Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Kreistag bestätigt den Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 01.12.2015.

 

Der Kreistag hält den Einsatz von WLAN-Technik als Übertragungstechnik in allen Landkreisliegenschaften grundsätzlich für eine Alternative, die unter Abwägung der Rahmenbedingungen (Gesundheitsschutz, Wirtschaftlichkeit) einzusetzen ist.


Sachverhalt:

 

Kreisrätin Dagmar Escher beantragt in obengenannter Angelegenheit den Kreistag einzuschalten.

 

Die Vorlage Nr. 148/2015 benennt in der Tat einen Beschluss des Umweltausschusses vom 02.04.2009 als Referenz. Die endgültige Entscheidung in dieser Thematik hat der Kreistag am 28.05.2009 getroffen. Nachdem diese Entscheidung gleichlautend ist, besteht rein redaktionell eine Unsauberkeit.

 

Ausschlaggebend für eine Behandlung im Kreistag war sicher die Tatsache, dass eine formulierte Rücksichtnahme auf gesundheitliche Belange den gesamten Verwaltungsbereich als auch die unter der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises stehenden Schulen betraf. Der Umweltausschuss hatte seinerzeit weitestgehend nur beratende Kompetenz.


Der Beschlusstext (2009) lautet:

 

In allen Schulen und Verwaltungsgebäuden, die sich in der Trägerschaft des Landkreises befinden, wird die Telekommunikationstechnik in Bezug auf die geringste mögliche Strahlungsbelastung nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz unter Abwägung der vorhandenen Rahmenbedingungen und der jeweiligen technischen Möglichkeiten bis zum Jahr 2014 optimiert. Dies bedeutet jedoch insbesondere unterhalb der bestehenden Grenzwerte keinen generellen Verzicht auf drahtlose Übertragungstechnik wie DECT und WLAN, wobei WLAN zu bevorzugen ist.

 

Sofern es sich nun bei der beschlossenen Regelung dabei um eine dem Kreistag-Beschluss aus dem Jahr 2009 zuwiderlaufende Festlegung handelt, könnte es eines bestätigenden Beschlusses des Kreistags bedürfen, dass er der Abweichung zustimmt.

 

Ob der in der letzten Kreistagsperiode getroffene Beschluss, der nicht nur für Schulen geltende, sondern vielmehr allgemeine Vorgaben gemacht hat, in die neue Wahlperiode derart hineinwirkt, den eigens mit der weitgehend endgültigen Behandlung von schulischen Angelegenheiten betrauten Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in einem solchen Sachverhalt in die Zuständigkeit des Kreistags zurückzuverweisen, ist nicht anzunehmen, mag aber dahingestellt bleiben.

 

Entscheidend ist, dass der Beschluss vom 01.12.2015 keineswegs der Regelung aus dem Jahr 2009 entgegensteht.

 

Die Entscheidung des Ausschusses, dem Einsatz von WLAN-Technik an Schulen grundsätzlich zuzustimmen ist auch im Lichte des Kreistag-Beschlusses von 2009 nicht zu beanstanden.

Sofern der Kreistag eine absolute Klarstellung betreiben will, besteht selbstverständlich die Möglichkeit den Beschluss vom 01.12.2015 zu bestätigen. In diesem Fall könnte sogar eine Ausweitung dahingehend erfolgen, die WLAN-Technik nicht nur bei Schulen, sondern auch in allen anderen Kreisliegenschaften als mögliche Übertragungstechnik grundsätzlich zu bestätigen.


aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch informiert die Mitglieder des Kreistags über die Anfragen der ödp Fraktion, in Bezug auf WLAN-Technik an Schulen, vom 16.12.2015. Die Antworten zu den Fragen 1. – 3. könne jeder Kreisrat im Internet nachgelesen. Zu den Fragen 4., 5. und 6. sei bekannt zu geben, dass die Verantwortung jeweils das Schulforum trägt. Außerdem bestehe für die Schülereltern immer die Möglichkeit im Schülerforum mitzusprechen.