Sitzung: 22.09.2016 Kreis- und Strategieausschuss
Vorlage: 125/2016
Sachverhalt:
1.
Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan 2016
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 10.03.2016 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 18.07.2016 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Anschließend wurde die Haushaltssatzung amtlich bekannt gemacht (Coburger Amtsblatt vom 29.07.2016) und der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Daraufhin trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
2.
Haushaltsrechnung
zum 31.07.2016
a. Verwaltungshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2016 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2016 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
74.930.000 |
49.017.636 |
65,4 |
37.778.554 |
50,4 |
Ausgaben |
74.930.000 |
49.602.771 |
66,2 |
40.458.537 |
54,0 |
b. Vermögenshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2016 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2016 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
14.395.000 |
7.788.341 |
54,1 |
5.425.848 |
37,7 |
Ausgaben |
14.395.000 |
7.182.310 |
49,9 |
6.180.661 |
42,9 |
Nachfolgend wird die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dar-gestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.
3.
Abwicklung
des Verwaltungshaushaltes zum 31.07.2016
a.
Einnahmen
Bei den wichtigsten Einnahmen ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit
folgenden Veränderungen zu rechnen:
Grunderwerbsteueraufkommen
Haushaltsansatz 600.000,00 €
Stand 31.07.2016 590.970,13 €
Zu erwartende Mehreinnahmen aufgrund
einer aktualisierten Hochrechnung + 150.000,00 €
Kostenaufkommen
Haushaltsansatz 750.000,00 €
Stand 31.07.2015 764.779,50 €
Zu erwartende Mehreinnahmen aufgrund einer
aktualisierten Hochrechnung + 200.000,00 €
Versicherungen und Schadenfälle
Haushaltsansatz 28.000,00 €
Stand 31.07.2016 46.000,00 €
voraussichtlicher Stand + 18.000,00 €
Erhöhung
des Bundesanteils bei der Grundsicherung
der Arbeitssuchenden (Hartz IV) + 10.000,00 €
von 34,7 v.H. auf 34,9 v.H.
Erstattungen
des Landes für 4 Hausverwalter Asyl
(Erstattung für 2015) + 138.000,00 €
Summe voraussichtlicher Mehreinnahmen + 516.000,00
€
b.
Ausgaben
Bei den wichtigsten Ausgaben ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit
folgenden Veränderungen zu rechnen:
Gebäudebewirtschaftung
Zu erwartende Minderausgaben
(Saldo Mehreinnahme und Minderausgabe) - 34.000,00 €
Statikrechnungen
Haushaltsansatz 125.000,00 €
Derzeitiger Stand 196.000,00 €
Zu erwartende Mehrausgaben wg. diverser Baumaßnahmen + 100.000,00 €
mit schwieriger Statik (Erstattungen im Rahmen des
Baugenehmigungsbescheides vgl. Mehreinnahmen
beim Kostenaufkommen)
Sammelnachweis
Personalausgaben
Ausgabeansatz 13.986.900,00 €
Hochrechnung Personalamt 13.732.900,00 €
voraussichtliche Minderausgaben rd. - 254.000,00 €
Mittagsbetreuung
Haushaltsansatz 70.000,00 €
Hochrechnung 110.000,00 €
Übernahme der Elternbeiträge für die
Mittagsbetreuung an den Grundschulen im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes
Mehrausgaben + 40.000,00 €
freiwillige
Leistung
Hilfe
zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt
- Deckungsring 80 -
Haushaltsansatz 588.500,00 €
Hochrechnung (31.12.16) 533.500,00 €
Minderausgaben - 55.000,00 €
Leistungen
der Jugendhilfe
- Deckungsring 96 –
Mehrung aufgrund nachträglich geltend
gemachter Kostenerstattung einer Kommune
für 3 Geschwisterkinder in Heimerziehung
Haushaltsansatz 6.149.700,00 €
Hochrechnung (31.12.16) 6.280.000,00 €
Mehrausgaben rd. 130.000,00 €
Zinsausgaben
Haushaltsansatz 990.000,00 €
Hochrechnung 940.000,00 €
Minderausgaben - 50.000,00 €
Gebäudeunterhalt
und Gebäudebewirtschaftung
Sammelnachweise 12, 16, 17
Minderausgaben - 25.000,00 €
Neubeschilderung
Radwegenetz
HHSt. 0/6021.6620
Haushaltsansatz 30.000,00 €
Stand 31.07.16 8.968,07 €
Hochrechnung 10.000,00 €
Minderausgaben - 20.000,00 €
Altlastensanierung
Blaufabrik Grub am Forst
Haushaltsansatz 100.000,00 €
Mehrausgabe + 100.000,00 €
Eigenanteil Landkreis
zzgl. eventl. Vorleistung bzw. Zwischenfinanz
Summe voraussichtliche Minderausgaben - 68.000,00
€
Die Summe aus den voraussichtlichen Mehreinnahmen (516.000 €) und den voraussichtlichen Minderausgaben von - 68.000,00 € (Summe somit: 584.000,00 €) lässt erwarten, dass die mit 4.060.850,00 € veranschlagte Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mindestens erwirtschaftet werden kann.
