Sitzung: 21.12.2016 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 193/2016
Beschluss:
1.
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit
festgesetzt.
2.
Ein
Finanzplan wird nicht erstellt.
3.
Ein
Stellenplan ist nicht erforderlich.
4.
Die
Haushaltssatzung 2017 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Sachverhalt:
Nach Art. 40 Abs. 1 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der
Gemeindeordnung (GO) hat der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg für jedes
Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält
insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des
Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes. Soweit vorgesehen
enthält die Haushaltssatzung auch den Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen sowie der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
1. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen
und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2017 liegt bei 1.584.500 €
(Vorjahr: 1.598.000 €).
Es wird mit Einnahmen aus
Gebühren von 1.370.000 € und mit sonstigen Einnahmen von 214.500 € gerechnet,
somit insgesamt 1.584.500
€. Die Einnahmen wurden entsprechend den tatsächlichen Entwicklungen im Jahr
2016 angepasst.
Der größte
Haushaltsansatz bei den Ausgaben von 1.580.500 € stellen die Erstattungen an die Zweckverbandsmitglieder Stadt Coburg und
Landkreis Coburg dar. An Personalkosten und sonstige Erstattungen für Overhead
sind für die Stadt Coburg rd. 432.000 € und für den Landkreis Coburg rd.
563.000 €, Summe somit 995.000 €, vorgesehen. Der geschätzte Einnahmeüberschuss
von 298.000 € verteilt sich auf die Stadt Coburg mit ca. 96.200 € und auf den
Landkreis Coburg mit ca. 201.800 €.
Die restlichen 4.000 € werden
über den Unterabschnitt 9161 dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich zugeführt.
2. Vermögenshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen
und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2016 liegt bei 4.000,00 €. da
komplett eingerichtete Räume für die gemeinsame Zulassungsstelle zur Verfügung
gestellt werden. Die vermögenswirksamen Anschaffungen sind für evtl.
Neuanschaffungen und Ergänzungen notwendig. Im Jahr 2017 sind die
Neuanschaffungen von drei Scannern vorgesehen, da die bisherigen Scanner
störanfällig beim Einzug von Dokumenten sind und höhere Reparaturkosten zu
erwarten wären.
3. Stellenplan
Ein Stellenplan für den Zweckverband
Gemeinsame Zulassungsstelle ist nicht notwendig, da das Personal weiterhin bei
der Stadt Coburg bzw. beim Landkreis Coburg angestellt bleibt. Die
Personalkosten werden hier verrechnet.
4. Finanzplan
Auf eine Finanzplanung für das
Jahr 2016ff wird verzichtet. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken
ist bei Zweckverbänden ein Finanzplan entbehrlich.