Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der vom Ingenieurbüro Koenig und Kühnel aufgestellte Bauentwurf für den Ausbau der Kreisstraße CO 4 in der Ortsdurchfahrt Weidach wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von rund 1.109.513 € werden wie folgt finanziert:

 

683.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

195.000 € Zuwendungen nach FAG

231.513 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9506 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Im derzeit gültigen, am 10.03.2016 beschlossenen Investitionsprogramm 2015 bis 2019 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 60 der Ausbau der Kreisstraße 4 in der Ortsdurchfahrt Weidach mit insgesamt 738.000,00 € vorgesehen. Die Baumaßnahme war nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für das Jahr 2017 eingeplant.

 

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Weidach war bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 26.11.2014. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, das Ingenieurbüro Koenig und Kühnel aus Weidach mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag für die GVFG-Förderung ab 2016 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Beschluss folgend wurde mit dem Ingenieurbüro Koenig und Kühnel ein entsprechender Ingenieurvertrag nach HOAI geschlossen. Um die Frist für eine Mitteleinplanung 2016 zu wahren, wurde nach Vorliegen der Planunterlagen ein entsprechender Antrag auf Förderung nach dem BayGVFG bei der Regierung von Oberfranken gestellt und die baufachliche Stellungnahme beim Staatlichen Bauamt beantragt.

 

Die Kreisstraße CO 4 ist innerhalb der Ortsdurchfahrt Weidach in einem äußerst schlechten Zustand. Entwässerungsrinnen sind teilweise stark verdrückt und abgesetzt, was zu Entwässerungsproblemen führt. Die vorhandene Fahrbahn ist stark verformt, großflächig gerissen und durchgebrochen. Bedingt durch die frühere leichte Bauweise und dem ständig zunehmenden Verkehr hat sich der Zustand trotz umfangreicher Instandhaltungsmaßnahmen so sehr verschlechtert, dass ein Neubau der Ortsdurchfahrt unumgänglich ist.

 

Die Breite der vorhandenen Ortsdurchfahrt beträgt rd. 5,50 bis 6,00 Meter. Speziell in den vorhandenen Kurvenbereichen bei Bau-km 0+120 und 0+260 ist ein Begegnungsverkehr von LKW und PKW nur unter Mitbenutzung des Gehweges möglich.

 

Als Ausbauquerschnitt wurde deshalb eine Fahrbahnbreite von 7,00 m geplant, wobei beidseitig Radangebotsstreifen von 1,25 m zur Verfügung gestellt werden. Diese können jedoch bei Begegnungsverkehr befahren werden. Es ergibt sich somit eine Fahrbahnbreite von 4,50 m mit beidseitigen Radangebotsstreifen von jeweils 1,25 m. Mit den Radangebotsstreifen soll dem überörtlichen Radwegenetz Rechnung getragen werden, dass im Bereich von Weidach über die Kreisstraße CO 4 verläuft.

 

Im gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt verläuft rechtseitig ein Gehweg mit einer Breite von rd. 1,50 m. In kurzen Teilbereichen beträgt die Breite 1,00 bis 1,30 m. Im Ausbaubereich von Bau-km 0+000 bis 0+220 ist aufgrund der Fahrbahnverbreiterung eine Verschiebung des Gehweges erforderlich. Im weiteren Verlauf soll lediglich der Bordstein entlang des Gehweges neu gesetzt werden.

 

Die Straßenentwässerung erfolgt über Straßeneinläufe, die mittels zu erstellenden Rohrleitungen an das vorhandene Mischwasserkanalnetz des Ortsteiles Weidach angeschlossen werden. Als Entwässerungsrinne bzw. Fahrbahnabschluss ist ein Betonbordstein geplant. Aus Unterhaltsgründen wird auf die Anlage einer Entwässerungsrinne vor dem Bordstein verzichtet. Für die Einleitung, Abwasserbehandlung und Unterhaltsmaßnahmen hat der Landkreis Coburg an die Gemeinde Weitramsdorf einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter Straßenlänge zu entrichten.

 

Hierfür ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde Weitramsdorf erforderlich, in der auch die Verfahrensweise zur Erneuerung des gemeindlichen Mischwasserkanals und Grunderwerb zwischen Gemeinde und Landkreis zu regeln sind.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden vom Ingenieurbüro Koenig und Kühnel gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:

 

1.    Am 01.07.2016 ging die baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg ein. Diese wurde zusammen mit den Zuwendungsunterlagen am 19.07.2016 an die Regierung gegeben. Mit dem Förderbescheid kann in Kürze gerechnet werden.

 

2.    Die durch den Neubau der Ortsdurchfahrt bedingten Veränderungen an den Gehwegen sind für die Gemeinde nicht umlagefähig, da keine Verbesserung für den Anlieger bzw. der Fußgänger geschaffen wird. Die Neuanlage des Gehweges bis Bau-km 0+220 ist bedingt durch die Verbreiterung der Fahrbahn erforderlich. Der Landkreis Coburg ist somit alleiniger Kostenträger der Maßnahme.

 

Die Kosten der Maßnahme sind mit 1.109.513 € ermittelt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 976.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von rd. 683.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von rd. 195.000 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rund 231.513 € aufzubringen.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 738.000 €, also rd. 371.513 € zu wenig vorgesehen. Es handelte sich hierbei lediglich um eine grobe Kostenberechnung mit zu geringer Baulänge. Im Vermögenshaushalt 2015 waren bereits 50.000 €, im Vermögenshaushalt 2016 sind 300.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 759.513 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2017 bereitzustellen.

 

Das Ingenieurbüro Koenig und Kühnel wurde bereits mit der Planung beauftragt. Die Ingenieurkosten wurden auf ca. 123.000 € festgesetzt. Die restliche Vergabesumme liegt daher unter der Grenze von 1.000.000 €. Eine Beschlussfassung im Kreistag ist nicht erforderlich.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens ist die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zwingend vorgeschrieben. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.