Sitzung: 06.10.2016 Kreistag
ÖPNV
Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Sachstand bezüglich der Probleme im öffentlichen Nahverkehr. Es werde mit Hochdruck an einer Problemlösung gearbeitet. Sobald alle Probleme beseitigt sind, könne man sich Gedanken darüber machen, wer für diese Situation verantwortlich gemacht werden kann.
Kreisrat Rainer Mattern bezieht Stellung zu seinem Antrag vom 01.10.2016 für eine zusätzliche Kreistagssitzung. Es sei ihm und seiner Fraktion wichtig gewesen, eine schnelle Problemlösung zu finden. Nachdem das Thema nun aber ausgiebig besprochen worden sei und die Fragen beantwortet werden konnten, zieht er im Namen der Fraktion CSU / LV den Antrag zurück.
Einzelne Mitglieder des Kreistages schildern Schwierigkeiten in der Schülerbeförderung, die aus der Bevölkerung an sie herangetragen worden sind. Diese Schwierigkeiten seien bereits bekannt, so der Vorsitzende.
Ab dem 17.10.2016 - so der Vorsitzende – solle gewährleistet sein, dass alle Kinder rechtzeitig um acht Uhr in der Schule eintreffen. Ab 11.12.2016 solle nach Überarbeitung des Fahrplans die umfassende Umstellung erfolgen. Es werde erwartet, dass dann alle Probleme behoben sind. Weitere Erläuterungen gibt Frau Heckmann von der OVF.
Kreisrätin Dagmar Escher hat mit Schreiben vom 03.10.2016 zum Thema ÖPNV verschiedene Anfragen gestellt, die im Einzelnen vom Vorsitzenden wie folgt beantwortet werden:
Sehr
geehrter Herr Landrat,
die
Neuordnung des ÖPNV im Landkreis Coburg verursacht derzeit tägliches Chaos.
Neben den Schwierigkeiten, die den Fahrgästen zugemutet werden, gibt es
offensichtlich eine weitere Dimension des neuen Planes: Die Betroffenheit der
Busfahrer.
Für die
Busfahrer gibt es einen detaillierten Bußgeldkatalog.
Ist die
Information korrekt, dass dieser Bußgeldkatalog auf Wunsch des Landratsamtes
in die Ausschreibung/ den Vertrag aufgenommen wurde?
Antwort 1: Der Landkreis Coburg hat ausschließlich mit der
OVF ein Vertragsverhältnis. Darin sind lediglich Vertragsstrafen mit der OVF
für den Fall der Schlechtleistung vereinbart (§ 9 Verkehrsvertrag i.V.m. Nr.
9.2 der Leistungsbeschreibung). Das Bestehen eines Bußgeldkataloges ist dem Lk.
nicht bekannt; wurde weder gefordert noch ist er Vertragsbestandteil. Ob für
Busfahrer im Rahmen ihrer Arbeitsverträge Bußgelder vorgesehen sind, wissen nur
der jew. Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
Zum
Begriff:
Der
Begriff„Bußgeld“ entstammt dem Öffentlichen Recht. Der Staat sanktioniert,
hauptsächlich im Ordnungswidrigkeitenrecht, Fehlverhalten mit einer Geldbuße
(sog. Bußgeld). Hier gibt es ein Über- und Unterordnungsverhältnis. Der vom
Landkreis Coburg geschlossene Vertrag mit der OVF ist privatrechtlicher Natur.
Die
Information, dass die Fahrer mit GPS überwacht werden haben sie bereits in dem
Artikel in der NP vom Samstag, den 1.10.16 bestätigt.
„Dazu
gehören auch Fahrgastzählungen und die Auswertung der GPS-Daten. Dabei wird
sich auch zeigen, wer für welche Fehler verantwortlich ist. Wir sind mit
Hochdruck am Arbeiten, aber wir bitten, uns arbeiten zu lassen“.
Trifft
die Information zu, dass die Personenstammdaten der Busfahrer von deren
Arbeitgeber an das Landratsamt übergeben worden sind, um im Bedarfsfall auf die
jeweiligen Fahrer zugreifen zu können?
Antwort 2: Nein
das trifft nicht zu. Der Lk. Coburg hat keine Rechtsbeziehungen zu den Fahrern,
wird deshalb niemals direkt mit ihnen in Kontakt treten oder irgendeinen
Zugriff nehmen. Ansprechpartner kann allenfalls der Vertragspartner OVF sein.
Der Lk. Coburg kennt lediglich die Namen der eingesetzten Busfahrer und deren
Fahrerlaubnisklasse. Es ist verpflichtend für den Auftraggeber sich die
Geeignetheit der Fahrzeugführer nachweisen zu lassen ggf. dies zu überprüfen.
In der Leistungsbeschreibung Teil A Punkt 5.16
(Seite 41) fordert der Landkreis eine Mitarbeiterliste, die fortzuschreiben
ist. Die Liste enthält Name, Vorname, die Führerscheinklassen und den Gültigkeitszeitraum.
Es heißt
die Fahrer hätten sich gegen die Übergabe ihrer Daten an das Landratsamt
verwahrt, trotzdem sei die Weitergabe erfolgt.
Antwort 3: Dazu
ist dem Lk. Coburg nichts bekannt. Dem Lk. Coburg liegen über die vorgenannten
Daten keinerlei Personalstammdaten des eingesetzten Personals vor.
Im
Zusammenhang damit soll es eine strafrechtliche Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft Coburg geben. Können Sie das bestätigen?
Antwort 4: Der
Lk. Coburg ist bei der KPI Coburg wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen
angezeigt worden. Der Lk. Coburg ist davon lediglich im Rahmen einer
telefonischen Mitteilung der KPI Coburg in Kenntnis gesetzt worden. Über den
Stand des Verfahrens ist bisher nichts verlautet.
Sind Bußgelder
auch für den Fall vorgesehen, dass das Landratsamt Fehler in der Planung
verursacht hat?
Antwort 5: Zum
Begriff „Bußgeld“ gelten die unter Antwort 1 getroffenen Aussagen.
Sofern
Vertragsstrafen gemeint sind: nein, zu Lasten des Landkreises Coburg sind keine
Vertragsstrafen Gegenstand des Vertrages (s. bereits den o.g. § 9).
Als
Kreisräten ist uns an der sicheren und zuverlässigen Beförderung der Bürger
gelegen. Eine Atmosphäre von Verunsicherung und Angst unter den Busfahrern ist
für dieses Ziel sicher nicht dienlich.
Für die
Fraktion
gez.
Dagmar Escher
Umlagekraftzahlen
Der Vorsitzende verliest eine Mitteilung von Kreiskämmerer Manfred Schilling zur vorläufigen Umlagekraft 2017. Danach steigt für den Landkreis Coburg voraussichtlich die Umlagekraft von 77.651.134 € im Jahr 2016 um 5,4 Millionen € auf 83.061.765 € im Jahr 2017. Die Steigerung beträgt im Landkreis Coburg 7,00 %, bei den Landkreisen in Oberfranken beträgt die Steigerung 4,7 % und bei den Landkreisen in Bayern 5,8 %.
Die Steigerung beträgt je Einwohner rund 64 € auf 959,15 €.
Verbesserung in der Rangzahl: Von Platz 60 auf Platz 51 (von 71 bayerischen Landkreisen); in Oberfranken von Platz 8 auf Platz 4 (9 Landkreise).