Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren für 2017 (Anlage 1 und Übersichten Anlage 2) vor.

Bewirtschaftet wird eine Haushaltsstelle im Einzelplan 3 (Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen Bereich), eine weitere im Einzelplan 5 (Förderung der Jugendarbeit im sportlichen Bereich). Alle anderen Haushaltsstellen sind im Einzelplan 4 abgebildet.

 

Informatorisch ist die Haushaltsstelle der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung in der Grundsicherung für Erwerbsfähige, die dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet ist und für die der Ausschuss für Jugend und Familie nicht zuständig ist, beigefügt. Dies dient auch der Übersicht von Verschiebungen zwischen der Kostenübernahme in diesem Bereich und in den dafür entstehenden Aufwendungen in der Jugendhilfe.

 

 

 

In der Jugendhilfe inclusive der Aufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stehen 2017 Einnahmen in Höhe von 4.185.647 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 9.760.510 € gegenüber. Der Nettobedarf beträgt damit 5.575.605 €.

Im Jahresvergleich werden die Einnahmen und Ausgaben für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge herausgenommen und im Weiteren gesondert dargestellt

Das ist deshalb erforderlich, da bei den Einnahmen auch die Personalkosten für das 2015 und 2016 erforderliche Betreuungspersonal des Landkreises mit eingerechnet sind, deren Ausgaben aber nicht im Jugendhilfehaushalt erfolgen. 2017 wird kein eigenes Personal mehr für diese Aufgaben vorgehalten.

 

Vergleicht man den geplanten Zuschussbedarf 2016 in Höhe von 5.626.210 € mit dem für das kommende Jahr geplanten Nettobedarf in Höhe von 5.575.605 € konnte dieser um knapp 50.000 € gesenkt werden.

 

Im Folgenden ist die Finanzentwicklung in der Jugendhilfe (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) im Jahresvergleich dargestellt. Für 2016 wurde nicht der Planansatz, sondern der hochgerechnete erwartete Zuschussbedarf angegeben:

 

 

 

Der für 2017 geplante geringere Bedarf ist -prozentual betrachtet- mit knapp 1% zu vernachlässigen. Entscheidend ist, dass -trotz höherer Aufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen- seit bereits 5 Jahren der Zuschussbedarf stabil gehalten werden konnte.

Die beiden in der Grafik mit aufgenommenen überplanmäßigen Ausgaben sind Kostenerstattungen für lang zurückliegende Fälle, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen übernommen werden mussten. 2016 handelte es sich dabei um einen Fall, in dem Geschwisterkinder in einem Heim untergebracht waren. Nach jahrelanger Suche, den Aufenthaltsort der Mutter ausfindig zu machen, hat das auswärtige Jugendamt die Erstattung der Kosten in Höhe von über 300.000 € ab „Verschwinden“ der Mutter beim Landratsamt Coburg geltend gemacht. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, dass das Jugendamt, dass die Hilfe ursprünglich eingeleitet hat, zur Kostenerstattung verpflichtet ist.[1] Die Kinder sind inzwischen erwachsen und leben nicht mehr im Heim.

Die konkreten Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Verwaltungshaushalt

 

1.         Prävention

 

1.1         Förderung der Erziehung in der Familie

 

UA 4531

 

Zu den Aufgaben der Familienförderung gehören
-        die sogenannten „Frühen Hilfen“ mit den aufsuchenden Leistungen der   Willkommensbesuche und der niederschwelligen Betreuung von Familien durch    Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen,

-        die Angebote des Familienbüros mit der FamilienCard und dem   Spielekistenverleih, sowie

-        die Angebote der Familienbildung. Den größten Teil nimmt hier der Elterntalk in          Anspruch, der seit Jahren mit sehr großem Erfolg aufsuchende und auch     migrationsnahe Familienbildung sicherstellt.

Bei Elterntalk ändern sich 2017 die Zuschussbedingungen: Der Landkreis erhält höhere Zuwendungen, ist aber auch verpflichtet, die Honorare an die Moderatorinnen zu erhöhen. Damit verändern sich die Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe, der Zuschussbedarf bleibt unverändert.

 

In den Frühen Hilfen decken die Einnahmen ohnehin zu 100 % die Ausgaben.

 

Summarischen Ausgaben in Höhe von 90.300 € (+11.000 € im Vergleich zum Vorjahr) stehen Einnahmen in Höhe von 62.000 € (+11.000 € im Vergleich zu 2016) gegenüber, womit der Nettobedarf gleichbleibt.

 

1.2         Kinderbetreuung

 

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

 

Die Fallzahlen und Nettoausgaben zur Übernahme der Betreuungskosten in der Kinderbetreuung in der Jugendhilfe und in der Grundsicherung bewegen sich auf gleichbleibendem Niveau.

