Beschluss: einstimmig

Die Verwaltung wird beauftragt, -vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag- die vorliegenden beiden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen über die Stütz- und Förderklassen mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) für das Schuljahr 2016/2017 abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Seit 10 Jahren wird das Modell der Stütz- und Förderklassen in Coburg in Kooperation mit der Heinrich-Schaumberger-Schule durchgeführt.

Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Coburg mit Förderbedarf im Bereich der sozio-emotionalen Entwicklung werden in Klassen mit max. 8 Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan der Regelschule beschult und sozialpädagogisch und therapeutisch in der Schule und im familiären Umfeld begleitet und betreut. Sie sind seelisch behindert und können aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl einer Förder- als auch einer allgemeinen Schule nicht wahrnehmen. 

Schule und Jugendhilfe stellen für die Stütz- und Förderklassen anteilig personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung.

 

Bis zum vergangenen Schuljahr war das Angebot auf die Klassen 1 bis 4 begrenzt. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde es auf auch die Klassen 5 und 6 ausgeweitet. Ziel der Stütz- und Förderklassen ist, nach ca. 2 Jahren die Rückkehr an die Regelschule realisieren zu können; das gilt auch für die Schüler der Klassen 5 und 6. Zum laufenden Schuljahr wurde eine weitere Klasse eingerichtet, da die Fünftklässler des vorangegangenen Schuljahres jetzt die bis dahin noch nicht existierende Klasse 6 besuchen.

 

Die Frage einer Ausweitung auch auf die Klassen 7 - 9 wird erst nach Auswertung einer 2jährigen Laufzeit der Klassen 5 und 6 angegangen, um diese Erfahrungen konzeptionell zu berücksichtigen. Eine solche Vorgehensweise hatte sich bereits in der Entwicklungsphase für die Klassen 5 und 6 als positiv erwiesen. Die Zeitplanung für die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

September/Oktober 2016              Auswertung der Erfahrungen mit Klassen 5+6

November 2016                           quantitative Bedarfsprüfung für die Schaffung einer                                              Klasse 7-9

bei bestehendem Bedarf:

Dezember 2016                           Klärung der konzeptionellen Anforderungen und                                                    Rahmenbedingungen

Januar – März 2017                      Konzeptentwicklung, Klärung der Kooperationen

Entscheidung durch den Ausschuss für Jugend und Familie

Ab April 2017                              Klassenbildung

 

Für die beiden Bereiche –Klassen 1 – 4 und Klassen 5 und 6- wurden getrennte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abgeschlossen, da sich die pädagogische Arbeit und der damit verbundene Personalbedarf unter Berücksichtigung des Alters der Kinder unterscheiden. Diese Differenzierung soll beibehalten werden.

 

Die Fortschreibung der beiden Leistungsvereinbarungen ist in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Für das Jahr 2016 entstehen durch die Einrichtung einer weiteren Klasse keine Mehrkosten. Der Finanzbedarf ist auf der Haushaltsstelle 4640.4090 bereits in der Haushaltsplanung mit berücksichtigt worden.
Der Mehrbedarf in Höhe von 37.000 € im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 ist darin begründet, dass die „neue“ Klasse 5 im Jahr 2015 nur 4 Monate (September – Dezember) lief, sich in 2016 aber ganzjährig auswirkt.

 

Die Stütz- und Förderklassen besuchen zu 1/3 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Coburg, zu 2/3 aus dem Landkreis. Der im Haushalt veranschlagte Zuschussbedarf in Höhe von 200.000 € bezieht sich die Kinder der 5 bestehenden Klassen, die im Landkreis wohnen. Die monatlichen Fallkosten belaufen sich damit auf durchschnittlich 630 €.