Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg nimmt die vom Bayerischen Kabinett beschlossene Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms in den für das Coburger Land sehr wichtigen Teil- und Themenbereichen „Zentrale-Orte-System“, „Räume mit besonderen Handlungsbedarf“, „Anbindegebot“ und „Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur“ zur Kenntnis.

 

Insbesondere die vom zuständigen Staatsminister Dr. Markus Söder ausgegebene Zielsetzung dieser Teilfortschreibung, die Rahmen gebende Landesentwicklung flexibler, dezentraler und regionaler zu gestalten, findet die Zustimmung der Mitglieder des Kreistags, weil sie in der entsprechend konsequenten Umsetzung dem Landkreis Coburg als Teil des ländlichen Raumes Bayerns neue Möglichkeiten eröffnen sich weiterzuentwickeln.

 

Damit der Schub aus den neuen Regelungen der aktuellen Teilbereiche das Coburger Land erreicht, bringt der Landkreis die folgenden, interkommunal mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmten Forderungen im Rahmen des aktuellen Anhörungsverfahrens ein:

 

2.1.        Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems (LEP-E 2.1)

Der Landkreis Coburg unterstützt die Kooperationsansätze und Anträge seiner kreisangehörigen Kommunen Bad Rodach, Neustadt bei Coburg (in Verbindung mit der thüringer Nachbarstadt Sonneberg) sowie des Gemeindeverbunds Ebersdorf bei Coburg-Sonnefeld-Weidhausen im Hinblick auf zentralörtliche Höherstufungen und bittet diese Ansätze im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Er regt an, über das Instrument des Zentrale-Orte-Systems hinaus als weitere Instrumente zur raumfunktionalen Erschließung, „Entwicklungsachsen“ und „interkommunale Kooperationen“ zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen in die Landesentwicklungsplanung einzuführen.
Entwicklungsachsen beweisen ihre entwickelnde und raumordnende Wirkung im Landkreis Coburg z.B. in Form der Städteachse Coburg-Dörfles-Esbach-Rödental-Neustadt-Sonneberg (Thür.) oder in Gemeindeverbindungen, wie Ebersdorf-Sonnefeld-Weidhausen sowie der Orte der Initiative Rodachtal.
Die Wirkung interkommunaler Kooperationen in Zeiten des demographischen Wandels zur wohnortnahen und nachhaltigen Versorgung ist z.B. in der (Kooperations-)Initiative Rodachtal mit ihren Orten Ahorn, Bad Rodach, Itzgrund, Seßlach, Weitramsdorf (in Verbindung mit Bad Colberg-Heldburg/Thür., Straufhain/Thür., Ummerstadt/Thür. und Untermerzbach) nachweisbar.

 

2.2.        Erweiterung „Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“ (LEP-E 2.2.3)

und Vorrangprinzip (LEP-E 2.2.4)

Der Landkreis begrüßt die Aufnahme weiterer Landkreise und Kommunen, solange das Förder- und Unterstützungsvolumen mit der Anzahl der Gebietskörperschaften im RmbH entsprechend steigt. Eine Neuverteilung gleicher Maßnahmen und Mittel unter mehr För­deradressaten, würde die bisherigen Adressaten des Instruments relational schwächen.

2.3.        Anbindegebot (LEP-E 3.3)

Der Landkreis Coburg begrüßt die neuen Regelungen im Anbindegebot. Bezugnehmend auf die Eingaben seiner kreisangehörigen Kommunen plädiert er für weitere mutige Schritte in diese Richtung und eine Ausweitung der Lockerungen unter bestimmten Rahmenbedingungen auch auf zweistreifige Staatsstraßen und –knoten sowie auch auf den Einzelhandel, wenn hierüber Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum ohne sonstiges Angebot geschaffen werden können.

