Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg genehmigt die Zustimmung des Landrats zur Neufassung der Satzung für die REGIOMED-KLINIKEN GmbH in der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Die ursprüngliche Satzung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH stammt aus dem Jahr 2007. Die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Satzung nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und eine Neufassung notwendig ist. Die von den Gesellschaftern am 10.12.2015 beschlossene Satzung (Anlage 1) enthält daher - auf Initiative aller Gesellschafter - eine Reihe von Anpassungen, die dieser Entwicklung Rechnung tragen.

 

So wurden beispielsweise das Umlaufverfahren eingeführt, die Stimmrechte und Kompetenzen der Gesellschaftsorgane präzisiert.

 

Sowohl die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 07.03.2016 (Anlage 2) als auch das Landesverwaltungsamt Thüringen mit Schreiben vom 23.03.2016 (Anlage 3) haben bestätigt, dass die Satzung mit den kommunalrechtlichen Vorgaben übereinstimmt. Das Finanzamt sieht aus Sicht der Gemeinnützigkeit keine Bedenken und wird nach Eintragung der Satzung im Handelsregister eine Freistellungsbescheinigung erteilen.

 

Auch die Arbeitnehmervertretung hat ihre Zustimmung gegeben.

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Günter Benning weist auf widersprüchliche Angaben im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Krankenhauses Neustadt (Präambel und § 2 Abs. 2) hin. Der Vorsitzende sagt Klärung bis zur Kreistagssitzung am 12.05.2016 zu.