Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i. V. m. § 24 KommHV für die Jahre 2015 – 2019 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der Änderungen aus den Vorberatungen vom 18.02. und 03.03.2016 gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2015 – 2019.

 

 


aus der Beratung:

 

Kreiskämmerer Manfred Schilling zeigt anhand einer Präsentation die Änderungen auf der Grundlage der Vorberatungen vom 18.02. auf. Der Kreisumlagehebesatz beträgt danach 43 v. H.

 

Der Vorsitzende erklärt, er werde den Haushalt – in den Bereichen, wo es möglich ist – mit einer Haushaltssperre von 2,5 % versehen.

 

Auf Bitten von Kreisrat Bernd Lauterbach (E-Mail v. 02.03.2016) wird die Pos. 65 Kreisstraße CO 10 OD Hassenberg – Schloßberg mit Ampel mit einem Sperrvermerk versehen wieder in das Investitionsprogramm aufgenommen.

 

Nach Auffassung von Kreisrat Gerold Strobel sei es wichtig, alle Überlegungen und Entscheidungen darauf auszurichten, eine höchst mögliche Förderung wie z. B. bei den Straßenbaumaßnahmen zu erlangen. Es gelte, mit den Fördergebern zu sprechen, um jegliches Risiko einer Rückstufung zu vermeiden.

 

Kreisrätin Christine Heider, zugleich Vorsitzende des Kreisbeirates „Das schönere Dorf – die schönere Stadt“ bittet darum, die Kürzung von 500 € bei Pos. 24 der echten freiwilligen Leistungen „Zuschüsse im Rahmen des Wettbewerbs“ wieder zurückzunehmen.

Der Vorsitzende sagt zu, den Betrag im Bedarfsfall auf andere Weise auszugleichen.

 

Auf Frage von Kreisrat Christian Gunsenheimer beziffert der Kreiskämmerer die möglichen Einsparungen aufgrund der 2,5 %-igen Haushaltssperre mit rd. 250.000 €.

 

Kreisrat Gerold Strobel beantragt, rechtzeitig vor der Kreistagssitzung am 10.03.2016 eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der Investitionen in Hochbaumaßnahmen des Landkreises Coburg der vergangenen Jahren zur Verfügung zu stellen (Anm.: Erl. mit E-Mail vom 04.03.2016).

 

Der Ansatz „Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten des Spielzeugmuseums Neustadt b. Cbg.“ solle auf das in diesem Jahr erforderliche Maß gekürzt werden.

 

Andiskutiert wurde eine Beteiligung des Kreis- und Strategieausschusses bei der Behandlung und Verabschiedung neuer Projekte mit finanzieller Auswirkung auf den Kreishaushalt, was eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages erfordere, die es zu beantragen gilt.

 

Abschließend spricht sich der Ausschuss für eine weitere Senkung des Hebesatzes um 0,5 v. H. auf 42,5 v. H. aus, indem der Haushaltsansatz für das stationäre Hospiz in Höhe von 400.000 € in das Jahr 2017 verschoben wird. Nachdem bereits im Jahr 2015 die Mittel in gleicher Höhe nicht verbraucht worden seien, stelle sich die Frage nach dem Baufortschritt.

Der Ausschuss erklärt ausdrücklich, dass das Projekt nicht in Frage gestellt werde.