Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:

 

Seit diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen umgestellt, jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wird mit 110 € bezuschusst. Abgerechnet wird aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führen sowohl Caritas (Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und Weitramsdorf) als auch Diakonisches Werk (Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental) durch.

 

Für das Jahr 2015 wurden vom Caritasverband 272 Schuldnererklärungen vorgelegt, so dass 29.920 € ausgezahlt wurden.

Vom Diakonischen Werk konnten für 50 Fälle Vereinbarungen vorgelegt werden, hier wurden 5.500 € ausgezahlt, insgesamt kamen im vergangenen Jahr also 35.420 € zur Auszahlung.

 

Für 2016 werden aufgrund der vom Caritasverband zum Stand 31.08.2016 übermittelten Fallzahlen ca. 270 Fälle abzurechnen sein (also 29.700 €), für das Diakonische Werk ca. 47 Fälle (also 5.170 €).

Der Gesamtaufwand wird demnach voraussichtlich 34.870 € betragen, abschließende Zahlen werden jedoch erst zum 15.03.2017 vorliegen.

 

Aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für 2016 ist davon auszugehen, dass der für 2016 angefallene Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt rund 35.000 € auch 2017 wieder benötigt wird, ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt 2017 eingeplant (wiederum bei den Haushaltsstellen 4701.7099 und 4822.6923).

 

Die beiden für 2017 aktualisierten Vereinbarungen liegen dieser Vorlage bei.