Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1.         Verwaltungshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2016 liegt bei 75.980.400 € (Vorjahr: Ansatz 68.200.000 €, voraussichtliches Ergebnis 69.026.781 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg im Jahr 2016 um rd. 9 Mio. € gestiegen. Bei einem um einen Punkt gesenkten Kreisumlagenhebesatz von 45,0 v.H. auf neu 44,0 v.H. ergibt dies eine Einnahmemehrung von rd. 1,35 Mio. €. Angesichts der hohen Investitionen in 2016 sollen diese Mehreinnahmen zur Reduzierung der Kreditaufnahme herangezogen werden. Bei einer planmäßigen Tilgung von 1.991.500 € und einer vorgesehenen Kreditaufnahme von 1.812.000 € würde sich die Verschuldung des Landkreises um rd. 180.000 € reduzieren.

 

2.         Vermögenshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2016 liegt bei 15.740.000 € (Vorjahr: Ansatz 15.760.000 €, voraussichtliches Ergebnis 14.612.952 €). Bei annähernd gleichem Volumen des Vermögenshaushaltes sind folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbau:          5.189.000 €         (Vorjahr 7.794.500 €)

Tiefbau:           6.125.000 €         (Vorjahr 2.608.000 €)

Summe:         11.314.000 €       (Vorjahr 10.402.500 €)

 

Die Erhöhung hängt mit dem Baubeginn der Umgehung Ebersdorf, CO13, und der Zusammenfassung der Bauabschnitte 4 und 5 an der Staatl. Realschule Coburg II, und somit einen schnelleren Bauablauf, zusammen.

Zum Ausgleich der Vermögenshaushalte wird eine Kreditaufnahme von 1.812.000 € (Vorjahr 3.945.000 €) notwendig.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 6.775.000 € (Vorjahr 25.447.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2016 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

 

 


aus der Beratung:

 

Kreiskämmerer Manfred Schilling setzt seinen Bericht zum Verwaltungshalt 2016 (s. Anlage) fort.

 

Zu Beginn der Beratungen über die freiwilligen Leistungen wird der Antrag der Kreisräte Christoph Raabs und Thomas Büchner vom 18.06.2015 behandelt; er hat folgenden Wortlaut:

 

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landkreis Coburg beteiligt sich erstmals im Jahr 2016 am Betriebskostendefizit des Verkehrslandeplatzes Brandensteinsebene in Coburg. Zur Weiterleitung an den Aero-Club e. V. wird für 2016 ein Betrag von 10.000 Euro an die Stadt Coburg überwiesen. Dieser Betrag ist im Haushalt einzuplanen. Ein Anspruch auf Zahlung in den Folgejahren 2017 wird dadurch nicht begründet. Der Kreistag entscheidet in einem Jahr neu über einen möglichen Betriebskosten-Zuschuss.

Die Stadt Coburg legt ihrerseits jährlich die zur Information des Kreistages notwendigen Jahresrechnungen betreffend Brandensteinsebene vor.

 

Begründung:

 

Der Flugplatz Brandensteinsebene wird seit über 100 Jahre von Hobby- und Geschäftsfliegern der Region genutzt. Die Lasten des Betriebskostendefizites trägt aber bisher die Stadt Coburg alleine.

Da sich die Stadt aber nun z. B. auch beim Unterhalt des Thermalbades Bad Rodach über den gemeinsamen Zweckverband an einer Einrichtung im Landkreis engagiert, sehen wir es als Gebot der Fairness an, wenn sich der Landkreis – im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Hinblick auf seine angespannte Kassenlage – zum Teil an den Betriebskosten der Brandensteinsebene beteiligt. Der beantragte Zuschuss deckt etwa 10 % des erwarteten Betriebskostendefizites der Brandensteinsebene.

Durch den zum Jahresende 2015 erfolgten Austritt des Landkreises aus der Projektgesellschaft VLP-Neubau und der damit verbundenen Kostenersparnis werden ab 2016 entsprechende Mittel frei, die mit diesem Antrag teilweise für die Erhaltung einer bereits bestehenden regionalen Luftfahrt-Infrastruktur genutzt werden sollen.

