 2015 erhielt der Landkreis eine Einladung zum 476. International Manisa Mesir Paste Festival vom 21.-24.04.2016 (Amtl. Mitteilung Kreistag 17.12.2015). Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden gebeten Vertreter für eine Delegation zu benennen. Zunächst wurden benannt:

KR Kanat Akin, KRin Alexandra Kemnitzer (beide SPD), KR und Stv. des LR Rainer Mattern (CSU), KRin Gabriele Jahn (B90/GRÜNE) und KR Dr. Bernd Wicklein (ULB).

Frau Jahn und Herr Mattern haben die Besuchsreise nicht antreten können. Da auch LR Busch nicht teilnehmen konnte, wurde KR Christian Gunsenheimer als weiterer Stellvertreter des Landrats zum Delegationsleiter bestimmt. Im Rahmen der Reise wurde ein Partnerschaftsabkommen geschlossen und die Urkunden ausgetauscht.

In der KT-Sitzung am 12.05.2016 wurde dem KT von den durchweg positiven Eindrücken, die die Delegation erlebt hat, berichtet.

Bereits damals regte LR Michael Busch an, sich über die weitere Entwicklung der Partnerschaft und über eine Konzeption diesbezüglich, Gedanken zu machen.

 

Weitere kommunalpolitische Entscheidungen durch Vorgaben und Aufträge im Einzelfall oder ganz generell, wurden in den Kreisgremien nicht gemacht.

Am Rande von Sitzungen und in Einzelgesprächen wurde lediglich festgelegt, nachdem – zumindest bisher- der Schwerpunkt auf kulturellem Gebiet liegt, den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport mit der Entscheidung zu befassen.

 

Die Delegation (KRe Akin, C. Gunsenheimer, Kemnitzer, Wicklein) hat im Herbst des vergangenen Jahres aus eigenem Antrieb Projektvorschläge erarbeitet, die übersetzt und schriftlich nach Manisa gesendet wurden. Die Inhalte wird KR Kanat Akin dem Gremium anschließend vorstellen und erläutern. Der Text der Projektskizze ist als Anlage zum Vorabstudium beigefügt

 

Eine Einladung zum 477. International Manisa Mesir Paste Festival vom 21.-23.04.2017 ist am 21. 12.2016 eingegangen; um eine Antwort bezüglich der Teilnahme einer Delegation (5 Teilnehmer) wird gebeten. Es ist zu entscheiden, ob erneut eine Delegation zu welchen Rahmenbedingungen (Delegationsleitung, Reisekosten nach „Entschädigungssatzung“) entsandt wird.

 

In diesem Zusammenhang ist es geboten, nicht nur über die erneute Reise nach Manisa, sondern über den weiteren Fortgang der Partnerschaft zu entscheiden und klare Strukturen festzulegen.

 

Die Kernfrage ist:

Welche politische Bedeutung und welchen Stellenwert misst der Kreistag dem Ausbau und der Gestaltung der Partnerschaft bei?

Daraus ergeben sich Konsequenzen und Notwendigkeiten für die Organisationsform für die Partnerschaft:

a)    Denkbar ist ein Gremium/Arbeitsgruppe aus Reihen des Kreistags zu bestellen, dass die Federführung inne hat.
Dazu bedarf es zwingend einer Betreuung durch die Verwaltung. Personalkapazitäten stehen dafür allerdings nicht zur Verfügung. Eine Lösung wäre über eine neue Stelle im Stellenplan 2017 im Haushalt zu schaffen.

b)    Denkbar wäre auch das Handeln beim Ausschuss Bildung, Kultur und Sport zu belassen. Im Vergleich zur Variante a) wären überdies die Sitzungsregularien zu berücksichtigen. Ansonsten gelten die gleichen weiteren Rahmenbedingungen wie bei Variante a).

 

c)    Denkbar ist eine Ausgliederung der Partnerschaft in eine privatrechtliche Form, z.B. einen Verein. Die Aufgaben wären dann im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit abzuwickeln. Die Beschäftigung hauptamtlichen Personals entfiele. Die Unterstützung des Landkreises kann in Form einer Garantieerklärung, einschl. finanzieller Leistungen zur Unterstützung der Vereinszwecke erfolgen. Daneben kann eine Mitgliedschaft der Gebietskörperschaft Landkreis Coburg erfolgen. Daneben könnten auch natürliche Personen aus dem weiteren Umfeld einer derartigen Idee mit eingebunden werden. Möglichkeiten Spenden zu generieren wären eröffnet.

 

In allen Varianten sind die einzustellenden Haushaltsmittel zu definieren.

 

Kommunale Partnerschaften einzugehen entspringt dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Art. 28 Abs. 2 GG). Es handelt sich dabei um eine freiwillige Aufgabe. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit sind dabei zu beachten.

 

Auf eine Aussage zur Bewertung der politischen Lage, die für Beziehungen deutscher zu türkischen Kommunen eine Rolle spielen könnte, wurde verzichtet. Eine Beurteilung wird den Erkenntnissen der Mandatsträger überlassen.

 

 


aus der Beratung:

Die Mitarbeit der Verwaltung beschränkt sich auf Terminkoordination und das Erstellen von Einladungsschreiben und deren Versendung an die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe.

Der Einladung aus Manisa, wieder eine Delegation aus Coburg zu entsenden, solle in diesem Jahr nicht gefolgt werden. Im Gegenzug erwäge man, die türkische Partnergemeinde der Region Manisa nach Deutschland einzuladen.