 

 

Veränderungen haben sich allerdings bei der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Kosten übernommen werden, ergeben.
Gesunken sind die Fälle, in denen Betreuungskosten von SGB II Beziehern als kommunale Integrationsleistung übernommen werden. Diese konnten 2016 vermehrt in Arbeit vermittelt werden, sodass mit der Entlassung aus dem Leistungsbezug des Jobcenters die Betreuungskosten eine Leistung der Jugendhilfe wurden.

Diese „Verschiebung“ hat zur Folge, dass ca. 50.000 € Mehrausgaben in der Jugendhilfe anfallen, entsprechend reduzieren sich die Aufwendungen in der Grundsicherung.

 

Die Inanspruchnahme der Leistung ist nicht steuerbar. Auf einen Betreuungsplatz besteht der Rechtsanspruch; eine Kostenübernahme der Betreuungskosten durch den öffentlichen Jugendhilfeträger ist ausschließlich von Einkommen der Eltern abhängig.

 

1.3         Jugendarbeit und Jugendschutz

 

Die Aufgaben in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz werden von den verschiedensten Akteuren wahrgenommen:

-      freie Träger sind in der Jugendarbeit (Kreisjugendring), dem Jugendschutz (EJOTT) und der Jugendsozialarbeit an Schulen (EJOTT, Caritas) aktiv;

-      der Jugendbeauftragte regt mit seinem Budget zu Aktivitäten an und greift eigenständig Themen auf;

-      das Vergabegremium entscheidet eigenständig über die Förderung von Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich und -last but not least-

-      ist die Verwaltung mit der Kommunalen Jugendarbeit, dem Jugendschutz und der Jugendsozialarbeit Gestalter und Koordinator.

 

Die Gesamtaufwendungen für diese Aufgaben haben sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert. Neue Aufgaben wie JaS in freier Trägerschaft oder die Einrichtung eines Budgets für den Jugendbeauftragten führten deshalb nicht zu wesentlichen Mehraufwendungen, weil zeitgleich (aber unabhängig davon) die Mittel für die Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich reduziert wurden.

 

Der Planansatz für 2017 für den Gesamtkomplex liegt netto bei 225.860 € und damit nur um etwas mehr als 5.000 € über dem Rechnungsergebnis 2013 in Höhe von 220.478 €.

 

In der Übersicht stellt sich das wie folgt dar:

 

2.         Hilfe und Unterstützung

 

Hilfe und Unterstützung umfassen die Leistungen der

-      Hilfen zu Erziehung,

-      Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, sowie die

-      Hilfen für junge Volljährige.

Mit 90% Zuschussbedarf am Jugendhilfehaushalt sind sie der Kostenfaktor schlechthin – in allen Kommunen, so auch im Landkreis Coburg.

 

Die Aufwendungen in diesem Bereich unterliegen bundesweit permanenten Steigerungen.

Im Monitor der Hilfen zur Erziehung 2016, herausgegeben von der Technischen Universität Dortmund, ist dazu folgende Übersicht zu finden, die dies grafisch -differenziert nach Erziehungsberatung, ambulanten und stationären Hilfen-deutlich macht:

 

 

Diese Entwicklung trifft auf den Landkreis Coburg nicht zu:

Trendlinie

 

 

 

Zu den einzelnen Hilfearten:

 

2.1         gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind

 

UA 4534

 

Im Mutter-Kind-Bereich sind die Hilfen in 2016 rückläufig. Für 2017 wird dieses Nievau prognostisch gehalten.
In einem Fall ist die in dieser Hilfeform mit ihrem Kind untergebrachte Jugendliche allerdings noch so jung, dass die Hilfe nicht nur vorübergehend -zur Abwendung einer akuten Kindeswohlgefährdung- geleistet werden wird, sondern über mehrere Jahre laufen muss.

 

In den Ausgaben wirken sich die geringeren Fälle mit einem im Vergleich zum Vorjahr um 250.000 € geringeren Haushaltsansatz aus.

 

2.2         ambulante erzieherische Hilfen

 

UA 4553

 

Die Fallzahlen in den ambulanten erzieherischen Hilfen bleiben –wie im Vorjahr- konstant und bewegen sich in etwa weiterhin auf dem Stand von 2011.

Der um 7% (= 50.000 €) höhere Haushaltsansatz ist ausschließlich der Anpassung der Fachleistungsstundensätze auf der Grundlage der tariflichen Steigerungen geschuldet.

 

2.3         stationäre Hilfen zur Erziehung

 

UA 4557

 

Auch die Entwicklung in der Heimerziehung erweist sich inzwischen als stabil. Bis 2014 bewegten sich die Fallzahlen zwischen 36 und 40 Fällen im Jahresdurchschnitt. Seit 2015 ist dies auf ca. 12 Fälle weniger abgesenkt worden. Seitdem leben durchschnittlich 24 bis 26 junge Menschen in einem Heim.

