Den
von der SRP
Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aufgestellten Bauentwurf für
den Ausbau der Kreisstraße CO 20 in der Ortsdurchfahrt Autenhausen wird nach
Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie
etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt.
Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zusammen mit den
Gehwegen, der Stützmauer und des Regenwasserkanals mit der Stadt Seßlach
abzuwickeln.
Die
auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von rund 671.000 € werden wie
folgt finanziert:
413.000
€ Zuwendungen nach BayGVFG
118.000
€ Zuwendungen nach FAG
140.000
€ Eigenmittel
Die
Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot
zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die
anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6520.9501 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Im
derzeit gültigen, am 10.03.2016 beschlossenen Investitionsprogramm 2015 bis
2019 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 82 der Ausbau der
Kreisstraße 20 in der Ortsdurchfahrt Autenhausen mit insgesamt 365.000,00 €
vorgesehen. Die Baumaßnahme war nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013
beschlossenen Prioritätenlisten für das Jahr 2017 eingeplant.
Der
Ausbau der Ortsdurchfahrt Autenhausen war bereits Gegenstand der Beratungen im
Bauausschuss am 26.11.2014. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, die SRP
Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH mit der Planung zu beauftragen
und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag
für die GVFG-Förderung ab 2016 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.
Dem
seinerzeitigen Beschluss folgend wurde mit der SRP Schneider & Partner
Ingenieur-Consult GmbH ein entsprechender Ingenieurvertrag nach HOAI
geschlossen. Um die Frist für eine Mitteleinplanung 2016 zu wahren, wurde nach
Vorliegen der Planunterlagen ein entsprechender Antrag auf Förderung nach dem
BayGVFG bei der Regierung von Oberfranken gestellt und die baufachliche
Stellungnahme beim Staatlichen Bauamt beantragt.
Der
Ausbauzustand der Kreisstraße CO 20 im Planungsabschnitt entspricht nicht mehr
den Anforderungen, die der heutige Straßenverkehr bezüglich Sicherheit und
Befahrbarkeit an diese Straße stellt.
Der
vorhandene Fahrbahnaufbau weist über den gesamten Planungsabschnitt Mängel auf.
Diese zeigen sich durch Rissbildung, Ausbrüchen und Unebenheiten. Eine Fahrbahnbegrenzung
bzw. Entwässerungseinrichtung ist nicht vorhanden.
Da
im Zuge dieser Maßnahme durch die Stadt Seßlach die vorhandenen Gehwege
verbessert bzw. z. T. neu angelegt werden sollen, handelt es sich hierbei um
eine gemeinschaftliche Maßnahme des Landkreises Coburg und der Stadt Seßlach
nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien.
Der
Ausbau der Kreisstraße im Ortsbereich von Autenhausen erfolgt im Vollausbau.
Die Ausbaulänge beträgt 241 m. Der Ausbau beginnt von Gleismuthhausen kommend,
ca. 50 m vor der OD-Grenze am westlichen Ortsrand und endet kurz vor der
Einmündung in die Staatsstraße St 2204 in der Ortsmitte.
Aufgrund
der angrenzenden Gebäude und Einfriedungen kann die Trasse nur geringfügig
verändert werden. Die Trassierung wurde so gewählt, dass in der Ortslage
nördlich der Fahrbahn ein durchgängiger Gehweg mit einer Regelbreite von 1,50 m
bzw. einer Mindestbreite von 1,10 m errichtet werden kann.
Mit
dem Ausbau erhält die Fahrbahn von Bau-km 0+000 bis 0+045 eine Breite von 6,00
m. Ab Beginn der Engstelle bei Bau-km 0+065 bis 0+185 wird die Fahrbahn auf
eine Breite von 3,75 m reduziert, damit auch hier der Gehweg durchgehend
erstellt werden kann. Der Verkehr wird in diesem Bereich mittels
Lichtsignalanlage mit verkehrsabhängiger Steuerung über Induktionsschleifen
geregelt. Im weiterführenden Streckenabschnitt beträgt die Breite der Fahrbahn
5,50 m zwischen den Borden. Südlich der Fahrbahn entsteht ein Schrammbord.
Hierdurch wird gewährleistet, dass zwischen Fahrbahnrand und den Einfriedungen
bzw. Gebäuden ein Regelabstand von 0,50 m bzw. im Bereich 0+120 bis 0+130 ein
Mindestabstand von 0,25 m eingehalten wird.
Im
Zuge des Straßenausbaus wird es erforderlich bestehende Mauern und die
Treppenanlage zur Kirche zu erneuern.
