Sitzung: 08.11.2016 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 142/2016
Sachverhalt:
Seit 2014 bestehen
mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:
Seit diesem
Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen
umgestellt, jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wird mit 110 €
bezuschusst. Abgerechnet wird aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres
vorzulegenden Schuldnererklärungen.
Regelmäßige
Außensprechstunden führen sowohl Caritas (Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und
Weitramsdorf) als auch Diakonisches Werk (Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und
Rödental) durch.
Für das Jahr 2015
wurden vom Caritasverband 272 Schuldnererklärungen vorgelegt, so dass 29.920 €
ausgezahlt wurden.
Vom Diakonischen
Werk konnten für 50 Fälle Vereinbarungen vorgelegt werden, hier wurden 5.500 €
ausgezahlt, insgesamt kamen im vergangenen Jahr also 35.420 € zur Auszahlung.
Für 2016 werden
aufgrund der vom Caritasverband zum Stand
31.08.2016 übermittelten
Fallzahlen ca. 270 Fälle abzurechnen sein (also 29.700 €), für das Diakonische
Werk ca. 47 Fälle (also 5.170 €).
Der Gesamtaufwand
wird demnach voraussichtlich 34.870 € betragen, abschließende Zahlen werden
jedoch erst zum 15.03.2017 vorliegen.
Aufgrund der
vorläufigen Fallzahlen für 2016 ist davon auszugehen, dass der für 2016
angefallene Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt rund 35.000 € auch 2017 wieder
benötigt wird, ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt 2017 eingeplant
(wiederum bei den Haushaltsstellen 4701.7099 und 4822.6923).
Die beiden für 2017
aktualisierten Vereinbarungen liegen dieser Vorlage bei.