 


 

2.4.        Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur (LEP-E 6.1)

Zum Schutz der Bevölkerung bewertet der Landkreis Coburg den Ausschluss von erneuten Überspannungen von Siedlungsgebieten beim Neubau von Höchstspannungsfreileitungen und die geplanten Abstandszonen genauso positiv wie deren Anwendung beim Ersatzneubau von Stromtrassen.
Im Falle der Aufrüstung von vorhandenen Stromtrassen, der Bündelung vieler Systeme und dem Parallelbau weiterer Stromtrassen soll das LEP eine Verdoppelung (von 400 auf 800 Meter) der neu eingeführten Abstandsregelungen wo immer möglich vorsehen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Positionen und Forderungen der Kreispolitik gemäß diesem Beschluss fristgerecht in Form einer Stellungnahme des Landkreises Coburg beim zuständigen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abzuge­ben.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes in Teilbereichen beschlossen und das öffentliche Beteiligungs­verfahren gestartet.

 

Ziel des zuständigen bayerischen Heimatministeriums im Rahmen der Teilfortschreibung ist es, die Rahmen gebende Landesentwicklung flexibler, dezentraler und regionaler zu gestalten. Die im LEP-Entwurf vorgelegten Änderungen sollen vor allem den ländlichen und strukturschwachen Gegenden Bayerns neue Möglichkeiten eröffnen sich weiterzuentwickeln. Strukturschwache und grenznahe Regionen vor allem in Nord- und Ostbayern sollen damit einen neuen Schub erhalten.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes hat die Kreispolitik in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 22.09.2016 über die geplanten Änderungen in den Teil- und Themenbereichen (a) Zentrale-Orte-System, (b) Räume mit besonderem Handlungsbedarf, (c) Anbindeangebot und (d) Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur informiert und angekündigt, einen Entwurf einer Stellungnahme des Landkreises zu fertigen, der einerseits auf den fachlichen Eingaben aus den Geschäfts-, Fach- und Arbeitsbereichen fußt und andererseits Stellungnahmen kreisangehöriger Städte und Gemeinden nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

Seitens der Fachstellen innerhalb der Landkreisverwaltung hat sich ausschließlich die Stabsstelle P 1 Landkreisentwicklung und Wirtschaftsförderung mit fachlicher Argumentation eingebracht.

 

Zusammen mit der federführenden GB-Leitung 4 Bauen und Umwelt erging seitens der Stabsstelle P01 ein Aufruf an die kreisangehörigen Kommunen, Positionen und Beschlüsse etwaiger gemeindlicher oder städtischer Stellungnahmen der Kreisverwaltung bis zum 19.10.2016 zur Kenntnis zu geben, damit gleichlautende kommunale Zielsetzungen in eine Gesamtstellungnahme des Landkreises Coburg zur Teilfortschreibung des LEP aufgenommen werden können.

 

Insgesamt haben Acht kreisangehörige Kommunen eine Rückmeldung an die Landkreis­verwaltung gegeben, zwei davon mit der Botschaft, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.

 

Über ihre Stellungnahmen haben inhaltlich informiert:

 

1.            GKSt Neustadt bei Coburg

2.            Stadt Rödental

3.            Gemeinde Dörfles-Esbach

4.            Gemeinde Ebersdorf/C.

5.            Gemeinde Meeder

6.            Gemeinden Ebersdorf/C., Sonnefeld und Weidhausen im Verbund

 

Folgende Ergebnisse können zusammenfassend festgehalten werden:

 

Zu (a) Zentrale-Orte-System

Im vorliegenden LEP_E sind bayernweit 59 Aufstufungen zu Mittel- und Oberzentren sowie Neuausweisungen von Mehrfachzentren vorgeschlagen worden.

Nach Grundsatz 2.1.11 des LEP-E können in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf Zentrale Orte auch dann festgelegt werden, wenn diese die erforderlichen Ver­sorgungsfunktionen nur zum Teil erfüllen. In Teilräumen, die besonders vom demogra­phischen Wandel betroffen sind (vgl. Grundsatz 1.2.2 LEP), wird der Erreichbarkeit zentralörtlicher Einrichtungen der Vorzug gegenüber den Auslastungserfordernissen eingeräumt (Ziel 1.2.5). Der damit gestiegene interkommunale Wettbewerbsdruck bei der Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit und der Sicherung der angemessenen Versorgung der Bevölkerung lässt sich durch verstärkte interkommunale Kooperation lösen.

