Sitzung: 04.07.2016 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Amtliche
Mitteilungen
Aufgaben des Behindertenbeauftragten des
Landkreises Coburg
In der letzten
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 17.03.2016
wurde um Vorlage und Aufgliederung der Aufgaben des Behindertenbeauftragten
gebeten.
Die Aufgaben werden
den Ausschussmitgliedern heute ausgedruckt vorgelegt.
Frau Stadter trägt diese amtlichen Mitteilungen vor:
Schlüssiges Konzept zur
Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Landkreis Coburg
Der Landkreis Coburg hat der Firma Rödl & Partner, Nürnberg, den
Auftrag zur Erstellung eines sog. „schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung
angemessener Kosten der Unterkunft im Landkreis Coburg“ gemeinsam mit der Stadt
Coburg erteilt.
Hintergrund ist, dass der Landkreis Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (Hartz IV) bezüglich der Kosten der Unterkunft und der
Sozialhilfe ist. Unterkunftskosten sind hierbei nach den gesetzlichen
Vorschriften in „angemessener Höhe“ zu berücksichtigen. Die
Angemessenheitsgrenzen wurden bisher innerhalb der eigenen Verwaltung selbst
ermittelt. Sie hielten aber der sozialgerichtlichen Überprüfung nicht stand,
weil das Bundessozialgericht in den letzten Jahren die Anforderungen an die
Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen immer höher geschraubt hat. Deshalb muss
ein externes Beratungsinstitut herangezogen werden.
Durch die gemeinsame Beauftragung mit der Stadt Coburg konnten
Kosteneinsparungen von > 10.000,- €
erzielt werden.
Die Ergebnisse werden zum Ende des Jahres hier im Sozialausschuss
vorgestellt und sollen zum 01.01.2017 zur Anwendung kommen.
Frau Simon verliest die sonstigen amtlichen Mitteilungen Asyl
betreffend.
Asyl – dezentrale Unterbringung im
Landkreis Coburg und dauerhafter Notfallplan
Die
Notunterkunft Rödental wurde zum 12.04.2016 vollständig geleert.
Seit der 17.
KW (=25.04.) werden keine Asylbewerber mehr zugewiesen, Neuzuzüge erfolgen nur
im Rahmen von Familienzusammenführungen oder Einzelzuweisungen in unsere
Wohnungen (z. B. am 30.06.2016 eine 3-köpfige Familie, als
Familienzusammenführung am 01.07.2016 drei Jugendliche zur bereits hier
lebenden Familie).
Aktuell, d.
h. in der 27. KW, haben wir 541 Asylbewerber in unseren Wohnungen und 5
Unterkünften, davon 59 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in
Ebersdorf, 82 unbegleitete Minderjährige sind in der Obhut des Amtes für
Jugend, Familie und Senioren. Insgesamt sind im Landkreis Coburg derzeit 623
Asylbewerber untergebracht.
Zu dieser
Zahl kommen noch 90 sogenannte Fehlbeleger hinzu, die eigentlich innerhalb von
2 Monaten nach Anerkennung aus der von staatlicher Seite gestellten Wohnung ausziehen müssen, aber
noch keine eigene Wohnung gefunden haben und aufgrund der derzeitigen
Zuweisungssituation im Moment auch länger in den Wohnungen bleiben können.