Sitzung: 08.11.2016 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 161/2016
Beschluss:
Der Caritasverband Coburg erhält für das Jahr
2016 zur Finanzierung der Sachkosten der Asylsozialberatung einen Zuschuss in
Höhe von 11.100 €. Ein Verwendungsnachweis ist bis 31.03.2017 vorzulegen.
Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle
0.4260.7030 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Asylsozialberatung des
Caritasverbandes im Landkreis Coburg
Der Caritasverband
Coburg ist Träger der Asylsozialberatung im Landkreis Coburg.
Aufgabe der
Asylsozialberatung ist laut der zum 01.01.2016 in Bayern in Kraft getretenen
Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von
Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie – AsylSozBR) u.a.,
die Asylbewerber sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für
sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in
Deutschland orientieren können. Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von
Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden
Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung
eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die
Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.
Ein weiterer
Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die
persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung)
und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen
im Herkunftsland.
Der Freistaat Bayern
bezuschusst die Personalkosten pauschaliert mit nunmehr 80%. Ein Eigenanteil
des Zuwendungsempfängers von mindestens 10% ist erforderlich. Sofern Landkreise
Personalkosten anteilig übernehmen, sind diese Leistungen anzurechnen, die
staatliche Förderung wird entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für
Zuschüsse zu den Sachkosten.
Im Landkreis Coburg
sind seit Juli 2016 nunmehr drei Kräfte (eine Vollzeit- und zwei
Teilzeitkräfte) für den Landkreis Coburg (Aufteilung nach Gemeinden) zuständig,
für die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf steht eine weitere Teilzeitkraft
zur Verfügung.
Bei Erstaufnahme im
Landkreis ist ein Ansprechpartner der Asylsozialberatung vor Ort, ansonsten
stehen die Mitarbeiter – je nach Ort – in Sprechstunden oder auf Anforderung
zur Verfügung. Sie vereinbaren Arzt- und Krankenhaustermine, vermitteln bzw.
organisieren Kindergartenplätze, Mittagsbetreuung, Schulanmeldung, Ausbildung,
Dolmetscher, Sprachförderung usw.
Detaillierte Angaben
hierzu sind dem beigefügten Konzept des Caritasverbandes Coburg zu entnehmen,
das lt. Kreistagsbeschluss vom 18.12.2014 Grundlage für die Gewährung der
Landkreismittel ist.
Mit diesem Kreistagsbeschluss
wurde für das Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von max. 36.258 € für durch den
Freistaat Bayern nicht gedeckte Kosten in Aussicht gestellt. Abgerufen wurden
von diesem Betrag jedoch insgesamt nur 15.327,67 €:
Die Personal- und
Sachkosten 2015 in Höhe von insgesamt 90.236,17 € wurden mit einem Zuschuss des
Freistaates Bayern in Höhe von 58.556,70 €, Eigenmitteln der Caritas in Höhe
von 16.351,80 € und dem Landkreiszuschuss finanziert.
Von Seiten der
Caritas wird für das Jahr 2016 wiederum ein Zuschuss zu den Kosten der
Asylsozialberatung erbeten.
Die Finanzierung der
Asylsozialberatung im laufenden Jahr 2016 ist folgendermaßen geplant:
Ausgaben |
|
Personalkosten für eine Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte |
141.220 € |
Sach- und Betriebskosten |
11.100 € |
Ausgaben gesamt 2016 |
152.320 € |
Einnahmen |
|
Staatszuschuss – beantragt |
111.000 € |
Eigenanteil Caritasverband Coburg |
30.220 € |
Ungedeckte Kosten
– beantragter Zuschuss |
|
des Landkreises |
11.100 € |
|
|
Entsprechende Mittel
wurden bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 vorgesehen.