Sachverhalt:
Zuletzt wurde 2013
im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen
Krippenplatz über die Kinderbetreuungssituation im Landkreis Coburg berichtet.
Mit dem heutigen
Bericht wird der aktuelle Sachstand der Versorgung incl. der Planungen, die
noch in 2016 greifen, dargestellt.
Laut Bayerischem
Landesamt für Statistik lebten zum 31.12.2014
·
1.298 ein- und zweijährige
Kinder (=Krippenalter) und
·
1.936 Kinder im Alter von
drei bis sechs Jahren (=Kindergartenalter)
im Landkreis
Coburg.
Für diese Kinder
gilt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.
Diesen zusammengerechnet 3.234 Kindern stehen 2016 3.254 Betreuungsplätze zur
Verfügung. In diese Zahl sind die noch bis Ende 2016 geplanten
Einrichtungsplätze bereits mit einkalkuliert.
Rechnerisch scheint damit eine 100% Deckung sowohl für Krippenkinder als
auch für Kindergartenkinder gegeben zu sein, was nicht stimmt, weil
1.
die verfügbaren Plätze auch
von unter 1-jährigen oder von Kindern, die vom Schulbesuch zurück gestellt
werden, belegt sind,
2.
bei der Inanspruchnahme
eines Regelplatzes durch ein Krippenkind (z.B. in altersgemischten Gruppen)
dieses Kind zwei Plätze in Anspruch nimmt und
3.
in den Bevölkerungszahlen
des Statistischen Landesamts die Daten aus 2015 nicht berücksichtigt sind, was
insbesondere bzgl. der Flüchtlingskinder relevant ist.
Einen Anhaltspunkt zur Bedarfsdeckung im Landkreis Coburg liefert die
Jugendhilfestatistik aus März 2015: 62 % aller Kinder zwischen einem und drei
Jahren und knapp 95 % aller Kinder im Kindergartenalter wurden zum damaligen
Zeitpunkt in Kindertageseinrichtungen betreut.
Eine
Ausdifferenzierung in vorhandene Kindergarten- und Krippenplätze bleibt
ungenau, da die Übergänge und Konzepte in den Einrichtungen (fachlich
richtigerweise) flexibel gestaltet werden. Es gibt altersgeöffnete Gruppen und
Zweijährige sind auch in Regelgruppen des Kindergartens. Diese Zahlen
schwanken, je nach Geburtstag des Kindes, ständig.
Die „Flüchtlingswelle“
des vergangenen Jahres hat auch hinsichtlich der Kinderbetreuungsangebote
Folgewirkungen gezeigt und die Städte und Gemeinden vor erhebliche
Herausforderungen gestellt. Weder war diese Zielgruppe bis dahin im Fokus, noch
waren dafür ausreichende Betreuungsplätze vorhanden. Die Einrichtungen in den
Städten und Gemeinden und die Fachaufsicht für die Kindergärten im Landratsamt,
Frau Müller, agierten und agieren auf alle Anfragen und Anforderungen sehr
flexibel. Wenn es möglich ist, werden Gruppenstärken vorübergehend angehoben,
Interimsgruppen in Gemeinschaftsräumen eingerichtet oder ein Platzsharing
realisiert.
Frau Müller
berichtet in der Ausschusssitzung zur aktuellen Situation.