Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Änderungen der Richtlinie und des Vertrages zur Vergabe von Stipendien an Studierende der Humanmedizin werden in der aktuellen Fassung vom 30.06.2016 verabschiedet.

Die Richtlinie und der Vertrag mit dem Stand 30.06.2016 sind ab sofort gültig.


Sachverhalt:

 

Zum Wintersemester (WS) 2014/2015 hat der Landkreis Coburg erstmals Stipendien an Studierende der Humanmedizin vergeben. Einem Stipendiaten / einer Stipendiatin des Landkreises wird eine monatliche Unterstützung von 300 € pro Monat mit einer Förderhöchstdauer von 60 Monaten gewährt. Im Gegenzug absolviert der Nachwuchsmediziner im Anschluss an die universitäre Ausbildung  die fachärztliche Weiterbildung im Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin am Klinikum Coburg. Anschließend folgt verpflichtend eine 24-monatige praktische Tätigkeit als Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin in der Region, wobei es das Ziel ist, die Jungmediziner dauerhaft an die Region zu binden. Die eingegangenen Bewerbungen werden von einem Auswahlgremium gesichtet und maximal 5 Studierende pro Jahr in das Stipendienprogramm des Landkreises aufgenommen.

 

Dementsprechend wurden zum WS 2014/2015 fünf Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt: ein Studierender ist vom Angebot zurückgetreten und eine Stipendiatin hat in diesem Jahr ihr Humanmedizinstudium abgebrochen, so dass gegenwärtig 3 Studierende aus dem ersten Jahrgang gefördert werden.

In der zweiten Auswahlrunde zum WS 2015/2016 wurden aus den 8 eingegangenen Bewerb ungen wiederholt fünf Stipendiatinnen und Stipendiaten bestimmt. 2 Studierende der Humanmedizin wurden unter Vertrag genommen – 3 Studierende sind vom Angebot, aus persönlichen Gründen oder aufgrund höherer monetärer Anreize anderer Stipendiatenprogramme, zurückgetreten.

Summa Summarum werden derzeit 5 Studierende der Humanmedizin durch das Stipendiatenprogramm des Landkreises Coburg gefördert.

 

Richtlinie und Vertrag:

Nach eineinhalb Jahren „Stipendienprogramm Landkreis Coburg“ haben sich Änderungen und Konkretisierungen bei dem Vertrag und der Richtlinie zur Vergabe eines Stipendiums ergeben.

Die wesentlichen Änderungen können den anhängenden Synopsen entnommen werden. Dabei sind die grundlegendsten Änderungen in der Konkretisierung der Rückzahlungsverpflichtung und in der Erweiterung des Auswahlgremiums zu sehen.