Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird
beauftragt, die vorliegende Leistungsvereinbarung-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017 über die staatlich anerkannte
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk Coburg
e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag,
abzuschließen.
Sachverhalt:
Die staatlich
anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wird von der Regierung
von Oberfranken gefördert. Die Stadt Coburg und die Landkreise Kronach,
Lichtenfels sowie Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von
Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der
Beratungsstelle mit einem Zuschuss von
30 % (in 2017 ca. 87.060 €). Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum
Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die
beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.
Das Diakonische Werk
legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und
Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine
Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden
Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen
verrechnet.