Beschluss:
1) Im Vollzug des Haushaltes 2016 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
Verwaltungshaushalt
HHSt. 6131.6557 - Statikgebühren |
100.000,00 € |
Deckung durch Mehreinnahme beim überlassenen Kostenaufkommen |
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Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
2) Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
HHSt. 7201.6580 – Altlastensanierung |
625.000,00 € |
Deckung durch Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen und durch Mehreinnahmen bei der überlassenen Grundsteuer sowie durch eine Abschlagszahlung FAG |
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Zwecksbindungsring 110 – Folgekosten Deponie Blumenrod |
295.930,20 € |
Deckung durch Mehreinnahmen im UA 7202 und durch Entnahme aus der Sonderrücklage Abfall |
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Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Sachverhalt:
Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung
sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind
sie vom Kreistag zu beschließen.
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung
Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden
Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt,
bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des
Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden
Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig.
Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich
beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein
Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des
Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2016 sind bislang
(Stand 21.11.2016) insgesamt 54 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt
849.764,61 € angefallen. Davon entfallen 45 bzw. 720.914,54 € auf den
Verwaltungshaushalt und 9 bzw. 128.850,07 € auf den Vermögenshaushalt. Von den
45 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 42 Bewilligungen mit
insgesamt 168.556,43 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt
entfallen von den 9 Überschreitungen 9 mit insgesamt 128.850,07 € ebenfalls in
die Zuständigkeit des Landrats.
Im Vollzug des Haushaltes 2016 sind demnach
bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw.
wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:
1)
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:
a) Verwaltungshaushalt
HHSt. |
Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
0/6131.6557 Statikgebühren |
125.000,00 |
215.379,44 |
90.379,44 |
225.000,00 |
Deckung: Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen, HHSt. 0/9000.0612 (Erstattung der Statikgebühren bei der Baugenehmigung). |
b) Vermögenshaushalt
KEINE
2)
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:
a) Verwaltungshaushalt
HHSt. |
Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
0/7201.6580 Altlastensanierung Grub am Forst (Blaufabrik) |
100.000,00 |
312.046,00 |
212.046,00 |
725.000,00 |
Eigenanteil des Landkreises an Altlasten: 2,00 €/EW = rd. 173.000,00 €. Erstattung des übersteigenden Betrages erfolgt im Jahr 2017. Deckung in 2016 durch Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen (0/9000.0612) und durch Mehreinnahmen bei 0/9000.0616, überlassen des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer. Seitens des FB 44 Umwelt und Natur, wird versucht, noch im Jahr 2016 eine Abschlagszahlung nach FAG zu erhalten. |
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Zweckbindungs-ring 110 Folgekosten Deponie Blumenrod |
116.000,00 |
412.630,20 |
295.930,20 |
412.630,20 |
Auf die angefallenen Folgekosten/Deponiesanierung der Deponie Blumenrod müssen auch Kostenerstattungen der weiteren Beteiligten (Mehreinnahmen von 55.923,60 €) angerechnet werden. Der Rest wird über den UA 7200 und mittels Entnahme aus der Sonderrücklage Abfall gedeckt. |
b) Vermögenshaushalt
KEINE
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2016 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
aus der Beratung: