Sitzung: 17.03.2016 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 041/2016
Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt, gem. § 45 Abs. 2
Nr. 1 der Geschäftsordnung des
Kreistages Coburg Frau Renate
Schubart-Eisenhardt für die restliche Wahlperiode
2014-2020 zur Behindertenbeauftragten des
Landkreises Coburg zu bestellen
(§ 1 Satz 1 der Satzung über den
Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg)
Sachverhalt:
Art. 18 Satz 1 des Bayer.
Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
i. d. F. vom 09.07.2003 schreibt den
Landkreisen vor, zur Verwirklichung
der Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung eine Persönlichkeit zur
Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu
bestellen.
Nähere Einzelheiten über Rechtstellung,
Aufgaben, Aufwandsentschädigung etc.
werden seit dem 01.01.2006 in der Satzung
über die/den Behindertenbeauftragten
des Landkreises Coburg geregelt.
Dieses Amt übte Herr Bernd Lanzendörfer vom
23.03.2010 bis 24.01.2016 aus.
Herr Lanzendörfer trat Ende Januar von seinem
Ehrenamt als Behinderten-
beauftragter zurück.
Somit ist eine Nachfolger/in zu bestellen.
Von der CSU/LV-Fraktion wurde hierfür
Frau Renate Schubart-Eisenhardt aus Seßlach
vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge liegen nicht vor.
Frau Renate Schubart-Eisenhardt ist als
Architektin und Kreistagsmitglied bestens geeignet zur Übernahme dieses
Ehrenamtes.
Frau Schubart-Eisenhardt hat sich bereit
erklärt, das Amt zu übernehmen.
Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Senioren wird daher empfohlen, wie
folgt zu beschließen:
aus der Beratung:
Herr Mönch bittet darum, dass die Aufgaben des Behindertenbeauftragten in der nächsten Niederschrift genau aufgegliedert werden.