Sitzung: 28.07.2016 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 5
Vorlage: 070/2016
Beschluss:
1.
Für die beiden Museen „Alte Schäferei, Ahorn -
Gerätemuseum des Coburger Landes“ und „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie,
Neustadt“ soll ein gemeinsamer Zweckverband gegründet werden.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, gemeinsam mit den künftigen Mitgliedern des Zweckverbandes
einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und die Gründung vorzubereiten.
3.
Das Erfordernis
einer eigenen Geschäftsführung für den gemeinsamen Zweckverband für den
Zeitraum bis Ende 2022 wird anerkannt. Für die Geschäftsführung ist in der
Finanzierung der Höchstrahmen von 60.000 € je Jahr als Anteil des Landkreises
einzuhalten.
Sachverhalt:
Der Kreistag ist in
seiner Sitzung vom 17.12.2015 der Empfehlung des Ausschusses für Bildung,
Kultur und Sport vom 01.12.2015 gefolgt. Er hat beschlossen, dass er das
vorgestellte Entwicklungskonzept für das Museum der Deutschen
Spielzeugindustrie Neustadt grundsätzlich mit trägt. Er empfiehlt, die künftige
Trägerschaft in einem Zweckverband zu begründen. Ob es sich hier um einen
eigenen oder einen gemeinsamen Zweckverband mit der Alten Schäferei Ahorn,
Gerätemuseum des Coburger Landes handelt, wurde bewusst offen gelassen.
Als erster Schritt
wurde geprüft, welche Position die künftigen Mitglieder eines gemeinsamen
Zweckverbandes einnehmen. Vertretungen beider Vereine, der Vorsitzende des
jetzigen Zweckverbandes Alte Schäferei Ahorn und der Bürgermeister der Gemeinde
Ahorn und der Kulturbürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg wurden hierzu
befragt.
Alle Beteiligten
sehen in einem gemeinsamen Zweckverband deutliche Vorteile.
Gründe für das
Votum sind Folgende:
-
Außenwirkung der
Bildungsregion
-
Langfristige
Sicherung des Bestandes beider Museen
-
Aufhebung der
Konkurrenzsituation
-
Ersparnis in
Geschäftsführung Zweckverband durch gemeinsame Verträge
-
Schaffung von
Synergien im Bereich des Personals (attraktivere Arbeitsverträge, leichtere
Krankheitsvertretung, punktuell gegenseitige Unterstützung möglich)
-
Wissenstransfer
unter den Museen (Förderanträge, Arbeitsabläufe)
-
Stärkung beider
Museen durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
Gründe gegen einen
gemeinsamen Zweckverband:
-
Erneuter
Rechtsübergang für alle Verträge ZV Alte Schäferei Ahorn
-
Verunsicherung
durch neuen Arbeitgeber in Ahorn
-
Nochmalige
Veränderung in der Geschäftsführung für ZV Ahorn, die jetzige Geschäftsführerin
ist bis Ende 2017 bestellt, wird aber keinen gemeinsamen Zweckverband führen.
Nachdem die Gründe für den gemeinsamen Zweckverband
überwiegen und die Gründe gegen einen gemeinsamen Zweckverband nur temporär
wirken, wurde in der Runde der Vertretungen der Vereine und Kommunen mit
Museumsstandort einhellig für einen gemeinsamen Zweckverband gestimmt.
Am 23.05.2016 traf sich die vom Kreistag eingesetzte Arbeitsgruppe „Künftige Förderung der Museen in der Region“ und schloss sich in ihrer Beratung dem Votum der Runde der Vertretungen der Vereine und Kommunen an. In der Arbeitsgruppe wurde die Aufstellung der geschätzten Ausgaben für die Geschäftsführung eines gemeinsamen Zweckverbandes diskutiert. Man kam zu der Entscheidung, dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu empfehlen, einen maximalen Kostenanteil des Landkreises an der Geschäftsführung von 60.000 € je Jahr festzulegen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe macht es keinen Sinn, bereits im Vorfeld die Arbeit der Geschäftsführung einzuschränken, da von der Geschäftsführung nicht nur die Verwaltung des Zweckverbandes, sondern die Begleitung der Umsetzung beider Entwicklungskonzepte und der Aufbau neuer Strukturen erwartet werden. Auch die Arbeitsgruppe befürwortet einstimmig die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes. Die künftige Geschäftsführung solle während der gesamten Phase der Umsetzung der beiden Konzepte arbeiten. Nachdem Neustadt mit der Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2017 startet, ergäbe sich ein Zeitrahmen bis 2022.
aus der Beratung:
Am Ende der Aussprache stellt Kreisrat Christian Gunsenheimer den Geschäftsantrag über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Ergebnis: Mit 4 gegen 49 Stimmen abgelehnt.