Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel durch den Kreistag werden die Fachleistungsstundensätze in den ambulanten flexiblen Hilfen zum 01.01.2017 wie folgt angepasst:

 

Therapeut (nach PsychThG)

Institution

47 €

Familientherapeut (nur Soz.päd. mit Zusatzausbildung)

44 €

Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium

41 €

Erzieher / Heilpäd. schulisch

37 €

Hauswirtschaft

30 €

Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium

freiberuflich

38 €

Erzieher / Heilpäd. schulisch

34 €

Hauswirtschaft

28 €

 

Mit dem Entgelt sind alle Sachaufwendungen abgegolten.


Sachverhalt:

 

Die Fachleistungsstunde für die Vergütung ambulanter erzieherischer Hilfen und der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen wurden zuletzt 2013 angehoben. Die seitdem umgesetzten tariflichen Änderungen sind unberücksichtigt geblieben.

 

Mit Vertretern der freien Träger wurden dazu seit September Gespräche geführt und neue Sätze ausgehandelt. Grundlage dafür ist die Berechnungssystematik, die auch bei den Entgelten oder Zuschüssen in anderen Bereichen sozialer Dienstleistungen angewandt werden.

 

Berechnungsverfahren für freie Träger:

 

Abgerundetes Rechteck:   Fachleistungsstundensatz

 

 

 

 

 


Bei den freiberuflich Tätigen ohne Trägereigenschaft reduzieren sich die prozentualen Sachkostenanteile um die Hälfte.

 

Im Folgenden ist in einer Übersicht der so ermittelten neuen und der bisherigen Fachleistungsstunden dargestellt:

 

Träger

Neu

Alt

Differenz

Psychologe

-

46 €

-      46 €

Therapeut (nach PsychThG)

47 €

-

47 €

Soz.päd. mit therapeut. Zusatzausbildung

44 €

 44 €

0 €

Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium

41 €

38 €

3 €

Erzieher / Heilpäd. schulisch

37 €

33 €

4 €

Hauswirtschaft

30 €

28 €

2 €

 

 

 

Freiberuflich

Neu

Alt

Differenz

Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium

38 €

 35 €

3 €

Erzieher / Heilpäd. schulisch

34 €

31 €

4 €

Hauswirtschaft

28 €

25 €

3 €

 

Grundlage für die jeweilige Vergütung ist der konkrete Auftrag, der im Hilfeplan festgelegt wird. D.h. dass ein Sozialpädagoge mit therapeutischer Zusatzausbildung ohne familientherapeutischen Auftrag auch künftig als Sozialpädagoge vergütet wird. Ist im Einzelfall familientherapeutischer Bedarf gegeben, erhält die gleiche Person als Familientherapeut den entsprechend höheren Honorarsatz.

 

 

Konsequenzen für den Landkreis

 

Für den Landkreis Coburg ist diese Änderung mit einem finanziellen Mehraufwand von durchschnittlich 2 € je Fachleistungsstunde (ca. 7%) verbunden. Die durchschnittliche Fachleistungsstunde kostet damit künftig 37 €.

Unter Berücksichtigung der Verteilung der Fälle summiert sich diese Änderung auf 50.000 € bei den flexiblen Hilfen auf.

 

Alternativen und Vergleiche

 

Bereits 2013 ergab eine Umfrage unter den oberfränkischen Jugendämtern einen durchschnittlichen Fachleistungsstundensatz von ca. 47 €, wobei maßgeblicher die Nachbarlandkreise bzw. die Stadt Coburg ist.

Mit Stand November 2016 liegen in den Landkreisen Haßberge, Lichtenfels, Kronach, Hildburghausen und Bamberg, sowie in den Städten Bamberg und Coburg die Fachleistungsstundensätze je nach Qualifikation zwischen 40 €, i.d.R. 42 € und 58 €; Sachkosten werden z.T. gesondert abgerechnet.

 

Die flexiblen Hilfen -sowohl die in freier Trägerschaft als auch durch Honorarkräfte erbrachten- sind ein unverzichtbarer und qualitativ wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe im Landkreis Coburg. Die Träger selbst melden einen wesentlich höheren finanziellen Bedarf an, da z.T. deren tarifliche Bindungen zur Bezahlung ihrer MitarbeiterInnen höhere Kosten verursacht als im öffentlichen Dienst. Unter Hinweis auf das sog. Besserstellungsverbot[1] ist dies aber nicht umsetzbar. Insofern ist es geboten, die Fachleistungsstundensätze dem geltenden Tarifrecht anzupassen und dies künftig jährlich vorzunehmen. Mit der Erhöhung schließt sich der Landkreis der Finanzierungshöhe in den umliegenden Jugendämtern an.

 



[1] Empfänger von Zuwendungen dürfen ihre Mitarbeiter nicht besser vergüten als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was häufig einer Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst entspricht.