Beschluss:
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2015 zum 31.12.2015 wird mit je 60.930.670,00 € in Aktiva und Passiva und mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.329,50 € festgestellt.
Der gesellschaftsvertraglichen Rücklage wurden gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 10% des Jahresüberschusses, somit 39.633,00 € zugeführt.
Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurde bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und Beschluss der Geschäftsführung vom 24.03.2016 330.000 € zugeführt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 26.696,50 € ist der anderen Gewinnrücklage zuzuweisen.
Der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Landrat Michael Busch übergibt den Vorsitz zur nächsten Abstimmung an den Stellvertreter des Landrats Rainer Mattern, da Landrat Michael Busch sowie die Kreisräte Renate Schubart-Eisenhardt, Günter Benning, Jürgen Petrautzki, Alexandra Kemnitzer, Georg Hofmann, Thomas Lesch, Martin Finzel, Ulrich Leicht und Markus Mönch wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen sind.
Beschluss:
2. Dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
einstimmig
Sachverhalt:
a) den Lagebericht der Geschäftsführung vom 24.03.2016
b) den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 29.04.2016
c) den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.07.2016
zu beraten.
Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über
d) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
e) die Verwendung des Bilanzgewinnes und
f) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
a)
Lagebericht
Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 24.03.2016 für das Geschäftsjahr 2015 ist zu entnehmen, dass
a) die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.
b) sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.
c) die gesellschaftsvertragliche Rücklage im Geschäftsjahr eine Steigerung von 39.633,00 € erfuhr, so dass die gesellschaftsvertragliche Rücklage am 31. Dezember 2015 779.715,12 € beträgt. Das sind rund 92 % des Stammkapitals.
d) die im Jahr 2010 erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im Geschäftsjahr eine Steigerung von 330.000 € erfuhr, so dass die Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2015 4.520.000 € beträgt.
e) der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres 1.573 Wohneinheiten in 254 Häusern beträgt. Es gab keine Veränderungen zum Vorjahr. Weiterhin werden 2 Wohnungen als gewerblich vermietet geführt (Demenzgruppe Rödental). Von den vorhandenen Wohnungen sind derzeit 1.219 (Vorjahr 1.219) voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen Standard ausgestattet.
b)
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Der Lagebericht sowie der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 wurden in der Zeit vom 15./16.02.2016, 07.-10.03.2016 (Vorprüfung) und vom 18.-29.04.2016 (Hauptprüfung) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstraße 11, vom VdW Bayern, Gesetzlicher Prüfungsverband in Bayern, eingehend geprüft. Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:
Zitat:
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises
Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg,
für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung
nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Zitat Ende.
c)
Beratung über den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 den Bericht Nr. 10931-15K des VdW Bayern vom 29.04.2016 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Verband Bayerischer Wohnungsbauunternehmen in München ist folgende Stellungnahme des Aufsichtsrates zu übermitteln:
„Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH hat den Bericht Nr. 10931-15K des VdW Bayern vom 29.04.2016 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.“
d)
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH weist zum 31. Dezember 2015 in Aktiva und Passiva 60.930.670,00 € aus (Vorjahr 61.037.760,59 €), während die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.329,50 € (Vorjahr: 966.078,17 €) abschließt.
e)
Verwendung des Bilanzgewinnes
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 396.329,50 € wurden 39.633,00 € (Vorjahr: 96.608,00 €) der gesellschaftsvertraglichen Rücklage und 330.000,00 € (Vorjahr: 840.000,00 €) der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 26.696,50 € (Vorjahr: 29.470,17 €) ist der freien Rücklage zuzuführen.
f)
Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.