Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Ausarbeitungen der politischen Arbeitsgruppe werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 

 

Ein Integrationsbeauftragter/eine Integrationsbeauftragte ist in der Sitzung des Kreistages am 12.05.2016 noch zu benennen.

 

Der/die Integrationsbeauftragte erhält zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben ein jährliches Budget i. H. v. 1.000 Euro, das im Haushalt einzustellen ist.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Kreistag wurden verschiedene Anträge zum weiteren Umgang mit dem Thema „Integration von Flüchtlingen im Landkreis Coburg gestellt“.

 

Um zu klären, welches Vorgehen für den Landkreis Coburg am sinnvollsten und zielführendsten ist, wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Politik und Verwaltung ins Leben gerufen, die den Auftrag erhielt ein Konzept für das weitere Vorgehen zu erstellen.

 

Folgende hier inhaltlich zusammengefassten Fragestellungen sollten bearbeitet werden:

 

-      Wie grenzen sich die staatlichen von den kommunalen Aufgaben ab?

-      Macht es Sinn einen Flüchtlingsvertreter zu benennen, der die Interessen der Flüchtlinge gegenüber der Verwaltung vertritt?

-      Welche Strukturen und Akteure engagieren sich aktuell für die Integration von Flüchtlingen?

-      Welche Möglichkeiten gibt es für Kreisräte, die von Einzelschicksalen erfahren, sich zu informieren?

-      Welche strukturellen Unzulänglichkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten gibt es?

 

Die Arbeitsgruppe wurde von Rainer Mattern (CSU-Landvolk) geleitet. Ihr gehörten weiterhin seitens des Kreistages an

 

-      Thomas Lesch (SPD)

-      Christian Gunsenheimer (freie Wähler)

-      Gaby Jahn (Bündnis 90 / Grüne)

-      Dr. Bernd Wicklein (ULB)

-      Peter Jacobi (FDP)

-      Thomas Büchner (ÖDP)

 

und seitens der Verwaltung

 

-      Ulrike Stadter (Regierungsdirektorin)

-      Martina Berger (Sozialreferentin)

 

Die Ergebnisse der Befassung liegen vor und dienen als Diskussionsgrundlage für eine im Kreistag zu fassende Entscheidung (siehe Anlage).

 

Hier noch einmal kurz die Kernpunkte:

 

Da die Flüchtlinge vor Ort leben und damit auch dort der Integrations- und Hilfebedarf besteht, regt die Arbeitsgruppe an, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu empfehlen, in jeder Kommune einen Integrationsbeauftragten zu bestellen.

 

Um der Bedeutung des Themas gerecht zu werden und um ein klares öffentliches Signal zu setzen, sollte die zu bestellende Person Mitglied des Stadt- bzw. Gemeinderates und damit politischer Repräsentant sein.

 

Auf der Ebene des Landkreises soll ebenfalls ein Kreisrat als Integrationsbeauftragter benannt werden. Der Integrationsbeauftragte des Kreises hat die Aufgabe, mit den örtlichen Integrationsbeauftragten einen engen Austausch zu pflegen. Dies kann durch regelmäßige Zusammenkünfte der örtlichen Integrationsbeauftragten stattfinden, die dazu dienen die aktuellen Problemlagen, Wünsche, Interessen und Anfragen der örtlichen Flüchtlingsbeauftragten zu sondieren, zu kanalisieren und – soweit möglich - zu befrieden.

 

Die Idee, einen Flüchtlingsvertreter zu benennen, der die Interessen der Flüchtlinge gegenüber den staatlichen Stellen vertritt, wurde verworfen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Flüchtling –der immer einer Nationalität angehört - in der Lage ist, die Interessen aller Flüchtlinge mit ihren vielfältigen Nationalitäten zu vertreten.

 

Die Frage, wie sich Kreisräte, die von Einzelschicksalen erfahren, informieren können, wird durch die Benennung der Integrationsbeauftragten auf den unterschiedlichen Ebenen beantwortet. Die Kreisräte können dann – neben der regelmäßigen allgemeinen Information in den Kreisgremien – zusätzlich auf die Integrationsbeauftragten zugehen.

 

Die politische Arbeitsgruppe „Integrationsbeauftragte“ soll in der bestehenden Besetzung beibehalten werden und weiterarbeiten, um den Prozess der Einführung gemeindlicher Integrationsbeauftragter zu begleiten, um den seitens des Kreises benannten Integrationsbeauftragten insbesondere in der Anfangs- und Aufbauphase zu unterstützen.

 

 

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Günter Benning und Kreisrat Martin Stingl waren ebenfalls bei den Besprechungen anwesend.

In ihren Stellungnahmen befürworten die Fraktionssprecher das erarbeitete Integrationskonzept. Sie sprechen sich dafür aus, sich auf eine Person zu verständigen.