 

Im Landkreis Coburg befindet sich die Große Kreisstadt Neustadt b. Cbg. im intensiven Austausch und einer Kooperationsanbahnung mit der unmittelbar angrenzenden thüringischen Nachbarstadt Sonneberg. Beide Städte greifen die Zusammenarbeit aus der Zeit zur Jahrtausendwende wieder auf. Heute steht nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der kommunalen Gebietsreform im Nachbar-Bundesland Thüringen die Option eines gemeinsamen Oberzentrums Neustadt-Sonneberg auf der politischen Agenda der beiden Städte.

 

Ferner haben die kreisangehörigen Gemeinden Ebersdorf bei Coburg, Sonnefeld und Weidhausen einen Antrag auf Höherstufung zu einem gemeinsamen Mittelzentrum im Rahmen der aktuellen Teilfortschreibung gestellt.

 

Zu (b) Räume mit besonderen Handlungsbedarf

Nach Ziel 2.2.3 LEP (2013) werden Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozio­ökonomischen Nachteilen sowie Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist, als Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) festgelegt. Der Landkreis Coburg ist seitdem in Gänze dieser Raumkategorie zugeordnet. Er hat in den vergangenen Jahren von der Zuordnung zum RmbH profitiert.

 

Die Gebietskategorie „Teilraum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) erhält mit dem Entwurf der Teilfortschreibung eine deutlich sichtbare räumliche Ausdehnung. Durch die erhebliche Ausweitung droht die Gebietskategorie zu „verwässern“, was zu einer Ver­schlechterung der Situation für die bisherigen Kreisregionen in dieser Gebietskulisse führt.

 

Inwieweit eine Gebietsausweitung dieser Raumkategorie um einzelne Kommunen und Orte fachlich geboten schien, wird seitens des Landkreises dann kritisch gesehen, wenn die zur Verfügung stehenden Hilfsmaßnahmen und Förderoptionen vom Umfang her gleich bleiben, sich aber in Zukunft unter mehreren, zusätzlichen Förderadressaten aufteilen. Sollte dies der Fall sein, plädiert der Landkreis Coburg für eine Beibehaltung der bisherigen Festlegung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. An den Notwendigkeiten zu strukturellen Verbesserungen hat sich nämlich für den Landkreis Coburg nichts geändert.

 

Zu (c) Anbindegebot

In Ziel 3.3 des LEP-E 2016 werden weitere Ausnahmetatbestände für nicht angebundene Siedlungsflächen (unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen) aufgeführt.
Der Landkreis Coburg ist sich mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einig, dass die weiteren Ausnahmetatbestände den Kommunen im Landkreis Coburg bei ihrer Entwicklung entgegenkommen. Dies ist im Landkreis Coburg besonders dort von Vorteil, wo entsprechende Verkehrsinfrastrukturanbindungen (vierstreifiger Straßen- oder Gleis­anschluss) existieren. Auch beim Thema der interkommunalen Gewerbegebiete kommen die neuen Regelungen aktuellen Entwicklungen im Landkreis Coburg entgegen.

 

Einige kreisangehörige Kommunen wünschen sich eine weitere Lockerung bei den Tat­beständen zum Anbindegebot. Insbesondere dort, wo es keine adäquaten Verkehrsinfra­strukturanbindungen an das überörtliche (vierstreifige) Straßennetz gibt, sollen adäquate Regelungen, auch z.B. an zweistreifigen Staatsstraßen und Verkehrsknoten, geschaffen werden.

 

Ferner wünschen viele kreisangehörige Kommunen im Coburger Land, Einzelhandels­nutzungen von der Lockerung des Anbindegebots nicht grundsätzlich auszuschließen. Das LEP sollte in seiner Rahmengebung jene Fälle berücksichtigen, in denen ein innerörtlicher Einzelhandel heute schon gar nicht mehr existiert, ggf. aber an Durchgangsstraßen in der Nähe der Siedlungen wirtschaftlich realisiert werden könnte, weil dort die Kombination aus örtlicher Nachfrage und die des Durchgangsverkehrs aufeinander vereint werden kann.

