In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 04.07.2016 wurde unter den Amtlichen Mitteilungen bekannt gegeben, dass die Firma Rödl & Partner, Nürnberg, den Auftrag zur Erstellung eines sog. „schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Landkreis Coburg“ gemeinsam mit der Stadt Coburg bekommen hat. Der Kostenanteil des Landkreises hierfür beträgt brutto 14.875,- €.

Damals war auch mitgeteilt worden, dass die Ergebnisse der Analysen Ende des Jahres im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren vorgestellt werden sollten. Weil jedoch heute bereits die letzte Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren im Jahr 2016 stattfindet und die Erhebungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse nicht im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, sondern im Kreis- und Strategieausschuss in dessen Sitzung am 01.12.2016 bekannt gegeben.

Die neuen Angemessenheitsgrenzen sollen dann ab 01.01.2017 im SGB II und im SGB XII zur Anwendung kommen.