Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt.

 

2.    Ein Finanzplan wird nicht erstellt.

 

3.    Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

 

4.    Die Haushaltssatzung 2017 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes. Soweit vorgesehen enthält die Haushaltssatzung auch den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

1. Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2017 liegt bei 1.584.500 € (Vorjahr: 1.598.000 €).

 

Es wird mit Einnahmen aus Gebühren von 1.370.000 € und mit sonstigen Einnahmen von 214.500 € gerechnet, somit insgesamt 1.584.500 €. Die Einnahmen wurden entsprechend den tatsächlichen Entwicklungen im Jahr 2016 angepasst.

Der größte Haushaltsansatz bei den Ausgaben von 1.580.500 € stellen die Erstattungen an die Zweckverbandsmitglieder Stadt Coburg und Landkreis Coburg dar. An Personalkosten und sonstige Erstattungen für Overhead sind für die Stadt Coburg rd. 432.000 € und für den Landkreis Coburg rd. 563.000 €, Summe somit 995.000 €, vorgesehen. Der geschätzte Einnahmeüberschuss von 298.000 € verteilt sich auf die Stadt Coburg mit ca. 96.200 € und auf den Landkreis Coburg mit ca. 201.800 €.

Die restlichen 4.000 € werden über den Unterabschnitt 9161 dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich zugeführt.

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2016 liegt bei 4.000,00 €. da komplett eingerichtete Räume für die gemeinsame Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Die vermögenswirksamen Anschaffungen sind für evtl. Neuanschaffungen und Ergänzungen notwendig. Im Jahr 2017 sind die Neuanschaffungen von drei Scannern vorgesehen, da die bisherigen Scanner störanfällig beim Einzug von Dokumenten sind und höhere Reparaturkosten zu erwarten wären.

 

3. Stellenplan

 

Ein Stellenplan für den Zweckverband Gemeinsame Zulassungsstelle ist nicht notwendig, da das Personal weiterhin bei der Stadt Coburg bzw. beim Landkreis Coburg angestellt bleibt. Die Personalkosten werden hier verrechnet.

 

4. Finanzplan

 

Auf eine Finanzplanung für das Jahr 2016ff wird verzichtet. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist bei Zweckverbänden ein Finanzplan entbehrlich.