Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 008/2017
Alternativ
a) Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im
Haushalt wird dem Antrag der Schulleitung der Staatlichen Realschule Neustadt
b. Coburg zur Errichtung eines neuen Pausenhofs an der Röden zugestimmt. Kosten
in Höhe von 50.500 € sind in den Haushaltsplanentwurf 2017 ebenso einzuplanen
wie die Kosten für die Sanierung der bestehenden Pausenfläche zur
Verkehrssicherung in Höhe von 37.250 € (Gesamtkosten 87.750 €).
b) Der Ausschuss Bildung, Kultur und Sport
entscheidet, dass die bestehende Pausenfläche der Staatlichen Realschule
Neustadt b. Coburg saniert und neu gestaltet wird. Für die Sanierung sind die
geschätzten Kosten in Höhe von 60.000 €
in den Haushaltsplanentwurf 2017 aufzunehmen. Diese Entscheidung steht unter
dem Vorbehalt, dass der Kreistag der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse
zustimmt.
Antrag der Schule:
Die Staatliche
Realschule Neustadt b. Coburg weist seit Jahren darauf hin, dass die
Pausenfläche ihrer Schule zu sanieren sei. Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die
Schulleitung in Absprache mit dem Schulforum die Errichtung eines neuen
Pausenhofes an der Röden beantragt.
Für die Errichtung
eines Pausenhofes an der Röden argumentiert die Schulleitung im Wesentlichen
zusammengefasst wie folgt:
-
Die Schule
wirtschaftet sparsam.
-
Ein
öffentlicher Weg führt über den Pausenhof – damit ist keine Gestaltung nach Wünschen der Schüler möglich und es
erfolgt Störung durch Fußgänger mit und ohne Hund.
-
Durch
Außenstehende bestehen Sicherheitsgefahren.
-
Für andere
Schulen werden Landschaftspfleger engagiert.
-
Elternbeirat
und Förderverein würden sich an den Kosten für den neuen Schulhof beteiligen
und würden Bänke und Sonnensegel finanzieren.
Das Schreiben der
Schulleitung ging allen Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Kultur und
Sport bereits im Dezember 2016 zu.
Fachliche Bewertung des
Antrags:
Im Anschluss an den
jetzt für den neuen Pausenhof vorgesehenen Bereich befindet sich bereits die
Pausenfläche der Unterstufe. Sie wurde an dieser Stelle errichtet, damit die
jüngeren SchülerInnen in der Pause nicht von den älteren SchülerInnen gestört
werden. Das Gelände fällt zur Röden hin ab und ist zum Gewässer hin nicht
abgegrenzt. Richtung Osten und Westen befindet sich ein Zaun. Richtung Süden
ist die Fläche durch das Schulgebäude begrenzt.
Die Pausenfläche an
der Röden befindet sich in einem eher schattigen und feuchten Bereich nördlich
des Schulgebäudes. Über die in weiten Teilen unbefestigte Fläche, ist mit
erhöhtem Schmutzeintrag ins Schulhaus zu rechnen. Dies zeigt auch die Erfahrung
mit der Pausenfläche der Unterstufe – hier kam es wiederholt zu Problemen mit
der Reinigungsfirma bzw. zu einer eingeschränkten Nutzung bei längeren
Schlechtwetterperioden. Es ist mit dauerhaft zusätzlichen Kosten für umfänglichere
Reinigungsarbeiten zu rechnen, die derzeit nicht benannt werden können.
Der Pausenverkauf
der Schule ist in Richtung des bisherigen Pausenhofes ausgerichtet und kann und
soll nicht verlegt werden. Auch die Sanitäranlagen sind zur bestehenden
Pausenfläche hin orientiert.
Sollte ein neuer
Pausenhof an der Röden errichtet werden, kann auf eine Umgestaltung des
bisherigen Hofes verzichtet werden. Die Verkehrssicherung der bestehenden
Pausenfläche ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Am bisherigen Pausenhof
entlang geht ein öffentlicher Weg. Der Pausenhof kann hierzu nicht abgegrenzt
werden, da die Feuerwehrzufahrten freizuhalten sind.
Kosten Errichtung eines neuen
Pausenhofes an der Röden:
Das Bauamt hat die
erforderlichen Arbeiten zur Errichtung eines neuen Pausenhofes an der Röden
erfasst und die Kosten hierfür geschätzt. Es kommt auf Gesamtkosten in Höhe von
brutto 61.500 €.
In der
Kostenschätzung des Bauamtes wurde von einer befestigten Fläche von 150 m2
plus 50 m2 Schotterrasen ausgegangen. Die geschätzten Massen
basieren auf einem Ortstermin mit der Schulleitung. Der Elternbeirat der
Staatlichen Realschule würde die Kosten für die Sonnensegel und die Bänke
tragen. Die Kosten hierfür wurden vom Bauamt mit insg. 11.000 € angegeben. Der
Landkreis müsste somit 50.500 €
tragen.
Größe der Pausenfläche:
Nach der SchulbauVO
müssen pro Schüler mindestens 3 m2 Pausenfläche zur Verfügung stehen
– es ist jedoch nicht definiert, ob sie befestigt oder eingezäunt sein muss.
Die Schule wird derzeit von 713 SchülerInnen besucht.
Der bisherige
Pausenhof hat eine Fläche von 1.117
m2
Genutzt wird auch
der Hartplatz mit 1.540
m2
Die Pausenfläche der
Unterstufe hat 614 m2. Hinzu kommt das grüne
Klassenzimmer mit 115 m2. Mit der neu befestigten Fläche stehen 879
m2 zur Verfügung. Dazu kommt der Bereich Schotterrasen.
Alternativen
1.
Kosten Sanierung und Neugestaltung bisheriger
Pausenhof:
Die Kosten für die
Sanierung und Neugestaltung des bisherigen Pausenhofes wurden vom Bauamt mit
rund 60.000 € geschätzt. Wird lediglich
der Hof nach der Verkehrssicherungspflicht saniert und nicht als Pausenfläche
gestaltet, fallen geschätzte Kosten von rund 37.250 € an.
2. Kosten
Verkehrssicherung alte Pausenfläche und Errichtung einer neuen Pausenfläche an
der Röden für den Landkreis:
Wird der bisherige
Pausenhof lediglich saniert und es fallen keine Kosten für die Gestaltung als
Pausenfläche an, entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 37.250 €. Hinzu kommen
Kosten für die Neuanlage der Pausenfläche an der Röden, die durch den Landkreis
zu tragen wären in Höhe von 50.000 € (die Restkosten würde der Elternbeirat
übernehmen). Somit entstünden dem Landkreis Gesamtkosten in Höhe von 87.750 €. Die Mehrkosten im Betrieb für
Reinigung aufgrund von Schmutzeintrag ins Schulgebäude kann derzeit nicht
abgeschätzt werden.
Mögliche Zuschüsse?
Sowohl Kosten für
eine Sanierung als auch für die Neugestaltung der Pausenfläche werden nicht
durch den Staat bezuschusst. Der Landkreis hat sie als Träger der Schule vollumfänglich
selbst zu finanzieren.
Hinweis des Kämmerers
Der Kämmerer des
Landkreises weist auf die freiwillige Haushaltskonsolidierung des Landkreises
hin und bittet dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
aus der Beratung:
Der Betrag der Kosten zur Errichtung eines neuen Pausenhofs an der
Röden bei Alternative zu a) des Beschlussvorschlages muss richtig lauten 50.500
€.
Das Gremium wählt die Alternative a) des Beschlussvorschlages aus.