4.
Abwicklung
des Vermögenshaushaltes zum 31.07.2016
Die Zuschüsse für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen werden je nach Baustand und nach vorliegendem Zuwendungsbescheid rechtzeitig abgerufen. Soweit Einnahmeansätze vorhanden sind, die nicht vollständig oder noch gar nicht abgerufen werden können (z. B. Kreisstraße CO 13) stehen noch die entsprechenden Zuwendungsbescheide aus.
Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu beanspruchen.
Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit folgenden Veränderungen zu
rechnen:
a) Einnahmen
Investitionspauschale
(Bescheid vom 04.03.2016)
Haushaltsansatz 831.000,00 €
Stand 950.000,00 €
Mehreinnahmen rd. 120.000,00 €
Verkauf
alte Straßenmeisterei
kommt 2016 noch nicht zum Tragen
Haushaltsansatz 400.000,00 €
Stand 0,00 €
Mindereinnahmen - 400.000,00 €
Summe Mindereinnahmen -
280.000,00 €
Bewegliche
Sachen des Anlagevermögens für Kreisstraßen
Neuanschaffung eines ergänzenden Vermessungsgerätes
zur Einmannbedienung insbesondere für CO 13 (Überprüfung
von
Vermessungsleistungen etc.)
Haushaltsansatz 2.000,00 €
voraussichtlicher Stand Ende 2016 29.049,00 €
Mehrausgabe rd. + 27.000,00 €
Kreisstraße
CO 3
Vermessungskosten
Bad Rodach – Roßfeld + 16.000,00 €
Kreisstraße
CO 9
Vermessungskosten
Ausbau OD Bischwind
Mehrausgaben außerplanmäßig + 16.000,00 €
Kreisstraße
CO 12
Lückenschluss bei Großheirath
Mehrkosten für die Entsorgung vorhandener
Teerschicht
Mehrausgabe außerplanmäßig + 32.000,00 €
Summe Mehrausgaben 91.000,00
€
Saldo
Belastung Vermögenshaushalt 371.000,00
€
5.
Resümee
des Finanzzwischenberichtes:
Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden:
Die Einnahmen und Ausgaben insbesondere im Bereich der sozialen Sicherung im Verwaltungshaushalt bewegen sich bei den finanziell bedeutsamen Haushaltsstellen außer den geschilderten Abweichungen weitgehend im Rahmen der Ansätze. Nach gegenwärtigem Stand ist gegenüber der Veranschlagung mit einer Nettoentlastung von 584.000,00 € im Verwaltungshaushalt zu rechnen.
Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass bislang keine größeren Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind
Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dafür, entsteht im Verwaltungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.
Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.
Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden bislang nur sehr gering in Anspruch genommen. Dies ist dadurch begründet, dass ein Teil der für 2016 vorgesehenen Tiefbaumaßnahmen wegen der späten Bewilligung verschoben werden mussten. Auch konnten notwendig werdende Ausgaben in der ersten Jahreshälfte zum Teil noch aus vorhandenen Haushaltsresten beglichen werden.
Auf der Ausgabenseite bewirken das Verschieben der Maßnahmen, die sonstigen zu erwartenden Mehrausgaben abzüglich einer höheren Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt einen Überschuss des Vermögenshaushaltes von rund 213.000,00 €, der zur Schuldenreduzierung verwendet werden kann.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden. Eine gewisse Unsicherheit besteht jedoch bei der rechtzeitigen Auszahlung der Fördermittel für die Kreisstraße CO 13.
Der vorstehende Finanzzwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da sich weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2016 in Kenntnis zu setzen.
Die Mitglieder nehmen von den Ausführungen Kenntnis.
Eine Nachfrage von Kreisrätin Heider wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.