Wand
1: Bau-km 0+049,80 bis 0+060,86
(linke Fahrbahnseite)
Die
Stützwand dient zur Abstützung der höher liegenden Fahrbahn der Ortsdurchfahrt
von den tiefer liegenden Kellereingängen. Die Stützwand wird mit
Fertigteilelementen ausgeführt. Vor der Stützwand wird ein durchgängiger Bord
angeordnet der zusammen mit dem Geländer auf der Stützwand als Absturzsicherung
dient.
Wand
2: Bau-km 0+056,4 bis 0+066,4
(rechte Fahrbahnseite)
Die
Stützwand dient zur Abfangung des oben liegenden Gartens. Die Stützwand wird
mit Fertigteilelementen ausgeführt. Zur Absturzsicherung wird auf der Stützwand
ein Geländer vorgesehen.
Wand
3: Bau-km 0+130,92 bis 0+151,7
(rechte Fahrbahnseite)
In
die Stützwand integriert ist eine Treppenanlage, die von der Kreisstraße zum
Kirchplatz führt. Ein Bereich der Stützwand wird vor eine bestehende Mauer
geblendet, während der größere Teil als Winkelstützmauer in Ortbeton neu
errichtet wird. Die Stützwand dient zur Sicherung des Höhensprungs zwischen
Kreisstraße und Kirchplatz. Um den bereits reduzierten Fahrbahnquerschnitt in
diesem Bereich realisieren zu können, wird die neue Stützmauer in Richtung
Kirche zurückgesetzt. Durch den erforderlichen Arbeitsraum und der neuen Trasse
der Stützmauer wird es erforderlich das Kriegerdenkmal, welches sich oberhalb
der bestehenden Mauer befindet sowie die Sockelmauer, welche zur Abgrenzung des
Platzes am Denkmal dient, aufzunehmen und am neuen Standort wieder zu
versetzen.
Wand
4: Bau-km 0+190,0 bis 0+192,1
(rechte Fahrbahnseite)
Die
Stützwand dient zur Abfangung des oben liegenden Gartens. Die Stützwand wird
mit Fertigteilelementen ausgeführt.
Nachdem
der vorhandene Regenwasserkanal sich in einem sehr schlechten Zustand befindet
und extrem flach liegt, möchte die Stadt Seßlach diesen im Zuge dieser
Baumaßnahme erneuern. Die neuen Straßenabläufe werden an den neuen
Oberflächenkanal angeschlossen. Das auf der Kreisstraße sowie den parallel
verlaufenden Gehwegen und Seitenflächen anfallende Oberflächenwasser wird über
die zu erstellenden Bord-, Spitzrinnen und Mulden gesammelt und über die neu
erstellten Straßenabläufe und Rohrleitungen in den geplanten Regenwasserkanal
eingeleitet.
Hierfür
hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter
Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen an
die Stadt Seßlach zu leisten.
Weitere
Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne
Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im
Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden von der SRP Schneider &
Partner Ingenieur-Consult GmbH gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der
Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist
festzustellen:
1. Mit dem Eingang
einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Würdigung
des Staatl. Bauamtes Bamberg kann in Kürze gerechnet werden.
2. Der Vorhaben ist
hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Seßlach
abgestimmt.
Die
Kosten der Gesamtmaßnahme sind mit 856.000 € ermittelt. Davon entfallen rund
185.000 € für die Gehwege und den Kanalbau auf die Stadt Seßlach. Der
Landkreisanteil wird sich somit auf rund 671.000 € belaufen. Von diesem
Landkreisanteil werden voraussichtlich 591.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf
werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 413.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13
c FAG von 118.000 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel
von rund 140.000 € aufzubringen.
Im
derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 sind für den
Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 365.000 €, also rd. 306.000 €
zu wenig vorgesehen. Gründe für die Kostenerhöhung sind, dass die komplette
Zugangstreppe zur Kirche erneuert und für die Erstellung der neuen Stützwand
das Kriegerdenkmal versetzt werden muss. Außerdem ist die Lichtsignalanlage für
die Engstelle erheblich aufwändiger und somit teurer. Bei der Kostenberechnung
wurde von geringeren Eingriffen in die Randbebauung ausgegangen.
Im
Vermögenshaushalt 2015 waren bereits 75.000 €, im Vermögenshaushalt 2016 sind
100.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 496.000 € sind
durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2017
bereitzustellen.
Im
Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens ist die Durchführung einer
öffentlichen Ausschreibung vergaberechtlich erforderlich. Der Zuschlag wäre auf
das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Die
für die Straßenentwässerung über die städtische Kanalisation sowie für die
Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege erforderliche
Vereinbarung nach den Ortsdurchfahrten-Richtlinien wird mit der Stadt Seßlach
geschlossen.