Sitzung: 10.11.2016 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 166/2016
Beschluss:
Insbesondere
die vom zuständigen Staatsminister Dr. Markus Söder ausgegebene Zielsetzung
dieser Teilfortschreibung, die Rahmen gebende Landesentwicklung flexibler,
dezentraler und regionaler zu gestalten, findet die Zustimmung der Mitglieder
des Kreistags, weil sie in der entsprechend konsequenten Umsetzung dem
Landkreis Coburg als Teil des ländlichen Raumes Bayerns neue Möglichkeiten
eröffnen sich weiterzuentwickeln.
Damit
der Schub aus den neuen Regelungen der aktuellen Teilbereiche das Coburger Land
erreicht, bringt der Landkreis die folgenden, interkommunal mit den
kreisangehörigen Kommunen abgestimmten Forderungen im Rahmen des aktuellen
Anhörungsverfahrens ein:
2.1.
Überarbeitung
des Zentrale-Orte-Systems (LEP-E 2.1)
Der
Landkreis Coburg unterstützt die Kooperationsansätze und Anträge seiner
kreisangehörigen Kommunen Bad Rodach, Neustadt bei Coburg (in Verbindung mit
der thüringer Nachbarstadt Sonneberg) sowie des Gemeindeverbunds Ebersdorf bei
Coburg-Sonnefeld-Weidhausen im Hinblick auf zentralörtliche Höherstufungen und
bittet diese Ansätze im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Er
regt an, über das Instrument des Zentrale-Orte-Systems hinaus als weitere
Instrumente zur raumfunktionalen Erschließung, „Entwicklungsachsen“ und
„interkommunale Kooperationen“ zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen
in die Landesentwicklungsplanung einzuführen.
Entwicklungsachsen beweisen ihre entwickelnde und raumordnende Wirkung im
Landkreis Coburg z.B. in Form der Städteachse Coburg-Dörfles-Esbach-Rödental-Neustadt-Sonneberg
(Thür.) oder in Gemeindeverbindungen, wie Ebersdorf-Sonnefeld-Weidhausen sowie
der Orte der Initiative Rodachtal.
Die Wirkung interkommunaler Kooperationen in Zeiten des demographischen Wandels
zur wohnortnahen und nachhaltigen Versorgung ist z.B. in der
(Kooperations-)Initiative Rodachtal mit ihren Orten Ahorn, Bad Rodach,
Itzgrund, Seßlach, Weitramsdorf (in Verbindung mit Bad Colberg-Heldburg/Thür.,
Straufhain/Thür., Ummerstadt/Thür. und Untermerzbach) nachweisbar.
2.2.
Erweiterung
„Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“ (LEP-E 2.2.3)
und Vorrangprinzip (LEP-E 2.2.4)
Der
Landkreis begrüßt die Aufnahme weiterer Landkreise und Kommunen, solange das
Förder- und Unterstützungsvolumen mit der Anzahl der Gebietskörperschaften im
RmbH entsprechend steigt. Eine Neuverteilung gleicher Maßnahmen und Mittel
unter mehr Förderadressaten, würde die bisherigen Adressaten des Instruments
relational schwächen.
2.3.
Anbindegebot
(LEP-E 3.3)
Der
Landkreis Coburg begrüßt die neuen Regelungen im Anbindegebot. Bezugnehmend auf
die Eingaben seiner kreisangehörigen Kommunen plädiert er für weitere mutige
Schritte in diese Richtung und eine Ausweitung der Lockerungen unter bestimmten
Rahmenbedingungen auch auf zweistreifige Staatsstraßen und –knoten sowie auch
auf den Einzelhandel, wenn hierüber Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum
ohne sonstiges Angebot geschaffen werden können.
2.4. Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur (LEP-E 6.1)
Zum Schutz der
Bevölkerung bewertet der Landkreis Coburg den Ausschluss von erneuten
Überspannungen von Siedlungsgebieten beim Neubau von
Höchstspannungsfreileitungen und die geplanten Abstandszonen genauso positiv
wie deren Anwendung beim Ersatzneubau von Stromtrassen.
