Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 24

Beschluss:

 

Für die Wahlperiode 2014/2020 wird/werden der/die Kreisräte/Kreisrätinnen

NAMEN

als ehrenamtliche Flüchtlingsbeauftragte bestellt.

 

Vorstehende Erläuterung ist Beschlussbestandteil.


Sachverhalt:

 

A n t r a g

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

die Kreistagsmitglieder Bernd Lauterbach, Rainer Mattern, Markus Mönch, Frank Rebhan, Bernd Reisenweber und Gerold Strobel (in alphabetischer Reihung) beantragen die Bestellung eines oder mehrerer Flüchtlingsbeauftragten/r.

 

Da nach §42.3 GemO der Kreistag originär beschließendes Gremium ist, erfolgt Beantragung direkt an diesen, mit der Bitte um Beschlussfassung.

 

Antrag:

Der Kreistag möge beschließen, aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Flüchtlingsbeauftragte zu bestellen. Namentliche Benennung des/der zu Bestellenden erfolgt bis zur Kreistagssitzung am 17.12.2015.

 

Erläuterung:

Der Umgang mit der aktuellen und künftigen Flüchtlingssituation erfordert eine äußerst sensible Handhabung der Thematik, um möglichst dauerhaft sicherzustellen, dass die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, im Einvernehmen mit dem Gros der Bürgerschaft unseres Landkreises, zielgerichtet umgesetzt werden kann.

 

Hierzu soll die durch den Kreistag verabschiedete Resolution „Flüchtlinge und Asylbewerber“ unterstreichend, die Tätigkeit eines oder mehrerer Flüchtlingsbeauftragen/r aus den Reihen des Kreistages beitragen.

 

Wissend, dass Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen staatliche Aufgabe ist, müssen die kommunalen Interessen der Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg im Bereich der Flüchtlingsthematik durch die Arbeit des/der Beauftragten unmittelbar nachhaltig vertreten und etwaigen Fehlentwicklungen der Flüchtlingssituation zusätzlich vorgebeugt werden.

 

Die Umsetzung von Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen soll begleitet und etwaig auftretende Problematiken gemeinsam mit Verwaltung und Verantwortlichen auf kurzem, direktem Wege behandelt werden. Den Gremien des Kreistages ist durch den/die Beauftragten regelmäßig Bericht zu erstatten.

 

Dem/Den Beauftragten soll im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit Zugang im Rahmen des jeweiligen Hausrechts zu Notunterkünften, sowie Zugang zu Unterkünften für die dezentrale Unterbringung gewährt werden.

 

Die Verwaltung und der/die Beauftragte(n) arbeiten kooperativ zusammen.

 

Beschlussvorschlag:

Für die Wahlperiode 2014/2020 wird/werden der/die Kreisräte/Kreisrätinnen

NAMEN

als ehrenamtliche Flüchtlingsbeauftragte bestellt.

Vorstehende Erläuterung ist Beschlussbestandteil.

 

 

Mit den besten Grüßen

 

Kreisrat Bernd Lauterbach

Kreisrat Rainer Mattern

Kreisrat Markus Mönch

Kreisrat Frank Rebhan

Kreisrat Bernd Reisenweber

Kreisrat Gerold Strobel

 


aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch verliest den eingegangenen Änderungsantrag zum oben genannten Antrag (beigefügt als Anlage 3) der Kreisräte Christoph Raabs und Thomas Büchner vom 16.12.2015. Eine Besetzung in einem Ausschuss sei nur von Kreisräten möglich und nicht wie erbeten „aus Verbänden“. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, Bildungsbeirat und der Ausschuss für Jugend und Familie beschäftigen sich bereits intensiv mit dem Thema Asyl, Integration und mit der Informationsweitergabe dieser Themen an die Politik, so Landrat Michael Busch.

 

-----------------------------------------------

Ulrike Stadter gibt einige Erläuterungen aus rechtlicher Sicht zum gestellten Antrag „Bestellung eines oder mehreren Flüchtlingsbeauftragten/r“.

 

Nach mehreren Wortmeldungen bittet Kreisrat Rainer Mattern um eine Sitzungsunter-brechung.

 

Landrat Michael Busch unterbricht die Kreistagssitzung von 16:40 – 16:55 Uhr.

 

-----------------------------------------------

 

Nach weiterer Beratung und Diskussion, beantragt Kreisrat Christoph Raabs folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

 

„Der Antrag solle vertagt werden. Es müsse erst ein Konzept erstellt werden. Anschlie­ßend könne darüber abgestimmt werden, sowie über Anzahl und Namen evtl. Beauftragter.“

 

Landrat Michael Busch lässt über den Antrag abstimmen:

 

Der Antrag ist mit 20 Fürstimmen und 37 Gegenstimmen abgelehnt.

 

-----------------------------------------------

 

Während der Beratung sind einige Änderungen zum eingereichten Antrag eingebracht worden. Ulrike Stadter liest zusammenfassend den finalen Passus „Erläuterung“ vor.

 

Erläuterung:

Der Umgang mit der aktuellen und künftigen Flüchtlingssituation erfordert eine äußerst

sensible Handhabung der Thematik, um möglichst dauerhaft sicherzustellen, dass die

Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, im Einvernehmen mit dem Gros der Bürgerschaft unseres Landkreises, zielgerichtet umgesetzt werden kann.

 

Hierzu soll die durch den Kreistag verabschiedete Resolution „Flüchtlinge und Asylbewer­ber“ unterstreichend, die Tätigkeit eines oder mehrerer Flüchtlingsbeauftragen/r aus den Reihen des Kreistages beitragen.

 

Wissend, dass Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen staatliche Aufgabe ist,

müssen die kommunalen Interessen der Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg im Bereich der Flüchtlingsthematik durch die Arbeit des/der Beauftragten unmittelbar nachhaltig vertreten und etwaigen Fehlentwicklungen der Flüchtlingssituation zusätzlich vorgebeugt werden.

 

Die Umsetzung von Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen soll

begleitet und etwaig auftretende Problematiken gemeinsam mit Verwaltung und

Verantwortlichen auf kurzem, direktem Wege behandelt werden. Den Gremien des

Kreistages ist durch den/die Beauftragten regelmäßig Bericht zu erstatten.

 

Dem/Den Beauftragten ist soll im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit uneingeschränkter Zugang im Rahmen des jeweiligen Hausrechts zu Gemeinschafts- und Notunterkünften, Unterkünften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sowie Zugang zu Unterkünften für die dezentrale Unterbringung zu gewähren. gewährt werden.

 

Die Verwaltung soll kooperativ mit den Beauftragten zusammenarbeiten. und der/die Beauftragte(n) arbeiten kooperativ zusammen.

 

-----------------------------------------------

 

Kreisrat Christian Gunsenheimer stellt den Antrag, dass über die aktuelle vorliegende Fassung abgestimmt werden solle.

 

Landrat Michael Busch lässt über den Antrag abstimmen:

 

Dem Antrag wird mit 33 Fürstimmen und 24 Gegenstimmen zugestimmt.

 

-----------------------------------------------