Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen wie folgt zu beschließen:

 

Der Kreistag nimmt das vorgestellte Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahre 2016 inclusive der tabellarischen Übersicht für die Jahre 2016 – 2019 als Grundlage für den Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Jahr 2016 zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg eine Absichtserklärung beschlossen, zur Wahrung der Chance auf eine Stabilisierungshilfe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2015 ff entsprechend umzusetzen.

 

Erstmals mit Beschluss des Kreistages vom 12.05.2015 hat der Landkreis Coburg ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, das dann mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe vom 20.05.2015 der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Mit Schreiben vom 17.11.2015 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass dem Landkreis Coburg insgesamt 300.000 € Bedarfszuweisungen gewährt werden, davon 200.000 € als Stabilisierungshilfen.

 

Das letztjährige Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit den aktuellen Daten aus den Haushaltssitzungen des Jahres 2016 fortgeschrieben und liegt mit einer Übersicht über die möglichen Einsparungen/Mehreinnahmen des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2016 der Sitzungsvorlage bei. Neu aufgenommen wurden die Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen mit insgesamt 49.250 € (teilweise bei den einzeln in der Tabelle aufgeführten Positionen enthalten) und bei den bedingt freiwilligen Leistungen mit 7.000 €. Außerdem wurde die zu erwartende Einsparung aufgrund der 2,5 %igen Haushaltssperre mit geschätzten 300.000 € angegeben. Mit den neu vorgenommenen Kürzungen im Vermögenshaushalt von 30.000 € ergibt sich, einschließlich der fortgeschriebenen Kürzungen aus dem Vorjahr, ein Gesamtbetrag von 848.630 € für das Jahr 2016. In den Folgejahren 2017 - 2019 ergibt sich eine fortgeschriebene Summe von rund 460.000 €/Jahr.

 

Das Konzept als solches ist erst mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe, spätestens jedoch bis 03.06.2016, der Regierung von Oberfranken vorzulegen zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Die Verteilerausschusssitzung für die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen tagt voraussichtlich im Oktober 2016, so dass spätestens im November 2016 mit einer Gewährung von Bedarfszuweisungen gerechnet werden kann.

 

Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung könnten noch vorgenommen werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe des Antrages auf Bedarfszuweisungen 2016 in das Ratsinfosystem eingestellt.

 

 


aus der Beratung:

 

Der Kreiskämmerer weist darauf hin, dass die im 3. Absatz der Vorlage aufgeführten Zahlen geringfügig zu ändern sind. Kreisrat Günter Benning regt an, die Ausführungen auf Seite 18 hinsichtlich der Einsparungen früherer Jahre klarer darzustellen.

 

(Anmerkung: Die Berichtigungen/Ergänzungen sind eingearbeitet.)