Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 5

Beschluss:

 

1.    Für die beiden Museen „Alte Schäferei, Ahorn - Gerätemuseum des Coburger Landes“ und „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt“ soll ein gemeinsamer Zweckverband gegründet werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den künftigen Mitgliedern des Zweckverbandes einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und die Gründung vorzubereiten.

3.    Das Erfordernis einer eigenen Geschäftsführung für den gemeinsamen Zweckverband für den Zeitraum bis Ende 2022 wird anerkannt. Für die Geschäftsführung ist in der Finanzierung der Höchstrahmen von 60.000 € je Jahr als Anteil des Landkreises einzuhalten.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag ist in seiner Sitzung vom 17.12.2015 der Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 01.12.2015 gefolgt. Er hat beschlossen, dass er das vorgestellte Entwicklungskonzept für das Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt grundsätzlich mit trägt. Er empfiehlt, die künftige Trägerschaft in einem Zweckverband zu begründen. Ob es sich hier um einen eigenen oder einen gemeinsamen Zweckverband mit der Alten Schäferei Ahorn, Gerätemuseum des Coburger Landes handelt, wurde bewusst offen gelassen.

 

Als erster Schritt wurde geprüft, welche Position die künftigen Mitglieder eines gemeinsamen Zweckverbandes einnehmen. Vertretungen beider Vereine, der Vorsitzende des jetzigen Zweckverbandes Alte Schäferei Ahorn und der Bürgermeister der Gemeinde Ahorn und der Kulturbürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg wurden hierzu befragt.

 

Alle Beteiligten sehen in einem gemeinsamen Zweckverband deutliche Vorteile.

Gründe für das Votum sind Folgende:

-          Außenwirkung der Bildungsregion

-          Langfristige Sicherung des Bestandes beider Museen

-          Aufhebung der Konkurrenzsituation

-          Ersparnis in Geschäftsführung Zweckverband durch gemeinsame Verträge

-          Schaffung von Synergien im Bereich des Personals (attraktivere Arbeitsverträge, leichtere Krankheitsvertretung, punktuell gegenseitige Unterstützung möglich)

-          Wissenstransfer unter den Museen (Förderanträge, Arbeitsabläufe)

-          Stärkung beider Museen durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

Gründe gegen einen gemeinsamen Zweckverband:

-          Erneuter Rechtsübergang für alle Verträge ZV Alte Schäferei Ahorn

-          Verunsicherung durch neuen Arbeitgeber in Ahorn

-          Nochmalige Veränderung in der Geschäftsführung für ZV Ahorn, die jetzige Geschäftsführerin ist bis Ende 2017 bestellt, wird aber keinen gemeinsamen Zweckverband führen.

 

Nachdem die Gründe für den gemeinsamen Zweckverband überwiegen und die Gründe gegen einen gemeinsamen Zweckverband nur temporär wirken, wurde in der Runde der Vertretungen der Vereine und Kommunen mit Museumsstandort einhellig für einen gemeinsamen Zweckverband gestimmt.

 

Am 23.05.2016 traf sich die vom Kreistag eingesetzte Arbeitsgruppe „Künftige Förderung der Museen in der Region“ und schloss sich in ihrer Beratung dem Votum der Runde der Vertretungen der Vereine und Kommunen an. In der Arbeitsgruppe wurde die Aufstellung der geschätzten Ausgaben für die Geschäftsführung eines gemeinsamen Zweckverbandes diskutiert. Man kam zu der Entscheidung, dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu empfehlen, einen maximalen Kostenanteil des Landkreises an der Geschäftsführung von 60.000 € je Jahr festzulegen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe macht es keinen Sinn, bereits im Vorfeld die Arbeit der Geschäftsführung einzuschränken, da von der Geschäftsführung nicht nur die Verwaltung des Zweckverbandes, sondern die Begleitung der Umsetzung beider Entwicklungskonzepte und der Aufbau neuer Strukturen erwartet werden. Auch die Arbeitsgruppe befürwortet einstimmig die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes. Die künftige Geschäftsführung solle während der gesamten Phase der Umsetzung der beiden Konzepte arbeiten. Nachdem Neustadt mit der Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2017 startet, ergäbe sich ein Zeitrahmen bis 2022.

 

 


aus der Beratung:

 

Am Ende der Aussprache stellt Kreisrat Christian Gunsenheimer den Geschäftsantrag über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

Ergebnis: Mit 4 gegen 49 Stimmen abgelehnt.