Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, gem. § 45 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des

Kreistages Coburg Frau Renate Schubart-Eisenhardt für die restliche Wahlperiode

2014-2020 zur Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg zu bestellen

(§ 1 Satz 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Art. 18 Satz 1 des Bayer. Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)

i. d. F. vom 09.07.2003 schreibt den Landkreisen vor, zur Verwirklichung

der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine Persönlichkeit zur

Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu bestellen.

 

Nähere Einzelheiten über Rechtstellung, Aufgaben, Aufwandsentschädigung etc.

werden seit dem 01.01.2006 in der Satzung über die/den Behindertenbeauftragten

des Landkreises Coburg geregelt.

 

Dieses Amt übte Herr Bernd Lanzendörfer vom 23.03.2010 bis 24.01.2016 aus.

 

Herr Lanzendörfer trat Ende Januar von seinem Ehrenamt als Behinderten-

beauftragter zurück.

 

Somit ist eine Nachfolger/in zu bestellen. Von der CSU/LV-Fraktion wurde hierfür

Frau Renate Schubart-Eisenhardt aus Seßlach vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge liegen nicht vor.

 

Frau Renate Schubart-Eisenhardt ist als Architektin und Kreistagsmitglied bestens geeignet zur Übernahme dieses Ehrenamtes.

 

Frau Schubart-Eisenhardt hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen.

 

Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren wird daher empfohlen, wie

folgt zu beschließen:

 

 

 


aus der Beratung:

 

Herr Mönch bittet darum, dass die Aufgaben des Behindertenbeauftragten in der nächsten Niederschrift genau aufgegliedert werden.