Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigen­stän­dig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.

JaS ist als „Filiale des Jugendamtes in der Schule“ eine intensive Form der Zusammenarbeit beider Partner. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. 

  • JaS nimmt sozial benachteiligte junge Menschen besonders in den Blick,
  • reagiert mit ihren Leistungen auf gesellschaftliche Entwicklungen und
  • stellt eine professionelle sozialpädagogische Hilfe zur Integration dar.
  • JaS leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.“

(Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

2002 wurde das staatliche Förderprogramm aufgelegt, an dem der Landkreis Coburg seit 2009 teilnimmt. Der Einstieg wurde zum 01.09.2009 mit jeweils 0,5 Stellen an der Heinrich-Schaumberger-Schule in Coburg, sowie der Glockenbergschule und der Mittelschule Am Moos in Neustadt in Trägerschaft des Landkreises vollzogen. Mit Beschluss des Ausschusses für Jugend und Familie vom 15.07.2014 fand die Ausweitung auf zwei weitere Schulen, die Mittelschule Oeslau in Rödental und die Grundschule „An der Heubischer Straße“ in Neustadt, statt. Die Trägerschaft hier haben EJOTT bzw. Caritas übernommen.

Der Fachbeirat JaS, in den Förderrichtlinien des Sozialministeriums vorgeschriebenes Gremium, hat zuletzt am 06.06.2016 getagt. Mitglieder des Fachbeirats sind die Schulen und die jeweiligen JaS-Fachkräfte, das Staatliche Schulamt, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Sachaufwandsträger der Schulen, die Vertreter der beteiligten freien Träger und des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren des Landratsamtes.
Der Fachbeirat bewertet die Jugendsozialarbeit an Schulen positiv. Die Schulleiter/innen bestätigen, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu auffälligen Schüler/innen, sowie deren Eltern stattfindet, JaS sowohl Lehrer/innen als auch Kinder, Jugendliche und deren Eltern berät und begleitet und Hemmschwellen für die Inanspruchnahme von Unterstützung und Hilfe abgebaut werden. Eine Umfrage unter den Sozialraummitarbeiter/innen des ASD kommt zum gleichen Ergebnis.

Die JaS-Fachkräfte werden in der Sitzung der beiden Ausschüsse Jugend und Familie und Bildung, Kultur und Sport direkt über ihre Tätigkeit und die Abgrenzung zur Schulsozialarbeit berichten.