Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2016 mit dem Kreisjugendring Coburg abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Der Landkreis Coburg stellt seit 2008 Fördermittel für die Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich zur Verfügung. Vereine, Initiativen, Jugendgruppen und Jugendverbände können Anträge auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Erstausstattungen, besonderen Projekten und überregionalen Meisterschaften stellen.

 

Seit Einführung des Fördertopfes im Jahr 2008 bis Ende 2015 gingen insgesamt 592 Anträge ein und bei 498 Anträgen (84%) erfolgte eine Auszahlung. 69 Anträge (12%) mussten abgelehnt werden. In einigen wenigen Fällen konnte nicht ausgezahlt werden, da seitens der Vereine die Antragsstellung zurückgezogen oder nicht abgeschlossen wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von den 498 geförderten Anträgen lassen sich 453 dem Bereich Sport und 45 dem musisch-kulturellen Bereich zuordnen. Allerdings sind die Bedarfe in den beiden Bereichen sehr unterschiedlich. Im sportlichen Bereich werden vor allem Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen und überregionale Meisterschaften beantragt. Im musisch-kulturellen Bereich überwiegen die Anträge auf Bezuschussung besonderer Projekte, die in der Regel höhere Auszahlungsbeträge beinhalten, so dass die finanzielle Verteilung ein anderes Bild ergibt. Insgesamt wurden im Förderzeitraum 2008 bis 2015 rund 266.000.- Euro ausgezahlt. 33% entfielen auf Maßnahmen im musisch-kulturellen Bereich, 67% im sportlichen Bereich (Diagramm 2 und 3)

 

 

 

Verteilung der Anträge 2008-2015             Verteilung der Mittel 2008-2015

 

 

 

2015 standen für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen Bereich 15.000.- Euro zur Verfügung, davon wurden rund 14.500.- Euro abgerufen. Von den 10.000.- Euro im musisch-kulturellen Bereich wurden Maßnahmen in einer Gesamthöhe von ca. 6.500.- Euro gefördert.

 

Über die Anträge entscheidet das sog. Vergabegremium, das sich aus fünf Mitgliedern des Kreistages und drei weiteren Vertretern aus dem Bereich Sport, Kultur und Musik zusammensetzt. Die Geschäftsführung liegt bei der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises, die als beratendes Mitglied dem Vergabegremium angehört.

 

Der Kreisjugendring nimmt seit 2010 Sachbearbeitungsaufgaben für das Vergabegremium wahr. Die Fachkenntnis des KJR über Fördertöpfe sowie die Strukturen der Vereine und Verbände erwiesen sich in der Vorbereitung und Abwicklung der Anträge als äußerst zweckdienlich.

 

Die Aufgaben des KJR umfassen vor- und nachbereitende Tätigkeiten wie

-     die Beratung zu den Förderrichtlinien,

-     die Aufnahme der Förderanträge,

-     die sachliche und rechnerische Prüfung sowie die Nachforderung fehlender Unterlagen,

-     Niederschrift der Sitzungen

 

Die Bearbeitung wird durch die Verwaltungsangestellte des KJR vorgenommen. Der KJR leistet ausschließlich alle der Auszahlung von Mitteln vorangehenden Aufgaben. Die Auszahlung der Mittel und die Haushaltsüberwachung verbleiben beim Landkreis Coburg.

 

Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung regelt diese Leistungen. Diese Vereinbarung basiert darauf, dass –trotz der in 2015 vollzogenen Reduzierung der Haushaltsansätze in der Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich- die Anzahl der eingegangenen und damit vom Kreisjugendring bearbeiteten Anträge nicht zurückgegangen ist. Sollte eine weitere Reduzierung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen, muss eine Vereinbarung ein ggf. rückläufiges Antragsaufkommen berücksichtigen. Die vorliegende Vereinbarung steht also unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag für die Förderung der Jugendarbeit in bisheriger Höhe.

 

Die für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring Coburg erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000.- Euro sind auf der Haushaltsstelle 4601.7090 eingeplant.