 

In diesem Zusammenhang wünschen sich die Orte Ebersdorf bei Coburg und Meeder, dass das Prinzip der Entwicklungsachsen wieder in die Landesentwicklung zurück findet, weil es für das Versorgungsprinzip der Bevölkerung ein erweitertes Lösungsspektrum in Zeiten demographischen Rückgangs offeriert.

 

Zu (d) Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur

Der Landkreis Coburg ist ein bayerischer Landkreis, der mit der neuen Südwest-Kuppelleitung bereits einen enormen Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland und Bayern geleistet hat.

 

Die neuen Regelungen im LEP hätten noch vor kurzer Zeit bei der Trassenplanung dieser neuen, überregionalen Verbindung dazu beigetragen, einen besseren Verlauf im Sinne des Schutzes der Bevölkerung und des Landschaftsbildes zu gewährleisten.

 

Insofern werden die geplanten Neuregelungen im Entwurf der Teilfortschreibung des LEP aus Sicht eines betroffenen Landkreises allesamt als pragmatisch und in der Sache als zielführend eingestuft.

 

Im Hinblick auf die neu einzuführenden Abstände von Stromtrassen zu Wohnbebauung, Schulen oder sonstigen sozialen Einrichtungen gibt der Landkreis die Anregung, die Unterscheidung bei den üblichen Aufenthaltsorten der Bevölkerung bei diesen Kategorien nicht enden zu lassen. Tatsächlich verbringen die Bürger den Großteil ihrer Lebenszeit am Arbeitsplatz. Vor diesem beispielhaften Hintergrund sollten die neuen Mindestabstände von Stromtrassen überall dort gelten, wo sich die Bevölkerung längere Zeit an einem Punkt aufhält. Das gilt für Wohn-, Sozial-, Bildungs- und Arbeitsumfelder gleichermaßen. Der Mindestabstand von 400 Metern sollte dabei sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich einheitlich gelten. Ein Grund für diese Unterscheidung lässt sich jedenfalls aus Sicht des Landkreises nicht nachvollziehen.

 

Wichtig ist dem Landkreis Coburg ferner, dass beim Thema Stromtrassen der verschärfenden Situationen durch die Bündelung von Energieversorgungsinfrastrukturen Rechnung getragen wird. Es wird hier angeregt, dass sich die neu eingeführten Abstände bei der Erweiterung und Aufrüstung bestehender Stromtrassen oder generell bei einer weiteren Bündelung (Parallelbauten von Stromtrassen) zum Schutz der bereits betroffenen Bevölkerung sogar verdoppeln.

 

Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren zum Entwurf Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern (2016) sowie den Positionen und Anträgen seiner kreisangehörigen Kommunen.

 

Auf dieser Informationsbasis wird angeregt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan bittet darum, die restriktive Haltung gegenüber des ICE Halts nochmals zu überdenken.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass aus den Städten und Gemeinden, bis zum Sitzungstag acht Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen eingegangen sind. Darauf basierend wurde von Frau Bauersachs und Herrn Schmitz eine Stellungnahme des Landkreises verfasst, über die Einigkeit herrschen solle.

 

Landrat Michael Busch verliest den Antrag der ÖDP in dem eine getrennte Abstimmung bei zu diesem Tagesordnungspunkt gefordert wird. Kreisrat Christoph Raabs erläutert hierzu, dass die ÖDP nur gegen einen der Beschlusspunkte stimmen möchte. Deshalb sei eine getrennte Abstimmung sinnvoll, da er sonst gegen den kompletten Beschluss stimmen müsse, was nicht in seinem Sinne wäre. Der Vorsitzende lässt über den Antrag der ÖDP abstimmen. Er wird mit 20 zu 33 Stimmen angenommen.