Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Dem Kreisjugendring Coburg sind durch Vereinbarung Teile der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII übertragen.

In der Budgetvereinbarung für die Jahre 2014 bis 2017 mit dem Kreisjugendring Coburg sind die zu erbringenden Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII), zur Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII) sowie weiterer Aufgabenfelder (u.a. Betriebsträgerschaft des Jugendfreizeitheims) exemplarisch aufgeführt. Die Formulierung wurde ausdrücklich offen gewählt, so dass es dem Kreisjugendring möglich ist, weitgehend flexibel auf notwendige Veränderungen bei der Maßnahmenplanung einzugehen. Diese Form und die zur Umsetzung zur Verfügung gestellten Mittel sind Ausdruck des Vertrauens in die Arbeit des Kreisjugendrings. Gemäß Vereinbarung ist über den jährlichen Arbeitsplan zuvor Einvernehmen mit dem Amt für Jugend und Familie herzustellen und diese Planung ist dem Ausschuss für Jugend und Familie vorzulegen.

Die Jahresplanung 2017 ist in Anlage 1 beigefügt und wird in der Sitzung von der Geschäftsführerin des Kreisjugendrings Claudia Engelhardt vorgestellt und erläutert.