Beschluss:
Der Kreistag ermächtigt
den Landrat oder dessen Stellvertreter in der Mitgliederversammlung des Vereins
Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. zu folgender Beschlussfassung:
1.
Die
Mitgliederversammlung stellt die Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und zum
31.12.2015 des Vereins Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. fest.
2.
Die Jahresbilanz
nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang für das Geschäftsjahr
2014 des Vereins Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. wird in der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Weise mit
194.455,73 EUR
in Aktiva und Passiva
festgestellt und genehmigt.
3.
Die Jahresbilanz
nebst Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang für das Geschäftsjahr
2015 des Vereins Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. wird in der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Weise mit
269.403,55 EUR
in Aktiva und Passiva
festgestellt und genehmigt.
4.
Der
Jahresüberschuss von 4.455,73 EUR aus dem Geschäftsjahr 2014 bzw. 9.242,38 EUR
aus dem Geschäftsjahr 2015 wird in das jeweils folgende Geschäftsjahr
übertragen.
5.
Die
Geschäftsführer Michael Amthor (2014 und 2015) sowie Stefan Hinterleitner
(ausschließlich 2015) werden entlastet.
Darüber
hinaus nimmt der Kreistag vom Finanzplan 2017 - 2019 Kenntnis.
Beschluss:
Den Vorsitz übernimmt zu diesem Punkt der Stellvertreter des Landrats Mattern, da Landrat Michael Busch wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt den Landrat oder dessen Stellvertreter in der Mitgliederversammlung
des Vereins Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. zu folgender
Beschlussfassung:
6. Der Vorstand wird entlastet.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die
Geschäftsführer Michael Amthor stellen die von der Steuerberatungs-gesellschaft
Forster mbH, Coburg aufgestellten und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg
geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und zum 31.12.2015 des Vereins
Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. vor und geben einen Bericht zum
Geschäftsverlauf seit Gründung im März 2014.
Dem
Kreistag stand frist- und formgerecht eine elektronische Kopie des Berichts
über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und zum 31.12.2015 sowie
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Anhänge im elektronischen
Sitzungssystem zur Verfügung.
Folgende
Bilanzkennziffern sind festzuhalten:
|
31.12.2014 |
31.12.2015 |
Bilanzsumme |
194.455,73
€ |
269.403,55
€ |
Jahresüberschuss |
4.455,73 € |
9.242,38 € |
Vereinsvermögen |
194.455,73
€ |
203.698,11
€ |
Freie
Gewinnrücklage |
190.000,00
€ |
190.000,00
€ |
Die
Mitglieder des Landkreises Coburg haben in 2014 und 2015 ihren satzungsgemäßen
Beitrag komplett entrichtet. Aufgrund des Austritt des Landkreises Lichtenfels
zum 31.12.2014 hat der Landkreis Lichtenfels gemäß gemeinsamer Vereinbarung vom
Oktober 2015 und Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.11.2015 keine
Beiträge an den Verein geleistet. Der Landkreis Sonneberg hat für sein erstes
Mitgliedsjahr 2015 den gesamten satzungsgemäßen Jahresbeitrag geleistet.
Der
Vorstand hat in seiner Sitzung vom 01.10.2015 satzungsgemäß das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg beauftragt, die Jahresrechnungen 2014 und
2015 zu prüfen. Es wird vorgeschlagen, die satzungsgemäße Rotation der
Rechnungsprüfung zwischen den geborenen Mitgliedern Stadt und Landkreis Coburg
sowie Landkreis Sonneberg in einem fünfjährigen Turnus zu vollziehen, wobei
grundsätzlich nicht das Rechnungsprüfungsamt aus der Gebietskörperschaft zu
beauftragen ist, die in diesem Zeitraum den 1. Vorsitzenden stellt.
Die
Rechnungsprüfung hat keine wesentlichen Erinnerungen ergeben, die einer
Feststellung der Jahresabschlüsse bzw. Entlastung von Vorstand und
Geschäftsführer entgegensprechen. Die genannten Hinweise befinden sich in
Bearbeitung bzw. werden künftig beachtet.
Satzungsgemäß
ist für die Feststellung des Jahresabschlusses bzw. die Entlastung von Vorstand
und Geschäftsführung die Mitgliederversammlung des Vereins zuständig. Dort
werden die geborenen Mitglieder durch Landrat Michael Busch (Landkreis Coburg),
Landrätin Christine Zitzmann (Landkreis Sonneberg) und 2. Bürgermeisterin Dr.
Birgit Weber (Stadt Coburg) vertreten, die für die entsprechende
Beschlussfassung ggf. gemäß ihrer jeweiligen Geschäftsordnungen zu ermächtigen
sind.