Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungsvereinbarung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017 über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wird von der Regierung von Oberfranken gefördert. Die Stadt Coburg und die Landkreise Kronach, Lichtenfels sowie Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle  mit einem Zuschuss von 30 % (in 2017 ca. 87.060 €). Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.

 

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet.