Sitzung: 10.11.2016 Kreistag
Amtliche
Mitteilungen aus der Wirtschafsförderung:
2. Sonderförderprogramm
zur Wiederbelebung von Ortskernen in Nordostbayern
Es wurde in einer der letzten Sitzungen des KSA aus dem Gremium nachgefragt, ob
die damalige Pressemeldung zum Sonderförderprogramm zur Wiederbelebung von
Ortskernen in Nordostbayern in irgendeiner Verbindung zum LEP steht.
Die Presse hatte vermeldet, dass u.a. die Landkreise Hof, Kronach, Wunsiedel in
einem Modellvorhaben gefördert werden sollen.
Wichtig: Das Programm zielt auf einzelne Städte und Gemeinden ab
(à
Wiederbelebung von Ortskernen)!
Landrat hat sich mit eigenem Schreiben an Staatsminister Söder gewandt und die
Aufnahme der Städte und Gemeinden im Landkreis Coburg in das
Sonderfördergrogramm eingefordert.
Der Landkreis Coburg bietet beste Voraussetzungen für den Modelleinsatz von
Fördermitteln (Moro, u.a.).
Die Antwort aus dem Ministerium steht noch aus.
Das Schreiben kann gerne in Kopie dem Protokoll der Sitzung beigefügt werden.
2. Förderung
öffentlicher touristischer Einrichtungen – Tourismusförderung
LR, OB, IHK-Präsident haben sich in einem gemeinsamen Brief, der von der
Geschäftsführung des Tourismusvereins verfasst wurde, an Staatsministerin
Aigner gewandt.
Ziel war das Einwerben von Fördermitteln für Investitionen in die Therme Natur
in Bad Rodach aus dem „Wachstumsplan für ein wirtschaftliches starkes Bayern“
der Ministerin.
Ministerin Aigner antwortet über Ihr Fachreferat und verweist auf die
vorhandenen Förderinstrumentarien, die in Bad Rodach leider kaum bzw. nicht zur
Anwendung kommen können.
Auch die Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch vor Ort schlägt das
Ministerium mit Verweis auf die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken
leider zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Die Antwort ist insofern höchst unbefriedigend, weil die Investitionslast in
der Therme Bad Rodach vorerst allein bei den Kommunalpartnern vor Ort bleibt.
3. Förderung
der Strategie Zukunft Coburg Digital
Erfreulichere Nachrichten sind bei der
(Wirtschaftsfördetungs-)Strategie „Zukunft Coburg Digital“ zu vermelden:
Der Landkreis hatte sich über seine Wirtschaftsförderung in Kooperation mit der
Stadt Coburg, der IHK zu Coburg, der Hochschule Coburg und den Unternehmen der
Region um ein Digitales Gründerzentrum und die dazugehörige Förderung beim
Aufbau von Unternehmensnetzwerken beworben.
Nachdem zunächst in Bamberg und Hof in Oberfranken den Förderzuschlag erhalten
haben, hat die Wirtschaftsförderung nicht aufgegeben, die Strategie
weiterzuverfolgen.
Es folgten Gespräche mit und Besuche von Vertretern des Wirtschaftsministeriums
und auch die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Partnern im Wirtschaftsraum
Coburg wurde konsequent weiter forciert.
Ergebnis:
Der Wirtschaftsraum Coburg (Stadt und Landkreis) kann nun doch von der
bayerischen Förderung profitieren.
Die Wirtschaftsförderung hat eine Förderoption für digitale Netzwerkaktivitäten
von Unternehmen in Höhe von einer halben Million Euro für die kommenden 7 Jahre
für das Coburger Land sichern können.
Die notwendige Kofinanzierung für die Netzwerkaktivitäten muss über die
Wirtschaft erfolgen.
Stadt und Landkreis schaffen einen Rahmen, in dem das alles stattfinden wird.
Hierfür wird in nächster Zeit das Votum der Kreispolitik sowie auch finanzielle
Mittel benötigt.
Die Wirtschaftsförderung entwickelt zur Beschlussfassung noch in diesem Jahr
die notwendigen Konzepte und Rahmenvereinbarungen.
Die digitale Transformation ist ein wichtiges Thema der zukünftigen
Wirtschaftsraumentwicklung und es stehen nun mit dem Einsatz der
Wirtschaftsförderung viele Türen für den Wirtschaftsraum Coburg offen.
Amtliche
Mitteilungen aus dem Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
4.
IT-Richtlinie des Landkreises Coburg für die Schulen in Trägerschaft des
Landkreises
Der
Landkreis Coburg hat mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2016 zur Ausstattung seiner
Schulen mit IT-Technik eine Richtlinie erlassen, die durch eine politische
Arbeitsgruppe in Abstimmung mit den Schulleitern erstellt wurde. Sie soll
insbesondere die wirtschaftlichen Belange des Landkreises, den Wunsch nach
Synergien beim Support und die Interessen der Schulen an einer zeitgemäßen
IT-Ausstattung in Einklang bringen. In der Richtlinie ist eine jährliche
Überprüfung festgelegt. Am 05. Oktober diesen Jahres fand die Überprüfung
statt. Die Richtlinie hat sich so im ersten Jahr bewährt. Die Schulleiter
bedanken sich ausdrücklich dafür, dass mit der Richtlinie den Schulen die
Möglichkeit gegeben wird, eigene pädagogische Konzepte umzusetzen.
Amtliche
Mitteilungen aus der Kämmerei
5. Finanzausgleich
2016;
Bedarfszuweisungen und
Stabilisierungshilfen für die Landkreise
Der Verteilerausschuss hat in seiner
Sitzung am 26. Oktober 2016 beschlossen, dem Landkreis Coburg eine
Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe in Höhe von
400.000 €
(davon 300.000 €
Stabilisierungshilfe)
zu gewähren.
Als Bedarfszuweisungs- und
Stabilisierungshilfemittel für die Landkreise stehen 2016 22,5 Mio. € zur
Verfügung (2015: 18,0 Mio. €). In diesem Jahr haben 35 der 71 Land-kreise
Anträge auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen mit einem Antragsvolu-men
von rund 44 Mio. € gestellt. Daher konnte den Wünschen der antragstellenden
Landkreise nicht in allen Fällen bzw. nicht in vollem Umfang entsprochen
werden.
6. Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden; Kreisstraße CO 13,
Ortsumgehung Ebersdorf b. Coburg mit Beseitigung von 2 Bahnübergängen
(Programm-Nr. Ä §054/2016)
Aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberfranken wird das
oben genannte Bauvorhaben als förderfähig nach dem Bayerischen
Gemeindeverkehrsfinanzie-rungsgesetz (BayGVFG) anerkannt. Es ist zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und wird unter lfd.Nr. A 0054 in
das Programm aufgenommen.
Nach
den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe
von 22.700.000,- € voraussichtlich ca. 8.200.000,- € zuwendungsfähig sein.
Hierzu werden nach Art. 2 BayGVFG auf der Grundlage eines Förderungssatzes von
75 % Zuwendungen bis zu
6.150.000,-€
in Aussicht gestellt.