Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag
wird der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2016
mit dem Kreisjugendring Coburg abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg stellt seit 2008 Fördermittel für die Jugendarbeit
im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich zur Verfügung. Vereine,
Initiativen, Jugendgruppen und Jugendverbände können Anträge auf Förderung von
Qualifizierungsmaßnahmen, Erstausstattungen, besonderen Projekten und
überregionalen Meisterschaften stellen.
Seit Einführung des Fördertopfes im Jahr 2008 bis Ende 2015 gingen
insgesamt 592 Anträge ein und bei 498 Anträgen (84%) erfolgte eine Auszahlung.
69 Anträge (12%) mussten abgelehnt werden. In einigen wenigen Fällen konnte
nicht ausgezahlt werden, da seitens der Vereine die Antragsstellung
zurückgezogen oder nicht abgeschlossen wurde.
Von den 498 geförderten Anträgen lassen sich 453 dem Bereich Sport und
45 dem musisch-kulturellen Bereich zuordnen. Allerdings sind die Bedarfe in den
beiden Bereichen sehr unterschiedlich. Im sportlichen Bereich werden vor allem
Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen und überregionale Meisterschaften
beantragt. Im musisch-kulturellen Bereich überwiegen die Anträge auf
Bezuschussung besonderer Projekte, die in der Regel höhere Auszahlungsbeträge
beinhalten, so dass die finanzielle Verteilung ein anderes Bild ergibt.
Insgesamt wurden im Förderzeitraum 2008 bis 2015 rund 266.000.- Euro
ausgezahlt. 33% entfielen auf Maßnahmen im musisch-kulturellen Bereich, 67% im
sportlichen Bereich (Diagramm 2 und 3)
Verteilung der
Anträge 2008-2015 Verteilung
der Mittel 2008-2015
2015 standen für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen Bereich
15.000.- Euro zur Verfügung, davon wurden rund 14.500.- Euro abgerufen. Von den
10.000.- Euro im musisch-kulturellen Bereich wurden Maßnahmen in einer
Gesamthöhe von ca. 6.500.- Euro gefördert.
Über die Anträge entscheidet das sog. Vergabegremium, das sich aus fünf
Mitgliedern des Kreistages und drei weiteren Vertretern aus dem Bereich Sport,
Kultur und Musik zusammensetzt. Die Geschäftsführung liegt bei der Kommunalen
Jugendarbeit des Landkreises, die als beratendes Mitglied dem Vergabegremium
angehört.
Der Kreisjugendring nimmt seit 2010 Sachbearbeitungsaufgaben für das
Vergabegremium wahr. Die Fachkenntnis des KJR über Fördertöpfe sowie die
Strukturen der Vereine und Verbände erwiesen sich in der Vorbereitung und
Abwicklung der Anträge als äußerst zweckdienlich.
Die Aufgaben des KJR umfassen vor- und nachbereitende Tätigkeiten wie
-
die Beratung zu den Förderrichtlinien,
-
die Aufnahme der Förderanträge,
-
die sachliche und rechnerische Prüfung sowie die
Nachforderung fehlender Unterlagen,
-
Niederschrift der Sitzungen
Die Bearbeitung wird durch die Verwaltungsangestellte des KJR
vorgenommen. Der KJR leistet ausschließlich alle der Auszahlung von Mitteln
vorangehenden Aufgaben. Die Auszahlung der Mittel und die Haushaltsüberwachung
verbleiben beim Landkreis Coburg.
Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung regelt diese Leistungen. Diese
Vereinbarung basiert darauf, dass –trotz der in 2015 vollzogenen Reduzierung
der Haushaltsansätze in der Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im
musisch-kulturellen Bereich- die Anzahl der eingegangenen und damit vom
Kreisjugendring bearbeiteten Anträge nicht zurückgegangen ist. Sollte eine
weitere Reduzierung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen, muss eine
Vereinbarung ein ggf. rückläufiges Antragsaufkommen berücksichtigen. Die
vorliegende Vereinbarung steht also unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag für die Förderung der Jugendarbeit in
bisheriger Höhe.
Die für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring Coburg
erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000.- Euro sind auf der Haushaltsstelle
4601.7090 eingeplant.