Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zuletzt wurde 2013 im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz über die Kinderbetreuungssituation im Landkreis Coburg berichtet.

Mit dem heutigen Bericht wird der aktuelle Sachstand der Versorgung incl. der Planungen, die noch in 2016 greifen, dargestellt.

Laut Bayerischem Landesamt für Statistik lebten zum 31.12.2014

·                     1.298 ein- und zweijährige Kinder (=Krippenalter) und

·                     1.936 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (=Kindergartenalter)

im Landkreis Coburg.

Für diese Kinder gilt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.
Diesen zusammengerechnet 3.234 Kindern stehen 2016 3.254 Betreuungsplätze zur Verfügung. In diese Zahl sind die noch bis Ende 2016 geplanten Einrichtungsplätze bereits mit einkalkuliert.

Rechnerisch scheint damit eine 100% Deckung sowohl für Krippenkinder als auch für Kindergartenkinder gegeben zu sein, was nicht stimmt, weil

1.            die verfügbaren Plätze auch von unter 1-jährigen oder von Kindern, die vom Schulbesuch zurück gestellt werden, belegt sind,

2.            bei der Inanspruchnahme eines Regelplatzes durch ein Krippenkind (z.B. in altersgemischten Gruppen) dieses Kind zwei Plätze in Anspruch nimmt und

3.            in den Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamts die Daten aus 2015 nicht berücksichtigt sind, was insbesondere bzgl. der Flüchtlingskinder relevant ist.

Einen Anhaltspunkt zur Bedarfsdeckung im Landkreis Coburg liefert die Jugendhilfestatistik aus März 2015: 62 % aller Kinder zwischen einem und drei Jahren und knapp 95 % aller Kinder im Kindergartenalter wurden zum damaligen Zeitpunkt in Kindertageseinrichtungen betreut.

Eine Ausdifferenzierung in vorhandene Kindergarten- und Krippenplätze bleibt ungenau, da die Übergänge und Konzepte in den Einrichtungen (fachlich richtigerweise) flexibel gestaltet werden. Es gibt altersgeöffnete Gruppen und Zweijährige sind auch in Regelgruppen des Kindergartens. Diese Zahlen schwanken, je nach Geburtstag des Kindes, ständig.

Die „Flüchtlingswelle“ des vergangenen Jahres hat auch hinsichtlich der Kinderbetreuungsangebote Folgewirkungen gezeigt und die Städte und Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Weder war diese Zielgruppe bis dahin im Fokus, noch waren dafür ausreichende Betreuungsplätze vorhanden. Die Einrichtungen in den Städten und Gemeinden und die Fachaufsicht für die Kindergärten im Landratsamt, Frau Müller, agierten und agieren auf alle Anfragen und Anforderungen sehr flexibel. Wenn es möglich ist, werden Gruppenstärken vorübergehend angehoben, Interimsgruppen in Gemeinschaftsräumen eingerichtet oder ein Platzsharing realisiert.

Frau Müller berichtet in der Ausschusssitzung zur aktuellen Situation.