Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

 

1)    Im Vollzug des Haushaltes 2016 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

Verwaltungshaushalt

 

HHSt. 6131.6557 - Statikgebühren

100.000,00 €

Deckung durch Mehreinnahme beim überlassenen Kostenaufkommen

 

 

 

 

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

2)    Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

HHSt. 7201.6580 – Altlastensanierung

625.000,00 €

Deckung durch Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen und durch Mehreinnahmen bei der überlassenen Grundsteuer sowie durch eine Abschlagszahlung FAG

 

 

 

Zwecksbindungsring 110 – Folgekosten Deponie Blumenrod

295.930,20 €

Deckung durch Mehreinnahmen im UA 7202 und durch Entnahme aus der Sonderrücklage Abfall

 

 

 

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 


Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aus­gaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2016 sind bislang (Stand 21.11.2016) insgesamt 54 Haus­haltsüberschreitungen mit insgesamt 849.764,61 € angefallen. Davon entfallen 45 bzw. 720.914,54 € auf den Verwaltungshaushalt und 9 bzw. 128.850,07 € auf den Ver­mögenshaushalt. Von den 45 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 42 Be­willigungen mit insgesamt 168.556,43 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Ver­mögenshaushalt entfallen von den 9 Überschreitungen 9 mit insgesamt 128.850,07 € ebenfalls in die Zuständigkeit des Landrats.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2016 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:

 

1)    Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:

 

a) Verwaltungshaushalt

 

HHSt.

Ansatz
in €

Stand in €
21.11.2016

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2016

0/6131.6557 Statikgebühren

125.000,00

215.379,44

90.379,44

225.000,00

Deckung: Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen, HHSt. 0/9000.0612 (Erstattung der Statikgebühren bei der Baugenehmigung).

 

 

b) Vermögenshaushalt

 

KEINE

 

 

2)    Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:

 

a)    Verwaltungshaushalt

 

HHSt.

Ansatz
in €

Stand in €
21.11.2016

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2016

0/7201.6580 Altlastensanierung Grub am Forst (Blaufabrik)

100.000,00

312.046,00

212.046,00

725.000,00

Eigenanteil des Landkreises an Altlasten: 2,00 €/EW = rd. 173.000,00 €. Erstattung des übersteigenden Betrages erfolgt im Jahr 2017. Deckung in 2016 durch Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen (0/9000.0612) und durch Mehreinnahmen bei 0/9000.0616, überlassen des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer. Seitens des FB 44 Umwelt und Natur, wird versucht, noch im Jahr 2016 eine Abschlagszahlung nach FAG zu erhalten.

Zweckbindungs-ring 110 Folgekosten Deponie Blumenrod

116.000,00

412.630,20

295.930,20

412.630,20

Auf die angefallenen Folgekosten/Deponiesanierung der Deponie Blumenrod müssen auch Kostenerstattungen der weiteren Beteiligten (Mehreinnahmen von 55.923,60 €) angerechnet werden. Der Rest wird über den UA 7200 und mittels Entnahme aus der Sonderrücklage Abfall gedeckt.

 

 

b)    Vermögenshaushalt

 

KEINE

 

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2016 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.