Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Caritasverband Coburg erhält für das Jahr 2016 zur Finanzierung der Sachkosten der Asylsozialberatung einen Zuschuss in Höhe von 11.100 €. Ein Verwendungsnachweis ist bis 31.03.2017 vorzulegen.

Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

 

Asylsozialberatung des Caritasverbandes im Landkreis Coburg

 

Der Caritasverband Coburg ist Träger der Asylsozialberatung im Landkreis Coburg.

Aufgabe der Asylsozialberatung ist laut der zum 01.01.2016 in Bayern in Kraft getretenen Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie – AsylSozBR) u.a., die Asylbewerber sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland orientieren können. Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung) und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen im Herkunftsland.

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Personalkosten pauschaliert mit nunmehr 80%. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10% ist erforderlich. Sofern Landkreise Personalkosten anteilig übernehmen, sind diese Leistungen anzurechnen, die staatliche Förderung wird entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für Zuschüsse zu den Sachkosten.

Im Landkreis Coburg sind seit Juli 2016 nunmehr drei Kräfte (eine Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte) für den Landkreis Coburg (Aufteilung nach Gemeinden) zuständig, für die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf steht eine weitere Teilzeitkraft zur Verfügung.

Bei Erstaufnahme im Landkreis ist ein Ansprechpartner der Asylsozialberatung vor Ort, ansonsten stehen die Mitarbeiter – je nach Ort – in Sprechstunden oder auf Anforderung zur Verfügung. Sie vereinbaren Arzt- und Krankenhaustermine, vermitteln bzw. organisieren Kindergartenplätze, Mittagsbetreuung, Schulanmeldung, Ausbildung, Dolmetscher, Sprachförderung usw.

Detaillierte Angaben hierzu sind dem beigefügten Konzept des Caritasverbandes Coburg zu entnehmen, das lt. Kreistagsbeschluss vom 18.12.2014 Grundlage für die Gewährung der Landkreismittel ist.

Mit diesem Kreistagsbeschluss wurde für das Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von max. 36.258 € für durch den Freistaat Bayern nicht gedeckte Kosten in Aussicht gestellt. Abgerufen wurden von diesem Betrag jedoch insgesamt nur 15.327,67 €:

Die Personal- und Sachkosten 2015 in Höhe von insgesamt 90.236,17 € wurden mit einem Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 58.556,70 €, Eigenmitteln der Caritas in Höhe von 16.351,80 € und dem Landkreiszuschuss finanziert.

Von Seiten der Caritas wird für das Jahr 2016 wiederum ein Zuschuss zu den Kosten der Asylsozialberatung erbeten.

Die Finanzierung der Asylsozialberatung im laufenden Jahr 2016 ist folgendermaßen geplant:

 

Ausgaben

 

Personalkosten für eine Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte

141.220 €

Sach- und Betriebskosten

11.100 €

Ausgaben gesamt 2016

152.320 €

Einnahmen

 

Staatszuschuss – beantragt

111.000 €

Eigenanteil Caritasverband Coburg

30.220 €

Ungedeckte Kosten – beantragter Zuschuss

 

des Landkreises

11.100 €

 

 

 

Entsprechende Mittel wurden bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 vorgesehen.