Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt. Der Kreisumlagenhebesatz wird auf 42,5 % festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2016 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Sachverhalt:
aus der Beratung:
s. TOP Ö 7