Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Beschluss des Kreistages des Landkreises Coburg vom 21.04.2015 wird wie folgt geändert:

 

1.    Der Landkreis Coburg erkennt die Drehleiterfahrzeuge als überörtlich erforderliche Fahrzeuge an und übernimmt ab dem Jahr 2015 die Kosten für den Unterhalt der Drehleiterfahrzeuge.

 

Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

 

2. Der Landkreis Coburg gewährt kreisangehörigen Städten/Gemeinden einen Zuschuss zum Kauf von Drehleiterfahrzeugen unter dem Vorbehalt, dass zu der Beschaffungsmaßnahme eine staatliche Zuwendung gewährt wird.

Die Höhe des Kreiszuschusses beträgt höchstens 350.000 € und ist so bemessen, dass keine Reduzierung der staatlichen Förderung erfolgt.

Bei mittel- bzw. langfristigen weiteren Beschaffungen von Drehleiterfahrzeugen ist bei der Errechnung der Höhe des Kreiszuschusses die ab dem Jahr 2018 eingetretene Preissteigerung zu berücksichtigen. Dazu ist auf den derzeitigen Höchstbetrag des Kreiszuschusses von 350.000 € die vom Statistischen Bundesamt errechnete Steigerung des Verbraucherpreisindex aufzurechnen.

Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

 

 


Sachverhalt:

 

Anliegen:

 

Vier Mitglieder des Kreistags (KR Tobias Ehrlicher, KR Frank Rebhan, KR Bernd Reisenweber, KR Marco Steiner) haben beantragt (siehe Anlage), dass der Landkreis Coburg ab dem Jahr 2015 die laufenden Kosten für den Unterhalt und eventuelle Ersatzbeschaffungen der vier im Landkreis Coburg vorhandenen Drehleitern übernehmen und zukünftig entsprechende Haushaltsmittel vorsehen möge.

 

 

Ausgangslage:

 

Über diesen Antrag wurde im Kreis- und Strategieausschuss beraten und anschließend in der Kreistagssitzung am 21.04.2015 entschieden. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

 

1. Der Landkreis Coburg erkennt die Drehleiterfahrzeuge als überörtlich erforderliche Fahrzeuge an und übernimmt ab dem Jahre 2015 die Kosten für den Unterhalt der Drehleiterfahrzeuge der Städte Bad Rodach, Neustadt b. Coburg und Rödental sowie der Drehleiter in Ebersdorf b. Coburg. Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

 

2. Der Landkreis Coburg nimmt die Kosten für mittel- bis langfristig erforderlich

werdende Ersatzbeschaffungen der o.g. Drehleiterfahrzuge in die Investitionsplanung des Landkreises auf und führt bei Bedarf die Ersatzbeschaffungen durch.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem unter Ziffer 1 und 2 gefassten

Grundsatzbeschluss ein Gesamtkonzept für die Ausstattung bzw. Bezuschussung der Städte und Gemeinden als Träger der örtlichen Feuerwehren, unter Maßgabe eines gemeindlichen Feuerwehrbedarfsplanes, für den Landkreis Coburg zu entwickeln.

 

 

Zu Ziffer 1 des Beschlusses: - Unterhaltskosten –

 

Hier wurde eine Lösung angestrebt, die für alle Seiten einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Im Einvernehmen mit den Eigentümern der Drehleiterfahrzeuge (DL) wurde für jedes Fahrzeug eine Vereinbarung geschlossen, die eine pauschale Abgeltung der laufenden Unterhaltskosten vorsieht. Diese laufenden Kosten werden mit einem Betrag von 7.000,00 Euro jährlich getragen – im Jahr 2015 wegen fehlender Mittel jeweils 5.000,00 Euro. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kosten für die alle 10 Jahre vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen der DL. Diese Kosten werden vom Landkreis zusätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Laufzeit der Vereinbarungen umfasst zunächst 15 Jahre mit einer Kündigungs- oder Verlängerungsmöglichkeit.

 

Die Kreisbrandinspektion hat sich in ihrer Klausurtagung im November 2015 mit dem Thema „überörtlich erforderliche Fahrzeuge und Geräte“ befasst und darauf hingewiesen, dass es wenig Sinn macht, die Unterhaltsleistungen für DL auf die zur Zeit vorhandenen Fahrzeuge zu beschränken. Es besteht die Möglichkeit, dass am Ende der Bedarfsplanung das Erfordernis einer weiteren DL im Landkreis gesehen wird. Deshalb solle die Beschlussfassung verallgemeinert werden.