Dass dennoch ein höherer Haushaltsansatz für 2017 erforderlich ist, ist im Wesentlichen auf die Anhebung von Entgeltsätzen zurück zu führen. Laut der Regionalkommission Nordbayern, die die Entgelte für stationäre und teilstationäre Einrichtungen vereinbart, lag die durchschnittliche Erhöhung bei ca. 5%. In Einzelfällen -und zwar auch in von uns belegten Einrichtungen- wurden Entgeltsteigerungen von bis zu 20% vereinbart. Diese drastischen Erhöhungen werden mit mehrjährigem „Nachholbedarf“ und mit Neustrukturierungen der Leistungsangebote begründet.
Das Problem ist, dass wir als öffentlicher Jugendhilfeträger mit Blick auf die dort lebenden jungen Menschen darauf nicht umgehend mit einer Beendigung der Hilfe reagieren können, sondern allenfalls keine Neubelegungen mehr vornehmen.

Für 2017 bedeutet das einen im Vergleich zum Vorjahr um 150.000 € höheren Ausgabeansatz, der aber immer noch unter dem Rechnungsergebnis von 2015 bleibt.

 

2.4         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

 

UA 4564 und 4560

 

Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen gliedern sich in die stationären Hilfen für Minderjährige im UA 4560, den ambulanten Hilfen im UA 4564 und den ambulanten und stationären Hilfen für junge Erwachsene, die im UA 4561 abgebildet sind. Letztere werden im Abschnitt "Hilfe für junge Volljährige“ kommentiert.

 

-        Stationäre Hilfen für Minderjährige

In der Gesamtzahl der Hilfen ist ein leichter Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Entscheidend ist aber auch hier -wie bei den erzieherischen Hilfen-, dass sich die Gesamtzahl an Hilfen in den vergangenen drei Jahren auf einem niedrigeren Niveau als früher eingependelt hat. Der Spitzenwert aus 2013 (29 Fälle) ist in 2016 um 7 Fälle unterschritten worden.
Aber: In diesem Bereich liegen auch die sehr kostenintensiven Fälle, die in inzwischen vier Fällen ein Gesamtvolumen von ca. 450.000 € in Anspruch nehmen.

 

Der Planansatz in Höhe von 1.420.000 € Ausgaben liegt um 80.000 € über dem Ansatz aus 2016, überschreitet aber das Rechnungsergebnis aus 2015 nicht. Die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Entgeltsteigerungen von durchschnittlich 5% sind auch hier wirksam.

 

-        Ambulanten Eingliederungshilfe für Minderjährige
Während die ambulanten Hilfen (in der Familie) und die Legasthenietherapie die Fallzahlen (weiterhin) stagnieren, ist bei den Schulassistenzen 2016 ein Rückgang eingetreten.

 

Finanziell wirkt sich bei den ambulanten Hilfen die Erhöhung der Fachleistungsstundensätze mit einem Mehraufwand von 5.000 € aus. Der Fallrückgang der Schulassistenzen hat keine Minderausgaben zur Folge, weil die derzeitig laufenden Schulassistenzen aufgrund der Störungsbilder der betroffenen Kinder stundenintensiver und langfristiger angelegt sind.

 

Ungeklärt und gerichtlich anhängig sind derzeitig zwei Fälle von Kindern, die die Schule am Hofgarten (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) mit der dort angegliederten Tagesstätte besuchen. Die Kosten hat bislang der Bezirk übernommen, der nunmehr die Kostenerstattung beim Landkreis geltend macht. Da der Ausgang beider Verfahren offen ist, ist dies in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.

 

2.5         Pflegekinder

 

UA 4556 und 4563

 

Durchschnittlich leben ca. 100 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Pflegefamilien im Landkreis Coburg. Weitere 12 sind in Familien außerhalb des Landkreises untergebracht.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist dies ein weiterer Zuwachs an Pflegeverhältnissen, nicht mit gerechnet diejenigen, die Kinder kurzfristig in Notsituationen bei sich aufnehmen.

Die rückläufigen Fallzahlen in der Heimerziehung, die sich inzwischen auf niedrigem Niveau stabilisiert haben, sind und waren nicht in abnehmendem Hilfe- und Interventionsbedarf begründet. Die Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, konnten durch die konsequente Weiterentwicklung des Pflegekindersegments vermehrt in Pflegefamilien aufgenommen werden.

 

Damit einher geht ein Mehraufwand in den Ausgaben, der für 2017 mit ca. 220.000 € beziffert werden muss (was aber nur ca. 1/5 dessen entspricht, was die sonst erforderlichen Heimunterbringungen gekostet hätten).

