Amtliche Mitteilungen

 

Aufgaben des Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 17.03.2016 wurde um Vorlage und Aufgliederung der Aufgaben des Behindertenbeauftragten gebeten.

 

Die Aufgaben werden den Ausschussmitgliedern heute ausgedruckt vorgelegt.

 

Frau Stadter trägt diese amtlichen Mitteilungen vor:

 

Schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Landkreis Coburg

 

Der Landkreis Coburg hat der Firma Rödl & Partner, Nürnberg, den Auftrag zur Erstellung eines sog. „schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Landkreis Coburg“ gemeinsam mit der Stadt Coburg erteilt.

Hintergrund ist, dass der Landkreis Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) bezüglich der Kosten der Unterkunft und der Sozialhilfe ist. Unterkunftskosten sind hierbei nach den gesetzlichen Vorschriften in „angemessener Höhe“ zu berücksichtigen. Die Angemessenheitsgrenzen wurden bisher innerhalb der eigenen Verwaltung selbst ermittelt. Sie hielten aber der sozialgerichtlichen Überprüfung nicht stand, weil das Bundessozialgericht in den letzten Jahren die Anforderungen an die Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen immer höher geschraubt hat. Deshalb muss ein externes Beratungsinstitut herangezogen werden. 

Durch die gemeinsame Beauftragung mit der Stadt Coburg konnten Kosteneinsparungen  von > 10.000,- € erzielt werden.

Die Ergebnisse werden zum Ende des Jahres hier im Sozialausschuss vorgestellt und sollen zum 01.01.2017 zur Anwendung kommen.

 

Frau Simon verliest die sonstigen amtlichen Mitteilungen Asyl betreffend.

 

Asyl – dezentrale Unterbringung im Landkreis Coburg und dauerhafter Notfallplan

 

Die Notunterkunft Rödental wurde zum 12.04.2016 vollständig geleert.

Seit der 17. KW (=25.04.) werden keine Asylbewerber mehr zugewiesen, Neuzuzüge erfolgen nur im Rahmen von Familienzusammenführungen oder Einzelzuweisungen in unsere Wohnungen (z. B. am 30.06.2016 eine 3-köpfige Familie, als Familienzusammenführung am 01.07.2016 drei Jugendliche zur bereits hier lebenden Familie).

Aktuell, d. h. in der 27. KW, haben wir 541 Asylbewerber in unseren Wohnungen und 5 Unterkünften, davon 59 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf, 82 unbegleitete Minderjährige sind in der Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Senioren. Insgesamt sind im Landkreis Coburg derzeit 623 Asylbewerber untergebracht.

Zu dieser Zahl kommen noch 90 sogenannte Fehlbeleger hinzu, die eigentlich innerhalb von 2 Monaten nach Anerkennung aus der von staatlicher Seite  gestellten Wohnung ausziehen müssen, aber noch keine eigene Wohnung gefunden haben und aufgrund der derzeitigen Zuweisungssituation im Moment auch länger in den Wohnungen bleiben können.