Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt. Der Kreisumlagenhebesatz wird auf 42,5 % festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2016 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 


Sachverhalt:

 

 


aus der Beratung:

 

s. TOP Ö 7