Sitzung: 21.04.2016 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2
Vorlage: 056/2016
Dem
Kreis- und Strategieausschuss des Landkreises Coburg wird empfohlen wie folgt
zu beschließen:
Der Landkreis Coburg beteiligt sich am Konsultationsverfahren zum Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans 2030 mit der als Anhang beigefügten Stellungnahme.
Die
Stellungnahme ist Bestandteil des Beschlusses.
Der
Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme zu unterzeichnen und fristgerecht in
das Verfahren einzubringen.
Den
Gremien ist über den Sachstand zu berichten.
Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 16.03.2016 den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
(BVWP) vorgestellt. Damit wird die Gesamtstrategie des Bundes für
Investitionen in die Infrastruktur in dessen Zuständigkeit festgelegt.
Erstmalig besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zum Entwurf des neuen
Bundesverkehrswegeplans und dem zugehörigen Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Insgesamt
liegen dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans Investitionen in Höhe von 264,5 Milliarden Euro zugrunde. Von der
Konzeption ist vorgesehen 69% davon in den Erhalt und Ersatz der
Bundesverkehrsinfrastruktur zu investieren und 31 % in Neu- und
Ausbaumaßnahmen. Auf die Bundesautobahnen und Bundesstraßen entfallen 130,7
Mrd. Euro, auf die Schiene 109,3 Mrd. Euro und auf die Wasserstraßen 24,5 Mrd.
Euro.
Maßnahmen,
die für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden sind, sind im Vorfeld
einem umfänglichen Prüfverfahren (Nutzen-Kosten-Bewertung) unterzogen worden.
Im Ergebnis gibt es eine Prioritätensetzung
mit
a)
Vordringlichem
Bedarf,
b)
Vordringlichem
Bedarf mit Engpassbeseitigung,
c)
Weiterem Bedarf und
Weiterem Bedarf mit Planungsrecht.
Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs und
Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw.
begonnen worden sein.
Der
Beschluss des BVWP ist für den Herbst
des Jahres 2016 vorgesehen. Die jeweiligen Maßnahmen werden dann über die
jährlichen Ausbaugesetze für Straße oder Schiene im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse
des Bundes beraten.
Folgende
Maßnahmen, die den Landkreis Coburg direkt oder indirekt betreffen, sind für
den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden:
1. Schiene:
-
Lückenschluss
Coburg-Südthüringen
-
NBS/ABS
ICE-Trasse Erfurt-Nürnberg
2. Straße:
-
B
4 Ausbau in Coburg - Weichengereuth
-
B
303 Ortsumfahrung Tambach
-
B
173 Lichtenfels-Kronach
Die
einzige Maßnahme davon, die in den
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden ist, ist der Ausbau der B 4 Coburg-Weichengereuth.
Die Maßnahme ist allerdings nur als
„Weiterer Bedarf“ eingestuft worden.
In
den Vordringlichen Bedarf wurde der Ausbau der ICE-Trasse zwischen Forchheim
und Bamberg aufgenommen, genauso wie Teilabschnitte der B 173.
Ein
Vorschlag für eine ausführliche Argumentation zu den Maßnahmen ist dem
fachlichen Entwurf der Stellungnahme zu entnehmen, die als Anhang zum
Sachbericht vorgelegt wird.
Für
die Entscheidung ist - auch unter Berücksichtigung des durch den Kreistag
beschlossenen „Verkehrspolitischen Positionspapiers“ (KT-Beschluss vom
24.02.2011) – der Kreisausschuss gem. § 32 Abs. 2 der GeschO KT zuständig. Eine
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität bindet dieses
Fachgremium ein und unterstreicht gleichzeitig die Bedeutung des Themas.
aus der Beratung:
Timo Sommerluksch erläutert, dass es nicht zielführend sei, die Forderung auf Umstufung der Kreisstraße CO 11 in die Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans einzubringen, da dieser Vorgang ein eigenes Verwaltungsverfahren darstellt.