Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dieter Pillmann wird aus der Funktion des Geschäftsleiters des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg mit Ablauf des 31.12.2016 abberufen.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2017 wird Stephan Zingler zum Geschäftsleiter des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bestellt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.07.2015 wurde der Beamte des Landkreises Coburg, Dieter Pillmann zunächst kommissarisch zum Geschäftsleiter bestellt.

Mit Schreiben vom 02.12.2015 erfolgte die Bestellung endgültig bis auf weiteres.

 

Der Zweckverband muss gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 der Verbandssatzung einen Geschäftsleiter bestellen. Die Bestellung ist der Verbandsversammlung vorbehalten (§ 6 Abs. 2 Buchstabe i) Verbandssatzung).

 

In der Verbandsversammlung vom 02.12.2015 wurde angeregt, sobald für den Geschäftsbereich 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) ein neuer Jurist dem Landratsamt Coburg zugewiesen ist, über dessen Bestellung als Geschäftsleiter nachzudenken.

 

Seit 01.02.2016 ist Regierungsrat Stephan Zingler als juristischer Staatsbeamter dem Landratsamt Coburg zur Dienstleistung zugewiesen. Er fungiert als Leiter des Geschäftsbereichs 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung). Des Weiteren ist er für die juristische Betreuung der Fälle aus dem Zulassungswesen und dem Fahrerlaubniswesen tätig. In Anbetracht der Erkenntnisse aus den Beratungen der Verbandsversammlung wurde Herr Zingler seit Mitte des Jahres 2016 bereits in die Geschäftsleitungstätigkeit intensiv einbezogen.

 

Seine Bestellung zum Geschäftsleiter mit Wirkung vom 01.01.2017 kann bedenkenlos erfolgen und wird vorgeschlagen.

 

Es wird weiter vorgeschlagen, Dieter Pillmann weiterhin als Stellvertreter des Geschäftsleiters des Zweckverbandes zu bestellen.

 

 


aus der Beratung:

 

Die Stellvertreterregelung wird zunächst zurückgestellt, bis geklärt ist ob Regelungen dem entgegenstehen.