Sitzung: 08.11.2016 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3
Vorlage: 159/2016
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Richtlinien des Landkreises Coburg vom
31.12.2007 zur Förderung von vollstationären und teilstationären
Pflegeeinrichtungen sowie die Richtlinie zur Förderung von
Kurzzeitpflegeplätzen vom 01.07.2009 werden außer Kraft gesetzt.
Für die Förderung niederschwelliger,
seniorenpolitisch relevanter Maßnahmen für Senioren im Landkreis Coburg wird –
vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltes
2017 - ein Betrag von 50.000 € in den Haushalt 2017 eingestellt, über dessen
Vergabe der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren entscheidet.
Grundlage für eine Förderung ist die Richtlinie zur Förderung innovativer
Senioren-Projekte im Landkreis Coburg, der zugestimmt wird. Die Richtlinie ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Hintergrund
Nach Art. 74 Abs. 1
Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) können
Einrichtungen der Altenpflege durch die Kommunen nach Maßgabe der in den
Haushalten bereitgestellten Mittel gefördert werden. Dies hat der Landkreis
Coburg in der Vergangenheit durch die Richtlinien zur Förderung von
vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen vom 31.12.2007 sowie
von Einrichtungen der Kurzzeitpflege vom 01.07.2009 umgesetzt.
Mit Beschluss des Kreistages vom 30.07.2009 wurden diese Richtlinien ausgesetzt
und die Verwaltung beauftragt, ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu
erstellen, auf dessen Grundlage eine Neubewertung der ausgesetzten Richtlinien
erfolgen sollte.
Bedarfe
gemäß seniorenpolitischem Gesamtkonzept
Stationäre Pflege
Im Landkreis Coburg stehen z. Z. 1059 Plätze[1]
in der stationären Pflege zur Verfügung. Auch, wenn diese dem ambulanten
Bereich zugeordnet werden, sind hier die inzwischen entstandenen 33 Plätze in
ambulant betreuten Wohngemeinschaften hinzuzurechnen, weil sie faktisch
stationäre Pflege ersetzt. Damit können summarisch 1092 stationär Pflegebedürftige
versorgt werden.
Die Bedarfsberechnungen im
Seniorenpolitischen Gesamtkonzept sehen verschiedene Varianten der
Vorausberechnung vor. In der konservativsten Berechnungsvariante wird für 2020
ein Bedarf von 1009 und für 2025 ein Bedarf von 1101 Plätzen berechnet[2].
Damit ist ein Bedarf auf einen Ausbau an
stationären Pflegeplätzen im Landkreis Coburg in dieser Variante zu verneinen.
Ob tatsächlich im Bedarf die unterste
Steigerungsquote eintritt, ist maßgeblich davon abhängig, wie sich die anderen
Angebotsstrukturen im Landkreis Coburg –sowohl in den alternativen Wohnformen
als auch im präventiven Bereich- weiter entwickeln.
Die Schaffung von ambulant betreuten
Wohngemeinschaften z.B. ist ja –siehe oben- bereits mit in die aktuelle
Bedarfsdeckung eingeflossen.
Tagespflege
In der Tagespflege besteht nach den
Erhebungen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes Entwicklungsbedarf: 2012
standen hier nur 15 Plätze zur Verfügung. Der Bedarf wurde für 2020 mit 52, für
2015 mit 56 Plätzen beziffert[3].
Derzeitige Bauvorhaben sehen aber die Schaffung von zusätzlich ca. 80 weiteren
Plätzen in der Tagespflege an 4 verschiedenen Standorten im Landkreis vor, die
bereits ab dem kommenden Jahr zur Verfügung stehen sollen. Ein weiterer Ausbaubedarf besteht damit
nicht, da der errechnete Bedarf nicht nur gedeckt, sondern sogar weit
überschritten wird. Angemerkt werden muss hier, dass nicht von einem Leerstand ausgegangen
wird. Teilstationäre Betreuungsangebote ermöglichen Erwerbstätigen Pflege und
Beruf miteinander zu kombinieren. Die stationäre Heimaufnahme des Angehörigen
wird damit verzögert oder vermieden.
Eine Förderung des Landkreises zur Schaffung
weiterer stationärer oder teilstationärer Plätze ist deshalb z.Zt. nicht
erforderlich.
Fazit
Bei der Frage, ob die Richtlinien weiter
„nur“ ausgesetzt bleiben sollten oder aufgehoben werden können, ist der
Gesamtkontext der seniorenpolitischen Maßnahmen in den Blick zu nehmen.
Alternative Wohnformen, die Aktivität und
körperliche wie geistige Fitness fördernde Angebote, Nachsorge nach stationären
Krankenhausaufenthalten, barrierearme Wohnungen und Infrastrukturangebote, etc.
sind Bausteine, die die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen
fördern und damit den möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung
ermöglichen. Wird dieser Bereich gezielt angegangen, ist davon auszugehen, dass
die konservative Bedarfsberechnung für die stationäre Pflege und damit
einhergehend eine Bedarfsdeckung auch in den kommenden Jahren realistisch ist.
Die Aufhebung der Richtlinien zur Förderung
von vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen ist dann möglich,
wenn alternativ dazu bei Bedarf der Aufbau innovativer bzw. niedrigschwelliger
Angebote für Senioren und Seniorinnen entsprechend gefördert werden.
Für die letzten 3 Baumaßnahmen im stationären
und teilstationären Bereich wurden summarisch Zuschüsse in Höhe von 1,6 Mio. €
geleistet. Stattdessen wird vorgeschlagen, für präventive Projekte künftig
50.000 € jährlich im Haushalt zur Verfügung zu stellen, über deren Vergabe der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nach Beratung des Antrages im
Fachbeirat Senioren entscheidet.
Dabei werden in der Richtlinie zur Förderung
innovativer Senioren-Projekte im Landkreis Coburg (Anlage 1) die
Voraussetzungen, Inhalte und Verfahren festgelegt.
Der Fachbeirat Senioren hat sich in seiner
Sitzung vom 24.10.2016 mit dem Thema befasst und befürwortet die Aufhebung der
Förderrichtlinien für den stationären und teilstationären Bereich und die
Schaffung der Fördermöglichkeit innovativer Projekte.
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[1] Vgl. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept, 2016, S. 98
[1] Vgl. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept, 2016, S. 135
[1] Vgl. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept, 2016, S. 146
aus der Beratung:
Herr Mönch ist der Meinung, dass es Aufgabe der Kommune ist, sich um die Seniorenarbeit zu kümmern. Jeder Gemeinde soll die Organisation und Finanzierung dieser Art von Seniorenarbeit überlassen bleiben, denn jeder Kommune weiß was zu tun und zu lassen ist.
Herr Landrat Busch schließt sich der Meinung von Herrn Mönch an. Er verweist darauf, dass sich das Landratsamt mit der Förderung zusätzliche Verwaltungsarbeit aufbürdet. Bei der Umsetzung der Hilfe kann das Landratsamt jederzeit beratend tätig werden. Außerdem wissen die Gemeinden vor Ort besser was ihre Senioren benötigen.