Vorbehaltlich der
Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel durch den Kreistag werden die
Fachleistungsstundensätze in den ambulanten flexiblen Hilfen zum 01.01.2017 wie
folgt angepasst:
Therapeut (nach PsychThG) |
Institution |
47 € |
Familientherapeut (nur Soz.päd.
mit Zusatzausbildung) |
44 € |
|
Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium |
41 € |
|
Erzieher / Heilpäd. schulisch |
37 € |
|
Hauswirtschaft |
30 € |
|
Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium |
freiberuflich |
38 € |
Erzieher / Heilpäd. schulisch |
34 € |
|
Hauswirtschaft |
28 € |
Mit dem Entgelt
sind alle Sachaufwendungen abgegolten.
Sachverhalt:
Die
Fachleistungsstunde für die Vergütung ambulanter erzieherischer Hilfen und der
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen wurden zuletzt 2013
angehoben. Die seitdem umgesetzten tariflichen Änderungen sind unberücksichtigt
geblieben.
Mit Vertretern der
freien Träger wurden dazu seit September Gespräche geführt und neue Sätze
ausgehandelt. Grundlage dafür ist die Berechnungssystematik, die auch bei den
Entgelten oder Zuschüssen in anderen Bereichen sozialer Dienstleistungen
angewandt werden.
Berechnungsverfahren
für freie Träger:
Bei den
freiberuflich Tätigen ohne Trägereigenschaft reduzieren sich die prozentualen
Sachkostenanteile um die Hälfte.
Im Folgenden ist in
einer Übersicht der so ermittelten neuen und der bisherigen
Fachleistungsstunden dargestellt:
Träger |
Neu |
Alt |
Differenz |
|
- |
46 € |
- 46 € |
Therapeut (nach PsychThG) |
47 € |
- |
47 € |
Soz.päd. mit therapeut.
Zusatzausbildung |
44 € |
44 € |
0 € |
Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium |
41 € |
38 € |
3 € |
Erzieher / Heilpäd. schulisch |
37 € |
33 € |
4 € |
Hauswirtschaft |
30 € |
28 € |
2 € |
Freiberuflich |
Neu |
Alt |
Differenz |
Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium |
38 € |
35 € |
3 € |
Erzieher / Heilpäd. schulisch |
34 € |
31 € |
4 € |
Hauswirtschaft |
28 € |
25 € |
3 € |
Grundlage für die
jeweilige Vergütung ist der konkrete Auftrag, der im Hilfeplan festgelegt wird.
D.h. dass ein Sozialpädagoge mit therapeutischer Zusatzausbildung ohne
familientherapeutischen Auftrag auch künftig als Sozialpädagoge vergütet wird.
Ist im Einzelfall familientherapeutischer Bedarf gegeben, erhält die gleiche
Person als Familientherapeut den entsprechend höheren Honorarsatz.
Konsequenzen für
den Landkreis
Für den Landkreis
Coburg ist diese Änderung mit einem finanziellen Mehraufwand von
durchschnittlich 2 € je Fachleistungsstunde (ca. 7%) verbunden. Die
durchschnittliche Fachleistungsstunde kostet damit künftig 37 €.
Unter
Berücksichtigung der Verteilung der Fälle summiert sich diese Änderung auf
50.000 € bei den flexiblen Hilfen auf.
Alternativen und Vergleiche
Bereits 2013 ergab
eine Umfrage unter den oberfränkischen Jugendämtern einen durchschnittlichen
Fachleistungsstundensatz von ca. 47 €, wobei maßgeblicher die Nachbarlandkreise
bzw. die Stadt Coburg ist.
Mit Stand November
2016 liegen in den Landkreisen Haßberge, Lichtenfels, Kronach, Hildburghausen
und Bamberg, sowie in den Städten Bamberg und Coburg die
Fachleistungsstundensätze je nach Qualifikation zwischen 40 €, i.d.R. 42 € und
58 €; Sachkosten werden z.T. gesondert abgerechnet.
Die flexiblen Hilfen -sowohl die in freier Trägerschaft als auch durch Honorarkräfte erbrachten- sind ein unverzichtbarer und qualitativ wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe im Landkreis Coburg. Die Träger selbst melden einen wesentlich höheren finanziellen Bedarf an, da z.T. deren tarifliche Bindungen zur Bezahlung ihrer MitarbeiterInnen höhere Kosten verursacht als im öffentlichen Dienst. Unter Hinweis auf das sog. Besserstellungsverbot[1] ist dies aber nicht umsetzbar. Insofern ist es geboten, die Fachleistungsstundensätze dem geltenden Tarifrecht anzupassen und dies künftig jährlich vorzunehmen. Mit der Erhöhung schließt sich der Landkreis der Finanzierungshöhe in den umliegenden Jugendämtern an.
[1] Empfänger von Zuwendungen dürfen ihre Mitarbeiter nicht besser vergüten als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was häufig einer Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst entspricht.