Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Kreistag des Landkreises Coburg genehmigt die Zustimmung des
Landrats zur Neufassung der Satzung für die REGIOMED-KLINIKEN GmbH in der
Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015. Die Satzung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt:
Die ursprüngliche Satzung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH stammt aus dem Jahr
2007. Die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass diese
Satzung nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und eine Neufassung
notwendig ist. Die von den Gesellschaftern am 10.12.2015 beschlossene Satzung
(Anlage 1) enthält daher - auf Initiative aller Gesellschafter - eine Reihe von
Anpassungen, die dieser Entwicklung Rechnung tragen.
So wurden beispielsweise das Umlaufverfahren eingeführt, die Stimmrechte
und Kompetenzen der Gesellschaftsorgane präzisiert.
Sowohl die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 07.03.2016
(Anlage 2) als auch das Landesverwaltungsamt Thüringen mit Schreiben vom
23.03.2016 (Anlage 3) haben bestätigt, dass die Satzung mit den kommunalrechtlichen
Vorgaben übereinstimmt. Das Finanzamt sieht aus Sicht der Gemeinnützigkeit
keine Bedenken und wird nach Eintragung der Satzung im Handelsregister eine
Freistellungsbescheinigung erteilen.
Auch die Arbeitnehmervertretung hat ihre Zustimmung gegeben.
aus der Beratung:
Kreisrat Günter Benning weist auf widersprüchliche Angaben im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Krankenhauses Neustadt (Präambel und § 2 Abs. 2) hin. Der Vorsitzende sagt Klärung bis zur Kreistagssitzung am 12.05.2016 zu.