 

Vorschlag wäre dann, die Ziffer 1 des bisherigen Beschlusses wie folgt zu ändern:

 

Der Landkreis Coburg erkennt die Drehleiterfahrzeuge als überörtlich erforderliche Fahrzeuge an und übernimmt ab dem Jahre 2015 die Kosten für den Unterhalt der Drehleiterfahrzeuge. Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

 

 

Zu Ziffer 2 des Beschlusses: - Ersatzbeschaffungen –

 

Die im Landkreis vorhandenen Fahrzeuge sind in den folgenden Jahren zugelassen worden:

 

Bad Rodach             1987

Rödental                 1987

Ebersdorf b. Coburg  1995

Neustadt b. Coburg   1998

 

Somit stehen die DL in Bad Rodach und Rödental 2017 zur Ersatzbeschaffung an. Der Teil des Beschlusses, der den Landkreis verpflichtet die Ersatzbeschaffungen der DL durchzuführen, wurde im Kreise der betroffenen Feuerwehren, der Kreisbrandinspektion und auch mit den Bürgermeistern der Städte/Gemeinden mit DL eingehend erörtert. Dabei wurde die Beschaffung von DL in Normausstattung durch den Landkreis und alternativ die Beschaffung der DL durch die Kommune und die jeweils auf die Bedürfnisse der Einsatzbereiche zusätzlich ausgestatteten Fahrzeuge mit Bezuschussung durch den Landkreis gegeneinander abgewogen. Bei der Zuschussvariante wurde davon ausgegangen, dass mit Staats- und Landkreiszuschuss der Finanzbedarf einer DL mit Normausstattung gedeckt ist. Zusätzliche regionale Bedürfnisse wären dann von der Kommune zu übernehmen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der gemeinsamen Beschaffung von mehreren DL. Dies ist bei Bad Rodach und Rödental zeitlich möglich. In diesem Fall (kommunale Zusammenarbeit) erhöht sich der Staatszuschuss je DL um 22.500,00 Euro.

 

Die Finanzierung könnte dann wie folgt aussehen:

 

Kosten Drehleiter in Normausstattung                                              600.000,00 €

Staatszuschuss                                                                            236.300,00 €

Staatszuschuss Erhöhung kommunale Zusammenarbeit                         22.500,00 €

Kreiszuschuss maximal (in diesem Fall: 341.200 €)                             350.000,00 €

 

Herr Kreisrat Bernd Reisenweber hat gebeten, den bisherigen Beschluss des Kreistags in diesem Sinne abzuändern und für später zu erwerbende DL den Kreiszuschuss mit einer Preisgleitklausel zu versehen, der die Erhöhung des Verbraucherpreisindexes ausgleicht. Die Kreisräte Tobias Ehrlicher, Frank Rebhan und Marco Steiner haben sich dem Änderungsantrag angeschlossen.

 

Wenn mit der beauftragten Änderung Einverständnis besteht, wäre Ziffer 2 des bisherigen Beschlusses wie folgt zu fassen:

 

Der Landkreis Coburg gewährt kreisangehörigen Städten/Gemeinden einen Zuschuss zum Kauf von Drehleiterfahrzeugen unter dem Vorbehalt, dass zu der Beschaffungsmaßnahme eine staatliche Zuwendung gewährt wird.

 

Die Höhe des Kreiszuschusses beträgt höchstens 350.000 € und ist so bemessen, dass keine Reduzierung der staatlichen Förderung erfolgt.

 

Bei mittel- bzw. langfristigen weiteren Beschaffungen von Drehleiterfahrzeugen ist bei der Errechnung der Höhe des Kreiszuschusses die ab dem Jahr 2018 eingetretene Preissteigerung zu berücksichtigen. Dazu ist auf den derzeitigen Höchstbetrag des Kreiszuschusses von 350.000 € die vom Statistischen Bundesamt errechnete Steigerung des Verbraucherpreisindexes aufzurechnen.

 

Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

 

 

Zu Ziffer 3 des Beschlusses wird berichtet, dass die Kreisbrandinspektion bereits mit der Erstellung einer Feuerwehrbedarfsplanung für überörtliche Feuerwehrfahrzeuge und Geräte begonnen hat, die nach derzeitigem Stand neben den DL auch Ausstattungsgegenstände für die ICE-Neubaustrecke (Tunnel) und Gefahrgutausstattung umfassen wird. Darüber wird in einer der nächsten Sitzungen berichtet.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher davon Kenntnis zu nehmen

 

a)    dass die Übernahme der Unterhaltskosten der DL im Rahmen der vorgenannten und als Muster als Anlage dieser Vorlage beigefügt geregelt wurde

 

          und

 

b)    den Änderungsantrag des Kreisrats Bernd Reisenweber zum Kreistagsbeschluss vom 21.04.2015 zu folgen.

 

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan weist darauf hin, die Versicherung für die Drehleiterfahrzeuge dergestalt auszuhandeln, dass diese bei einem Schadensfall sowohl im Einsatz als auch außerhalb von Einsätzen eintritt. Dies solle berücksichtigt und in die Vereinbarung aufgenommen werden. Der Vorsitzende sagt zu, diese Anregung aufzugreifen und im Einzelfall prüfen zu lassen.

 

Kreisrat Martin Mittag bittet die Verwaltung, bei den Städten und Gemeinden den Bedarf zu ermitteln.