Sitzung: 21.12.2016 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 192/2016
Beschluss:
Dieter Pillmann wird aus der Funktion des Geschäftsleiters
des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg mit Ablauf des 31.12.2016 abberufen.
Mit Wirkung vom 01.01.2017 wird Stephan Zingler zum Geschäftsleiter
des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bestellt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
28.07.2015 wurde der Beamte des Landkreises Coburg, Dieter Pillmann zunächst
kommissarisch zum Geschäftsleiter bestellt.
Mit Schreiben vom
02.12.2015 erfolgte die Bestellung endgültig bis auf weiteres.
Der Zweckverband
muss gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 der Verbandssatzung einen Geschäftsleiter
bestellen. Die Bestellung ist der Verbandsversammlung vorbehalten (§ 6 Abs. 2
Buchstabe i) Verbandssatzung).
In der
Verbandsversammlung vom 02.12.2015 wurde angeregt, sobald für den
Geschäftsbereich 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) ein neuer Jurist dem
Landratsamt Coburg zugewiesen ist, über dessen Bestellung als Geschäftsleiter
nachzudenken.
Seit 01.02.2016 ist
Regierungsrat Stephan Zingler als juristischer Staatsbeamter dem Landratsamt
Coburg zur Dienstleistung zugewiesen. Er fungiert als Leiter des
Geschäftsbereichs 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung). Des Weiteren ist er
für die juristische Betreuung der Fälle aus dem Zulassungswesen und dem
Fahrerlaubniswesen tätig. In Anbetracht der Erkenntnisse aus den Beratungen der
Verbandsversammlung wurde Herr Zingler seit Mitte des Jahres 2016 bereits in
die Geschäftsleitungstätigkeit intensiv einbezogen.
Seine Bestellung zum
Geschäftsleiter mit Wirkung vom 01.01.2017 kann bedenkenlos erfolgen und wird
vorgeschlagen.
Es wird weiter
vorgeschlagen, Dieter Pillmann weiterhin als Stellvertreter des
Geschäftsleiters des Zweckverbandes zu bestellen.
aus der Beratung:
Die Stellvertreterregelung wird zunächst zurückgestellt, bis geklärt ist ob Regelungen dem entgegenstehen.