 

2.6         Hilfe für junge Volljährige

 

UA 4561 und 4563

 

In den Hilfen für junge Volljährige werden sowohl die stationäre als auch die ambulante Unterstützung nach Heimunterbringung wegen erzieherischer Defizite als auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene abgebildet.

 

Die ambulante Hilfe zur Verselbständigung im erzieherischen Bereich begleitet den jungen Menschen im Betreuten Wohnen oder einer ambulanten Nachbetreuung. Diese Planung wird spätestens mit dem 17. Lebensjahr des Jugendlichen konkretisiert, so dass tatsächlich nur in wenigen Einzelfällen ein über das 19. Lebensjahr hinausgehender Hilfebedarf besteht.

 

In der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ist die Ausgangslage anders. Hier besteht ein Rechtsanspruch auch bei einem Hilfebeginn erst nach Eintritt der Volljährigkeit (z.B. bei Therapien) und die Hilfen laufen z.T. auch über das 21. Lebensjahr hinaus.

Hier sind -wie erwartet- die Fallzahlen 2016 angestiegen.

 

Summarisch werden im UA 4561 dennoch 11.000 € weniger Ausgaben geplant, weil eine Kostenerstattung für einen laufenden Fall, der abgegeben wird, erst im Laufe des Jahres 2017 realisiert werden kann, der von den geplanten Ausgaben in Abzug gebracht wird.

 

Bei den stationären Hilfen für junge Volljährige sind die Fallzahlen summarisch rückläufig und wirken sich dementsprechend finanziell positiv aus. Für 2017 werden -im Vergleich zum Planansatz 2016- fast 180.000 € Minderausgaben erwartet.

 

 

Zusammenfassend ist im sogenannten Transferleistungsbereich (Pkt. 2.1 bis 2.6) zu konstatieren, dass es zwar zwischen den einzelnen Hilfearten z.T. erhebliche Kostenverschiebungen gibt, die sich summarisch aber trotz der gestiegenen Entgelte und Fachleistungsstunden auf fast dem gleichen Niveau bewegen wir in den Vorjahren. Anteil daran haben auch die kalkulierten Einnahmen für 2017, bei denen im Vergleich zum Ansatz 2016 mit einem Plus von 230.000 € gerechnet wird.

 

2.7      Leistungen freier Träger

 

UA 4640, 4650 und 4660

 

Die Erziehungsberatung, zuletzt in der Sitzung der Ausschuss für Jugend und Familie vom 18.10.2016 behandelt wurde, wird in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Coburg angeboten. Das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist Träger der inzwischen 5 Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule, sowie der Heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz. Die Suchtberatung Minderjähriger und junger Volljähriger führt das Blaue Kreuz in Coburg durch und die Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz nehmen Diakonie und die GeRI GmbH gemeinsam wahr.

 

Diese Träger nehmen im Rahmen der Subsidiarität Pflichtaufgaben der Jugendhilfe wahr und erhalten dafür Zuschüsse. Dies haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

 

Ausgebaut wurden die Erziehungsberatung und die Stütz- und Förderklassen.

 

2.8      Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

UA 4559

 

Über die aktuelle Entwicklung bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie im Oktober dieses Jahres ausführlich berichtet; neuere Erkenntnisse liegen nicht vor.

 

Die Aufwendungen für die Einzelfälle trägt der Landkreis Coburg „nur“ in Vorleistung und erhält dafür Kostenerstattung.

Die (Soll)-Einnahmen und tatsächlichen bzw. kalkulierten Ausgaben sehen wie folgt aus:

 

 

wobei die „Mehreinnahmen“ tatsächlich keine sind, sondern die Aufwendungen für das landkreiseigene Betreuungspersonal deckt, die im Haushalt vom Fachbereich Z1 bewirtschaftet werden. 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden bis auf eine Position unverändert aus dem Vorjahr übernommen. Auf der Haushaltsstelle 1.4071.9357.2016 wurde 2016 die Ersatzbeschaffung eines neuen Jugendbusses realisiert. Die Haushaltsstelle wird in 2017 auf 0 gestellt.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Die Einnahmen und Ausgaben für 2017 lassen sich im Vergleich zu den Ansätzen 2016 in folgender Übersicht zusammenfassen:

 

2016 (ohne umA)

 

 

Einnahmen

1.348.150 €

 

 

 

Ausgaben

6.974.360 €

 

 

 

Nettobedarf

 

5.626.210 €

 

2017 (ohne umA)

 

2017 (mit umA)

Einnahmen

1.617.655 €

 

Einnahmen

4.075.655 €

Ausgaben

7.193.260 €

 

Ausgaben

9.651.260 €

Nettobedarf

 

5.575.605 €

 

 

 


 

 



[1] § 86, Abs. 4 SGB VIII: Haben die Eltern …. im Inland keinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder ist ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht feststellbar…., so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.