Im Falle der Aufrüstung von vorhandenen Stromtrassen, der Bündelung vieler
Systeme und dem Parallelbau weiterer Stromtrassen soll das LEP eine
Verdoppelung (von 400 auf 800 Meter) der neu eingeführten Abstandsregelungen wo
immer möglich vorsehen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Positionen und Forderungen der Kreispolitik gemäß diesem Beschluss fristgerecht in Form einer Stellungnahme des Landkreises Coburg beim zuständigen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abzugeben.
Sachverhalt:
Ziel des zuständigen bayerischen Heimatministeriums
im Rahmen der Teilfortschreibung ist es, die Rahmen gebende Landesentwicklung
flexibler, dezentraler und regionaler zu gestalten. Die im LEP-Entwurf
vorgelegten Änderungen sollen vor allem den ländlichen und strukturschwachen
Gegenden Bayerns neue Möglichkeiten eröffnen sich weiterzuentwickeln.
Strukturschwache und grenznahe Regionen vor allem in Nord- und Ostbayern sollen
damit einen neuen Schub erhalten.
Die Verwaltung des Landratsamtes hat die
Kreispolitik in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 22.09.2016
über die geplanten Änderungen in den Teil- und Themenbereichen (a)
Zentrale-Orte-System, (b) Räume mit besonderem Handlungsbedarf, (c)
Anbindeangebot und (d) Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur informiert und
angekündigt, einen Entwurf einer Stellungnahme des Landkreises zu fertigen, der
einerseits auf den fachlichen Eingaben aus den Geschäfts-, Fach- und
Arbeitsbereichen fußt und andererseits Stellungnahmen kreisangehöriger Städte
und Gemeinden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Seitens der Fachstellen innerhalb der
Landkreisverwaltung hat sich ausschließlich die Stabsstelle P 1
Landkreisentwicklung und Wirtschaftsförderung mit fachlicher Argumentation
eingebracht.
Zusammen mit der federführenden GB-Leitung 4 Bauen
und Umwelt erging seitens der Stabsstelle P01 ein Aufruf an die
kreisangehörigen Kommunen, Positionen und Beschlüsse etwaiger gemeindlicher
oder städtischer Stellungnahmen der Kreisverwaltung bis zum 19.10.2016 zur
Kenntnis zu geben, damit gleichlautende kommunale Zielsetzungen in eine
Gesamtstellungnahme des Landkreises Coburg zur Teilfortschreibung des LEP
aufgenommen werden können.
Insgesamt haben Acht kreisangehörige Kommunen eine
Rückmeldung an die Landkreisverwaltung gegeben, zwei davon mit der Botschaft,
keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Über ihre Stellungnahmen haben inhaltlich
informiert:
1.
GKSt Neustadt bei Coburg
2.
Stadt Rödental
3.
Gemeinde Dörfles-Esbach
4.
Gemeinde Ebersdorf/C.
5.
Gemeinde Meeder
6.
Gemeinden Ebersdorf/C., Sonnefeld und Weidhausen im
Verbund
Folgende Ergebnisse können zusammenfassend
festgehalten werden:
Zu
(a) Zentrale-Orte-System
Im vorliegenden LEP_E sind bayernweit 59
Aufstufungen zu Mittel- und Oberzentren sowie Neuausweisungen von
Mehrfachzentren vorgeschlagen worden.
Nach Grundsatz 2.1.11 des LEP-E können in
Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf Zentrale Orte auch dann festgelegt
werden, wenn diese die erforderlichen Versorgungsfunktionen nur zum Teil
erfüllen. In Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen
sind (vgl. Grundsatz 1.2.2 LEP), wird der Erreichbarkeit zentralörtlicher
Einrichtungen der Vorzug gegenüber den Auslastungserfordernissen eingeräumt
(Ziel 1.2.5). Der damit gestiegene interkommunale Wettbewerbsdruck bei der
Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit und der Sicherung der angemessenen
Versorgung der Bevölkerung lässt sich durch verstärkte interkommunale
Kooperation lösen.
