Er stellt weiter fest, dass zu Beginn der Sitzung außer dem Vorsitzenden          Ausschussmitglieder und       Vertreter anwesend sind; der Ausschuss ist somit beschlussfähig.


 

Er stellt weiter fest, dass zu Beginn der Sitzung außer dem Vorsitzenden    Ausschussmitglieder anwesend sind, der Ausschuss ist somit beschlussfähig.