Beschluss: einstimmig

Den von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aufgestellten Bauentwurf für den Ausbau der Kreisstraße CO 20 in der Ortsdurchfahrt Autenhausen wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zusammen mit den Gehwegen, der Stützmauer und des Regenwasserkanals mit der Stadt Seßlach abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von rund 671.000 € werden wie folgt finanziert:

 

413.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

118.000 € Zuwendungen nach FAG

140.000 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6520.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Im derzeit gültigen, am 10.03.2016 beschlossenen Investitionsprogramm 2015 bis 2019 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 82 der Ausbau der Kreisstraße 20 in der Ortsdurchfahrt Autenhausen mit insgesamt 365.000,00 € vorgesehen. Die Baumaßnahme war nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für das Jahr 2017 eingeplant.

 

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Autenhausen war bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 26.11.2014. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, die SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag für die GVFG-Förderung ab 2016 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Beschluss folgend wurde mit der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH ein entsprechender Ingenieurvertrag nach HOAI geschlossen. Um die Frist für eine Mitteleinplanung 2016 zu wahren, wurde nach Vorliegen der Planunterlagen ein entsprechender Antrag auf Förderung nach dem BayGVFG bei der Regierung von Oberfranken gestellt und die baufachliche Stellungnahme beim Staatlichen Bauamt beantragt.

 

Der Ausbauzustand der Kreisstraße CO 20 im Planungsabschnitt entspricht nicht mehr den Anforderungen, die der heutige Straßenverkehr bezüglich Sicherheit und Befahrbarkeit an diese Straße stellt.

 

Der vorhandene Fahrbahnaufbau weist über den gesamten Planungsabschnitt Mängel auf. Diese zeigen sich durch Rissbildung, Ausbrüchen und Unebenheiten. Eine Fahrbahnbegrenzung bzw. Entwässerungseinrichtung ist nicht vorhanden.

 

Da im Zuge dieser Maßnahme durch die Stadt Seßlach die vorhandenen Gehwege verbessert bzw. z. T. neu angelegt werden sollen, handelt es sich hierbei um eine gemeinschaftliche Maßnahme des Landkreises Coburg und der Stadt Seßlach nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien.

 

Der Ausbau der Kreisstraße im Ortsbereich von Autenhausen erfolgt im Vollausbau. Die Ausbaulänge beträgt 241 m. Der Ausbau beginnt von Gleismuthhausen kommend, ca. 50 m vor der OD-Grenze am westlichen Ortsrand und endet kurz vor der Einmündung in die Staatsstraße St 2204 in der Ortsmitte.

 

Aufgrund der angrenzenden Gebäude und Einfriedungen kann die Trasse nur geringfügig verändert werden. Die Trassierung wurde so gewählt, dass in der Ortslage nördlich der Fahrbahn ein durchgängiger Gehweg mit einer Regelbreite von 1,50 m bzw. einer Mindestbreite von 1,10 m errichtet werden kann.

Mit dem Ausbau erhält die Fahrbahn von Bau-km 0+000 bis 0+045 eine Breite von 6,00 m. Ab Beginn der Engstelle bei Bau-km 0+065 bis 0+185 wird die Fahrbahn auf eine Breite von 3,75 m reduziert, damit auch hier der Gehweg durchgehend erstellt werden kann. Der Verkehr wird in diesem Bereich mittels Lichtsignalanlage mit verkehrsabhängiger Steuerung über Induktionsschleifen geregelt. Im weiterführenden Streckenabschnitt beträgt die Breite der Fahrbahn 5,50 m zwischen den Borden. Südlich der Fahrbahn entsteht ein Schrammbord. Hierdurch wird gewährleistet, dass zwischen Fahrbahnrand und den Einfriedungen bzw. Gebäuden ein Regelabstand von 0,50 m bzw. im Bereich 0+120 bis 0+130 ein Mindestabstand von 0,25 m eingehalten wird.

 

Im Zuge des Straßenausbaus wird es erforderlich bestehende Mauern und die Treppenanlage zur Kirche zu erneuern.