Im Landkreis Coburg befindet sich die Große
Kreisstadt Neustadt b. Cbg. im intensiven Austausch und einer Kooperationsanbahnung
mit der unmittelbar angrenzenden thüringischen Nachbarstadt Sonneberg. Beide
Städte greifen die Zusammenarbeit aus der Zeit zur Jahrtausendwende wieder auf.
Heute steht nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der kommunalen Gebietsreform
im Nachbar-Bundesland Thüringen die Option eines gemeinsamen Oberzentrums
Neustadt-Sonneberg auf der politischen Agenda der beiden Städte.
Ferner haben die kreisangehörigen Gemeinden
Ebersdorf bei Coburg, Sonnefeld und Weidhausen einen Antrag auf Höherstufung zu
einem gemeinsamen Mittelzentrum im Rahmen der aktuellen Teilfortschreibung
gestellt.
Zu
(b) Räume mit besonderen Handlungsbedarf
Nach Ziel 2.2.3 LEP (2013) werden Teilräume mit
wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie Teilräume, in
denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist, als Teilräume mit
besonderem Handlungsbedarf (RmbH) festgelegt. Der Landkreis Coburg ist seitdem
in Gänze dieser Raumkategorie zugeordnet. Er hat in den vergangenen Jahren von
der Zuordnung zum RmbH profitiert.
Die Gebietskategorie „Teilraum mit besonderem
Handlungsbedarf“ (RmbH) erhält mit dem Entwurf der Teilfortschreibung eine
deutlich sichtbare räumliche Ausdehnung. Durch die erhebliche Ausweitung droht
die Gebietskategorie zu „verwässern“, was zu einer Verschlechterung der
Situation für die bisherigen Kreisregionen in dieser Gebietskulisse führt.
Inwieweit eine Gebietsausweitung dieser
Raumkategorie um einzelne Kommunen und Orte fachlich geboten schien, wird
seitens des Landkreises dann kritisch gesehen, wenn die zur Verfügung stehenden
Hilfsmaßnahmen und Förderoptionen vom Umfang her gleich bleiben, sich aber in
Zukunft unter mehreren, zusätzlichen Förderadressaten aufteilen. Sollte dies
der Fall sein, plädiert der Landkreis Coburg für eine Beibehaltung der
bisherigen Festlegung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. An den
Notwendigkeiten zu strukturellen Verbesserungen hat sich nämlich für den
Landkreis Coburg nichts geändert.
Zu
(c) Anbindegebot
In Ziel 3.3 des LEP-E 2016 werden weitere
Ausnahmetatbestände für nicht angebundene Siedlungsflächen (unter Ausschluss
von Einzelhandelsnutzungen) aufgeführt.
Der Landkreis Coburg ist sich mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
einig, dass die weiteren Ausnahmetatbestände den Kommunen im Landkreis Coburg
bei ihrer Entwicklung entgegenkommen. Dies ist im Landkreis Coburg besonders
dort von Vorteil, wo entsprechende Verkehrsinfrastrukturanbindungen
(vierstreifiger Straßen- oder Gleisanschluss) existieren. Auch beim Thema der
interkommunalen Gewerbegebiete kommen die neuen Regelungen aktuellen
Entwicklungen im Landkreis Coburg entgegen.
Einige kreisangehörige Kommunen wünschen sich eine
weitere Lockerung bei den Tatbeständen zum Anbindegebot. Insbesondere dort, wo
es keine adäquaten Verkehrsinfrastrukturanbindungen an das überörtliche
(vierstreifige) Straßennetz gibt, sollen adäquate Regelungen, auch z.B. an
zweistreifigen Staatsstraßen und Verkehrsknoten, geschaffen werden.
Ferner wünschen viele kreisangehörige Kommunen im
Coburger Land, Einzelhandelsnutzungen von der Lockerung des Anbindegebots
nicht grundsätzlich auszuschließen. Das LEP sollte in seiner Rahmengebung jene
Fälle berücksichtigen, in denen ein innerörtlicher Einzelhandel heute schon gar
nicht mehr existiert, ggf. aber an Durchgangsstraßen in der Nähe der Siedlungen
wirtschaftlich realisiert werden könnte, weil dort die Kombination aus
örtlicher Nachfrage und die des Durchgangsverkehrs aufeinander vereint werden
kann.
