Sachverhalt:
Dem Kreisjugendring
Coburg sind durch Vereinbarung Teile der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11
und 12 SGB VIII übertragen.
In der
Budgetvereinbarung für die Jahre 2014 bis 2017 mit dem Kreisjugendring Coburg
sind die zu erbringenden Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB
VIII), zur Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII) sowie weiterer
Aufgabenfelder (u.a. Betriebsträgerschaft des Jugendfreizeitheims) exemplarisch
aufgeführt. Die Formulierung wurde ausdrücklich offen gewählt, so dass es dem
Kreisjugendring möglich ist, weitgehend flexibel auf notwendige Veränderungen
bei der Maßnahmenplanung einzugehen. Diese Form und die zur Umsetzung zur
Verfügung gestellten Mittel sind Ausdruck des Vertrauens in die Arbeit des
Kreisjugendrings. Gemäß Vereinbarung ist über den jährlichen Arbeitsplan zuvor
Einvernehmen mit dem Amt für Jugend und Familie herzustellen und diese Planung
ist dem Ausschuss für Jugend und Familie vorzulegen.
Die Jahresplanung
2017 ist in Anlage 1 beigefügt und wird in der Sitzung von der
Geschäftsführerin des Kreisjugendrings Claudia Engelhardt vorgestellt und
erläutert.