 

Wand 1:        Bau-km 0+049,80 bis 0+060,86 (linke Fahrbahnseite)

 

Die Stützwand dient zur Abstützung der höher liegenden Fahrbahn der Ortsdurchfahrt von den tiefer liegenden Kellereingängen. Die Stützwand wird mit Fertigteilelementen ausgeführt. Vor der Stützwand wird ein durchgängiger Bord angeordnet der zusammen mit dem Geländer auf der Stützwand als Absturzsicherung dient.

 

Wand 2:        Bau-km 0+056,4 bis 0+066,4 (rechte Fahrbahnseite)

 

Die Stützwand dient zur Abfangung des oben liegenden Gartens. Die Stützwand wird mit Fertigteilelementen ausgeführt. Zur Absturzsicherung wird auf der Stützwand ein Geländer vorgesehen.

 

Wand 3:        Bau-km 0+130,92 bis 0+151,7 (rechte Fahrbahnseite)

 

In die Stützwand integriert ist eine Treppenanlage, die von der Kreisstraße zum Kirchplatz führt. Ein Bereich der Stützwand wird vor eine bestehende Mauer geblendet, während der größere Teil als Winkelstützmauer in Ortbeton neu errichtet wird. Die Stützwand dient zur Sicherung des Höhensprungs zwischen Kreisstraße und Kirchplatz. Um den bereits reduzierten Fahrbahnquerschnitt in diesem Bereich realisieren zu können, wird die neue Stützmauer in Richtung Kirche zurückgesetzt. Durch den erforderlichen Arbeitsraum und der neuen Trasse der Stützmauer wird es erforderlich das Kriegerdenkmal, welches sich oberhalb der bestehenden Mauer befindet sowie die Sockelmauer, welche zur Abgrenzung des Platzes am Denkmal dient, aufzunehmen und am neuen Standort wieder zu versetzen.

 

Wand 4:        Bau-km 0+190,0 bis 0+192,1 (rechte Fahrbahnseite)

 

Die Stützwand dient zur Abfangung des oben liegenden Gartens. Die Stützwand wird mit Fertigteilelementen ausgeführt.

 

Nachdem der vorhandene Regenwasserkanal sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und extrem flach liegt, möchte die Stadt Seßlach diesen im Zuge dieser Baumaßnahme erneuern. Die neuen Straßenabläufe werden an den neuen Oberflächenkanal angeschlossen. Das auf der Kreisstraße sowie den parallel verlaufenden Gehwegen und Seitenflächen anfallende Oberflächenwasser wird über die zu erstellenden Bord-, Spitzrinnen und Mulden gesammelt und über die neu erstellten Straßenabläufe und Rohrleitungen in den geplanten Regenwasserkanal eingeleitet.

Hierfür hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen an die Stadt Seßlach zu leisten.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:

 

1.    Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Würdigung des Staatl. Bauamtes Bamberg kann in Kürze gerechnet werden.

 

2.    Der Vorhaben ist hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Seßlach abgestimmt.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind mit 856.000 € ermittelt. Davon entfallen rund 185.000 € für die Gehwege und den Kanalbau auf die Stadt Seßlach. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rund 671.000 € belaufen. Von diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich 591.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 413.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 118.000 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rund 140.000 € aufzubringen.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 365.000 €, also rd. 306.000 € zu wenig vorgesehen. Gründe für die Kostenerhöhung sind, dass die komplette Zugangstreppe zur Kirche erneuert und für die Erstellung der neuen Stützwand das Kriegerdenkmal versetzt werden muss. Außerdem ist die Lichtsignalanlage für die Engstelle erheblich aufwändiger und somit teurer. Bei der Kostenberechnung wurde von geringeren Eingriffen in die Randbebauung ausgegangen.  

 

Im Vermögenshaushalt 2015 waren bereits 75.000 €, im Vermögenshaushalt 2016 sind 100.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 496.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2017 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens ist die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vergaberechtlich erforderlich. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

 

Die für die Straßenentwässerung über die städtische Kanalisation sowie für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege erforderliche Vereinbarung nach den Ortsdurchfahrten-Richtlinien wird mit der Stadt Seßlach geschlossen.