Sachverhalt:

 

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes beschlossen und das öffentliche Beteiligungsverfahren gestartet.

Ziel des zuständigen bayerischen Heimatministeriums im Rahmen der Teilfortschreibung ist es, die Rahmen gebende Landesentwicklung flexibler, dezentraler und regionaler zu gestalten. Die im LEP-Entwurf vorgelegten Änderungen sollen vor allem den ländlichen und strukturschwachen Gegenden Bayerns neue Möglichkeiten eröffnen sich weiterzuentwickeln. Strukturschwache und grenznahe Regionen vor allem in Nord- und Ostbayern sollen damit einen neuen Schub erhalten.

 

Im Einzelnen enthält die Fortschreibung folgende Änderungen, die jeweils in unterschiedlicher Ausprägung auch den Landkreis Coburg berühren:

 

• Das Zentrale-Orte-System

Das Zentrale-Orte-System sichert eine flächendeckende, wohnortnahe Daseinsvorsorge für ganz Bayern. Nach dem LEP-Entwurf sollen nun 59 Gemeinden in Bayern hochgestuft werden. Für schon bestehende Mittel- und Oberzentren gibt es „Bestandsschutz“. Neu festgelegt werden sollen drei Metropolen mit insgesamt sechs Städten (München; Nürnberg/ Fürth/ Erlangen/ Schwabach und Augsburg), außerdem zwölf neue Oberzentren (mit 18 Gemeinden) und 16 eigenständige Mittelzentren (mit 26 Gemeinden); neun Gemeinden werden bestehenden Mittelzentren neu zugeordnet. Die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Coburg sollen gemäß Entwurf des LEP keine Höherstufungen erfahren.

 

• Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf

Der Landkreis Coburg zählt bis heute bereits zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und profitiert von verschiedenen Vergünstigungen, z. B. höhere Förderquoten.

Laut neuem Entwurf des LEP werden im Vergleich zum LEP 2013 zusätzlich 11 Landkreise (einschließlich zwei kreisfreie Städte) sowie 150 Einzelgemeinden dem RmbH zugeordnet. Mit der Erweiterung des RmbH soll ein größerer Anteil Bayerns von höheren Fördersätzen beim Breitbandausbau oder der regionalen Wirtschaftsförderung profitieren.

 

• Das Anbindegebot

Um die Ansiedlung von Gewerbegebieten gerade in ländlichen Teilräumen zu fördern und dort neue Arbeitsplätze zu schaffen, werden zusätzliche Ausnahmen vom sogenannten „Anbindegebot“ in das LEP aufgenommen. Das Anbindegebot besagt, dass Gewerbe- und Industriegebiete nicht frei in der Landschaft stehen dürfen, sondern an eine Siedlung angebunden sein müssen. Künftig gelten Ausnahmen auch für Gewerbe- und Industriegebiete an Ausfahrten von Autobahnen und vierstreifigen Straßen sowie Gleisanschlüssen, interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete und große Freizeit- und Tourismusprojekte, die spezifische Standortanforderungen haben oder wegen eigener schädlicher Umwelteinwirkungen (Lärm) nicht angebunden werden können. Einzelhandel bleibt bei den Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen, um den innerstädtischen Einzelhandel nicht zu gefährden.

 

• Stromtrassen

Bislang gab es in Bayern keine klaren Regeln für den Mindestabstand von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen. Die bayerische Landesentwicklungspolitik will hier zukünftig dem Schutz der Menschen einen höheren Stellenwert einräumen. Im Rahmen des notwendigen Stromnetzausbaus will der Freistaat seine Möglichkeiten in der Landesplanung nutzen, um ausreichend Abstand zwischen Freileitungen und Wohnbebauung zu definieren und einzuhalten. Der Entwurf des LEP sieht vor, dass zum Schutz des Wohnumfeldes künftig innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten soll. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Außerdem wird als neuer Grundsatz im Landesentwicklungsprogramm festgelegt, dass es künftig keine neuen Überspannungen von Siedlungen mehr geben soll. Wo bestehende Freileitungen über Siedlungen ersetzt werden, sollen diese möglichst aus dem Ort heraus gelegt werden.

 

Die Landkreisentwicklung hat bereits Kontakt zu den kreisangehörigen Kommunen aufgenommen, um ggf. eine Abstimmung der Stellungnahmen im und aus dem Landkreis herbeizuführen (Vorstellung des LEP-Entwurfs am 14.09.2016 beim Treffen des Kreisverbands Coburg im Bayerischen Gemeindetag).

 

 

Wirtschaftsförderer Martin Schmitz unterrichtet über den Stand des Abstimmungsprozesses und die Inhalte des aktuellen LEP Entwurfs (siehe beiliegende Präsentation).

Mit den Informationen kann die Kreispolitik darüber beraten, in welcher Art und Weise der Landkreis inhaltlich Stellung zum aktuellen Entwurf des LEP beziehen möchte. Die politischen Vorgaben münden in eine endgültige Stellungnahme des Landkreises Coburg, deren Entwurf in der Folge von der Verwaltung erarbeitet wird. In der Sitzung des KT am 10.11.2016 soll die Stellungnahme des Landkreises dann verabschiedet werden, um sie fristgerecht (15.11.2016; Federführung liegt bei GBL 4) im Beteiligungsverfahren des Heimatministeriums abzugeben.

 


aus der Beratung:

 

Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis und erklärt sein Einverständnis mit dem Vorgehen.