Die Verwaltung wird beauftragt, -vorbehaltlich der Bereitstellung der
Mittel durch den Kreistag- die vorliegenden beiden Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen über die Stütz- und Förderklassen mit dem
Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) für das Schuljahr 2016/2017
abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Seit 10 Jahren wird das Modell der Stütz-
und Förderklassen in Coburg in Kooperation mit der Heinrich-Schaumberger-Schule
durchgeführt.
Kinder aus der Stadt und dem Landkreis
Coburg mit Förderbedarf im Bereich der sozio-emotionalen Entwicklung werden in
Klassen mit max. 8 Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan der Regelschule
beschult und sozialpädagogisch und therapeutisch in der Schule und im
familiären Umfeld begleitet und betreut. Sie sind seelisch behindert und können
aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot
sowohl einer Förder- als auch einer allgemeinen Schule nicht wahrnehmen.
Schule und Jugendhilfe stellen für die
Stütz- und Förderklassen anteilig personelle und sächliche Ressourcen zur
Verfügung.
Bis zum vergangenen Schuljahr war das
Angebot auf die Klassen 1 bis 4 begrenzt. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde es auf
auch die Klassen 5 und 6 ausgeweitet. Ziel der Stütz- und Förderklassen ist,
nach ca. 2 Jahren die Rückkehr an die Regelschule realisieren zu können; das
gilt auch für die Schüler der Klassen 5 und 6. Zum laufenden Schuljahr wurde
eine weitere Klasse eingerichtet, da die Fünftklässler des vorangegangenen
Schuljahres jetzt die bis dahin noch nicht existierende Klasse 6 besuchen.
Die Frage einer Ausweitung auch auf die
Klassen 7 - 9 wird erst nach Auswertung einer 2jährigen Laufzeit der Klassen 5
und 6 angegangen, um diese Erfahrungen konzeptionell zu berücksichtigen. Eine
solche Vorgehensweise hatte sich bereits in der Entwicklungsphase für die Klassen
5 und 6 als positiv erwiesen. Die Zeitplanung für die weitere Vorgehensweise
sieht wie folgt aus:
September/Oktober 2016 Auswertung der Erfahrungen mit
Klassen 5+6
November 2016 quantitative Bedarfsprüfung für die
Schaffung einer Klasse 7-9
bei bestehendem Bedarf:
Dezember 2016 Klärung der konzeptionellen Anforderungen
und Rahmenbedingungen
Januar – März 2017 Konzeptentwicklung, Klärung der Kooperationen
Entscheidung durch
den Ausschuss für Jugend und Familie
Ab April 2017 Klassenbildung
Für die beiden Bereiche –Klassen 1 – 4 und Klassen 5 und 6- wurden
getrennte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
abgeschlossen, da sich die pädagogische Arbeit und der damit verbundene
Personalbedarf unter Berücksichtigung des Alters der Kinder unterscheiden.
Diese Differenzierung soll beibehalten werden.
Die Fortschreibung der beiden Leistungsvereinbarungen ist in den Anlagen
1 und 2 beigefügt.
Für das Jahr 2016 entstehen durch die Einrichtung einer weiteren Klasse
keine Mehrkosten. Der Finanzbedarf ist auf der Haushaltsstelle 4640.4090
bereits in der Haushaltsplanung mit berücksichtigt worden.
Der Mehrbedarf in Höhe von 37.000 € im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 ist
darin begründet, dass die „neue“ Klasse 5 im Jahr 2015 nur 4 Monate (September
– Dezember) lief, sich in 2016 aber ganzjährig auswirkt.
Die Stütz- und Förderklassen besuchen zu 1/3 Schülerinnen und Schüler
aus der Stadt Coburg, zu 2/3 aus dem Landkreis. Der im Haushalt veranschlagte
Zuschussbedarf in Höhe von 200.000 € bezieht sich die Kinder der 5 bestehenden
Klassen, die im Landkreis wohnen. Die monatlichen Fallkosten belaufen sich
damit auf durchschnittlich 630 €.