In diesem Zusammenhang wünschen sich die Orte
Ebersdorf bei Coburg und Meeder, dass das Prinzip der Entwicklungsachsen wieder
in die Landesentwicklung zurück findet, weil es für das Versorgungsprinzip der
Bevölkerung ein erweitertes Lösungsspektrum in Zeiten demographischen Rückgangs
offeriert.
Zu
(d) Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur
Der Landkreis Coburg ist ein bayerischer Landkreis,
der mit der neuen Südwest-Kuppelleitung bereits einen enormen Beitrag zum
Gelingen der Energiewende in Deutschland und Bayern geleistet hat.
Die neuen Regelungen im LEP hätten noch vor kurzer
Zeit bei der Trassenplanung dieser neuen, überregionalen Verbindung dazu
beigetragen, einen besseren Verlauf im Sinne des Schutzes der Bevölkerung und
des Landschaftsbildes zu gewährleisten.
Insofern werden die geplanten Neuregelungen im
Entwurf der Teilfortschreibung des LEP aus Sicht eines betroffenen Landkreises
allesamt als pragmatisch und in der Sache als zielführend eingestuft.
Im Hinblick auf die neu einzuführenden Abstände von
Stromtrassen zu Wohnbebauung, Schulen oder sonstigen sozialen Einrichtungen
gibt der Landkreis die Anregung, die Unterscheidung bei den üblichen
Aufenthaltsorten der Bevölkerung bei diesen Kategorien nicht enden zu lassen.
Tatsächlich verbringen die Bürger den Großteil ihrer Lebenszeit am
Arbeitsplatz. Vor diesem beispielhaften Hintergrund sollten die neuen
Mindestabstände von Stromtrassen überall dort gelten, wo sich die Bevölkerung
längere Zeit an einem Punkt aufhält. Das gilt für Wohn-, Sozial-, Bildungs- und
Arbeitsumfelder gleichermaßen. Der Mindestabstand von 400 Metern sollte dabei
sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich einheitlich gelten. Ein
Grund für diese Unterscheidung lässt sich jedenfalls aus Sicht des Landkreises
nicht nachvollziehen.
Wichtig ist dem Landkreis Coburg ferner, dass beim
Thema Stromtrassen der verschärfenden Situationen durch die Bündelung von
Energieversorgungsinfrastrukturen Rechnung getragen wird. Es wird hier
angeregt, dass sich die neu eingeführten Abstände bei der Erweiterung und
Aufrüstung bestehender Stromtrassen oder generell bei einer weiteren Bündelung
(Parallelbauten von Stromtrassen) zum Schutz der bereits betroffenen
Bevölkerung sogar verdoppeln.
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom
Anhörungsverfahren zum Entwurf Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Bayern (2016) sowie den Positionen und Anträgen seiner kreisangehörigen
Kommunen.
Auf dieser Informationsbasis wird angeregt, folgenden Beschluss zu fassen:
aus der Beratung:
Kreisrat Frank Rebhan bittet darum, die restriktive Haltung gegenüber des ICE Halts nochmals zu überdenken.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass aus den Städten und Gemeinden, bis zum Sitzungstag acht Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen eingegangen sind. Darauf basierend wurde von Frau Bauersachs und Herrn Schmitz eine Stellungnahme des Landkreises verfasst, über die Einigkeit herrschen solle.
Landrat Michael Busch verliest den Antrag der ÖDP in dem eine getrennte Abstimmung bei zu diesem Tagesordnungspunkt gefordert wird. Kreisrat Christoph Raabs erläutert hierzu, dass die ÖDP nur gegen einen der Beschlusspunkte stimmen möchte. Deshalb sei eine getrennte Abstimmung sinnvoll, da er sonst gegen den kompletten Beschluss stimmen müsse, was nicht in seinem Sinne wäre. Der Vorsitzende lässt über den Antrag der ÖDP abstimmen. Er wird mit 20 zu 33 Stimmen angenommen.