 

Mit besten Grüßen

Thomas Büchner

Christoph Raabs“

 

 

Kreisrat Frank Rebhan bittet abzuklären, ob der Antrag auch im Kreistag behandelt werden muss.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Ergebnis: einstimmig abgelehnt

 

 

Der Vorsitzende geht auf die Kreisumlage ein, die mit 44 v. H. vorgeschlagen ist und faktisch zu keiner Nettoneuverschuldung führe.

 

Kreisrat Rainer Mattern möchte seine Einlassungen nicht als Kritik an der Verwaltung verstanden wissen. Es sei Aufgabe der Verwaltung zu planen und Aufgabe der Politik, Entscheidungen zu treffen, was machbar ist oder nicht bzw. Maßnahmen erforderlichenfalls über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren.

 

Auf die Präsentation der Kämmerei zurückkommend stellt er fest, dass im Jahr 2014 ein Betrag von 2,4 Mio Euro mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Im Jahr 2015 war die Zuführung mit 1,9 Mio Euro mehr beziffert. Dabei sei völlig irrelevant, ob es sich um Einsparungen oder nicht getätigte Ausgaben handele. Er fragt, mit welchem Betrag in 2016 als Mehr-Zuführung zum Vermögenshaushalt gerechnet werden könne.

 

 

Kreiskämmerer Manfred Schilling erläutert die Differenzen in 2015, die sich nach seinem Dafürhalten im Vergleich zum Gesamthaushalt in einem akzeptablen Rahmen bewegen würden (Abweichung zum Gesamthaushalt 2,9 %)

 

Kreisrat Rainer Mattern gibt zu bedenken, dass ein Punkt Kreisumlage mit 750 000 Euro beziffert wurde. Bei einer Planungsreserve von 1,9 Mio Euro würden zwei Punkte weniger Kreisumlage noch immer eine Reserve von rd. 400.000 Euro ergeben. Es gelt die Verpflichtung zur Schuldenreduktion im Auge zu behalten, wofür er bei den Überträgen der zusätzlichen Isteinnahmen in den Vermögenshaushalt eine Möglichkeit sehe. Auch seien bei einzelnen Haushaltspositionen Einsparungen vorstellbar oder eine 2,5 %-ige Haushaltssperre diskutabel.

 

Der Vorsitzende warnt vor möglichen Auswirkungen im Folgejahr, sollte der Haushalt „auf Punkt genäht“ sein.

 

Kreisrat Bernd Reisenweber gibt zu bedenken, dass die Mehrzahl der Kommunen im Landkreis mittlerweile die Kreisumlage über Kredite finanzieren müsse. Zudem verfügten sie anders als der Landkreis über keinerlei finanzielle Puffer, was schwierig zu vermitteln sei.

 

Die Frage nach der Kostenerstattung für kosovarische Flüchtlinge durch den bayerischen Staat beantwortet der Kreiskämmerer, dass sich Ausgaben und Einnahmen gegeneinander aufheben. Unerklärlicherweise seien die Einnahmen nicht in diesem Unterabschnitt ersichtlich.

 

Auch solle im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung und die Erlangung von Stabilisierungshilfen die Beträge bei den rein freiwilligen Leistungen auf den Vorjahresansatz festgeschrieben werden.

 

Mit Blick auf die Ergebnisse der Vorjahre bekräftigt Kreisrat Rainer Mattern diese Forderung. Der Ausschuss kommt überein, die freiwilligen Leistungen in der Summe auf den Vorjahresansatz festzuschreiben. Bei Bedarf hat der Kreiskämmerer die Möglichkeit, zwischen den einzelnen Positionen auszugleichen.

Es gilt der Regierung von Oberfranken gegenüber zu zeigen, dass der Landkreis Coburg an einer Haushaltskonsolidierung interessiert sei.

 

Der Vorsitzende fragt, ob damit Einverständnis besteht.

Kreisrat Frank Rebhan signalisiert grundsätzliche Zustimmung. Im Detail werde es jedoch in der Fraktion diskutiert.