Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt des
Landkreises Coburg gehört dem Ausschuss für Jugend und Familie ein Vertreter
der Erziehungsberatung an. Die
Benennung erfolgt gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 2 AGSG durch das Diakonische Werk
Coburg.
Für die Erziehungsberatungsstelle hat bisher ihr Leiter, Herr Dieter Schwämmlein, diese Aufgabe wahrgenommen. Herr Schwämmlein steht aufgrund seines Ruhestands dem Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg nicht mehr zur Verfügung.
Der Vorstand der Diakonie Coburg hat mit Schreiben vom 10.02.2016 die Nachfolgerin Herrn Schwämmleins Frau Antje Schäfer als zukünftiges beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugend und Familie vorgeschlagen und als deren Vertreterin Frau Erna Rank-Kern benannt.