Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg beteiligt sich am Konsultationsverfahren zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit der als Anhang beigefügten Stellungnahme.

Die Stellungnahme ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme zu unterzeichnen und fristgerecht in das Verfahren einzubringen.

 

Den Gremien ist über den Sachstand zu berichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 16.03.2016 den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) vorgestellt. Damit wird die Gesamtstrategie des Bundes für Investitionen in die Infrastruktur in dessen Zuständigkeit festgelegt.

 

Erstmalig besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zum Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans und dem zugehörigen Umweltbericht Stellung zu nehmen.

 

Insgesamt liegen dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans Investitionen in Höhe von 264,5 Milliarden Euro zugrunde. Von der Konzeption ist vorgesehen 69% davon in den Erhalt und Ersatz der Bundesverkehrsinfrastruktur zu investieren und 31 % in Neu- und Ausbaumaßnahmen. Auf die Bundesautobahnen und Bundesstraßen entfallen 130,7 Mrd. Euro, auf die Schiene 109,3 Mrd. Euro und auf die Wasserstraßen 24,5 Mrd. Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen, die für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden sind, sind im Vorfeld einem umfänglichen Prüfverfahren (Nutzen-Kosten-Bewertung) unterzogen worden.
Im Ergebnis gibt es eine Prioritätensetzung mit

a)   Vordringlichem Bedarf,

b)   Vordringlichem Bedarf mit Engpassbeseitigung,

c)   Weiterem Bedarf und Weiterem Bedarf mit Planungsrecht.


Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs und Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen worden sein.

 

Der Beschluss des BVWP ist für den Herbst des Jahres 2016 vorgesehen. Die jeweiligen Maßnahmen werden dann über die jährlichen Ausbaugesetze für Straße oder Schiene im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse des Bundes beraten.

 

Folgende Maßnahmen, die den Landkreis Coburg direkt oder indirekt betreffen, sind für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden:

1.  Schiene:

-       Lückenschluss Coburg-Südthüringen

-       NBS/ABS ICE-Trasse Erfurt-Nürnberg

 

2.  Straße:

-       B 4 Ausbau in Coburg - Weichengereuth

-       B 303 Ortsumfahrung Tambach

-       B 173 Lichtenfels-Kronach

 

Die einzige Maßnahme davon, die in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden ist, ist der Ausbau der B 4 Coburg-Weichengereuth. Die Maßnahme ist allerdings nur als „Weiterer Bedarf“ eingestuft worden.

 

In den Vordringlichen Bedarf wurde der Ausbau der ICE-Trasse zwischen Forchheim und Bamberg aufgenommen, genauso wie Teilabschnitte der B 173.

 

Ein Vorschlag für eine ausführliche Argumentation zu den Maßnahmen ist dem fachlichen Entwurf der Stellungnahme zu entnehmen, die als Anhang zum Sachbericht vorgelegt wird.

 

Für die Entscheidung ist - auch unter Berücksichtigung des durch den Kreistag beschlossenen „Verkehrspolitischen Positionspapiers“ (KT-Beschluss vom 24.02.2011) – der Kreisausschuss gem. § 32 Abs. 2 der GeschO KT zuständig. Eine Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität bindet dieses Fachgremium ein und unterstreicht gleichzeitig die Bedeutung des Themas.

 

 


aus der Beratung:

 

Hinsichtlich der angestrebten Höherstufung der Kreisstraßen CO 11/CO 13 stellt Timo Sommerluksch klar, dass es nicht zielführend sei, dieses Anliegen in die Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird die Initiative ergreifen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität das Verfahren vorstellen, um die Maßnahme auf den Weg zu bringen.

 

Kreisrat Christian Gunsenheimer informiert die Ausschussmitglieder über die Besprechung zum Thema Stromtrassen P 44/ P 44 mod, die tags zuvor mit Mitarbeitern der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte stattgefunden hat.

Die verschiedenen politischen Ebenen sind einzubinden, um dem Protest der Kommunen den erforderlichen Nachdruck zu verleihen.

 

Zu diesem Thema solle, so der Vorsitzende, eine zusätzliche Ausschuss-Sitzung vor dem 12.06.2016 anberaumt werden.