Beschluss:
Für die Wahlperiode 2014/2020 wird/werden der/die Kreisräte/Kreisrätinnen
NAMEN
als ehrenamtliche Flüchtlingsbeauftragte bestellt.
Vorstehende Erläuterung ist Beschlussbestandteil.
Sachverhalt:
A n t r a g
Sehr geehrter Herr
Landrat,
die
Kreistagsmitglieder Bernd Lauterbach, Rainer Mattern, Markus Mönch, Frank
Rebhan, Bernd Reisenweber und Gerold Strobel (in alphabetischer Reihung)
beantragen die Bestellung eines oder mehrerer Flüchtlingsbeauftragten/r.
Da nach §42.3 GemO
der Kreistag originär beschließendes Gremium ist, erfolgt Beantragung direkt an
diesen, mit der Bitte um Beschlussfassung.
Antrag:
Der Kreistag möge
beschließen, aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche
Flüchtlingsbeauftragte zu bestellen. Namentliche Benennung des/der zu
Bestellenden erfolgt bis zur Kreistagssitzung am 17.12.2015.
Erläuterung:
Der Umgang mit der
aktuellen und künftigen Flüchtlingssituation erfordert eine äußerst sensible
Handhabung der Thematik, um möglichst dauerhaft sicherzustellen, dass die
Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, im Einvernehmen mit
dem Gros der Bürgerschaft unseres Landkreises, zielgerichtet umgesetzt werden
kann.
Hierzu soll die
durch den Kreistag verabschiedete Resolution „Flüchtlinge und Asylbewerber“
unterstreichend, die Tätigkeit eines oder mehrerer Flüchtlingsbeauftragen/r aus
den Reihen des Kreistages beitragen.
Wissend, dass
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen staatliche Aufgabe ist, müssen
die kommunalen Interessen der Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg im
Bereich der Flüchtlingsthematik durch die Arbeit des/der Beauftragten
unmittelbar nachhaltig vertreten und etwaigen Fehlentwicklungen der
Flüchtlingssituation zusätzlich vorgebeugt werden.
Die Umsetzung von
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen soll begleitet und
etwaig auftretende Problematiken gemeinsam mit Verwaltung und Verantwortlichen
auf kurzem, direktem Wege behandelt werden. Den Gremien des Kreistages ist
durch den/die Beauftragten regelmäßig Bericht zu erstatten.
Dem/Den Beauftragten
soll im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit Zugang im Rahmen des jeweiligen
Hausrechts zu Notunterkünften, sowie Zugang zu Unterkünften für die dezentrale
Unterbringung gewährt werden.
Die Verwaltung und
der/die Beauftragte(n) arbeiten kooperativ zusammen.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahlperiode
2014/2020 wird/werden der/die Kreisräte/Kreisrätinnen
NAMEN
als ehrenamtliche
Flüchtlingsbeauftragte bestellt.
Vorstehende Erläuterung
ist Beschlussbestandteil.
Mit den besten
Grüßen
Kreisrat Bernd
Lauterbach
Kreisrat Rainer
Mattern
Kreisrat Markus
Mönch
Kreisrat Frank
Rebhan
Kreisrat Bernd
Reisenweber
Kreisrat Gerold
Strobel
aus der Beratung:
Landrat Michael Busch verliest den eingegangenen Änderungsantrag zum
oben genannten Antrag (beigefügt als Anlage 3) der Kreisräte Christoph Raabs
und Thomas Büchner vom 16.12.2015. Eine Besetzung in einem Ausschuss sei nur
von Kreisräten möglich und nicht wie erbeten „aus Verbänden“. Der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport,
Bildungsbeirat und der Ausschuss für Jugend und Familie beschäftigen sich
bereits intensiv mit dem Thema Asyl, Integration und mit der
Informationsweitergabe dieser Themen an die Politik, so Landrat Michael Busch.
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Ulrike Stadter gibt einige Erläuterungen aus rechtlicher Sicht zum
gestellten Antrag „Bestellung eines oder mehreren Flüchtlingsbeauftragten/r“.
Nach mehreren Wortmeldungen bittet Kreisrat Rainer Mattern um eine
Sitzungsunter-brechung.
Landrat Michael Busch unterbricht die Kreistagssitzung von 16:40 –
16:55 Uhr.
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Nach weiterer Beratung und Diskussion, beantragt Kreisrat Christoph
Raabs folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
„Der Antrag solle vertagt werden. Es müsse erst ein Konzept erstellt
werden. Anschließend könne darüber abgestimmt werden, sowie über Anzahl und
Namen evtl. Beauftragter.“
Landrat Michael Busch lässt über den Antrag abstimmen:
Der Antrag ist mit 20 Fürstimmen und 37 Gegenstimmen abgelehnt.
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Während der Beratung sind einige Änderungen zum eingereichten Antrag
eingebracht worden. Ulrike Stadter liest zusammenfassend den finalen Passus
„Erläuterung“ vor.
Erläuterung:
Der Umgang mit der aktuellen und künftigen Flüchtlingssituation
erfordert eine äußerst
sensible Handhabung der Thematik, um möglichst dauerhaft
sicherzustellen, dass die
Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, im
Einvernehmen mit dem Gros der Bürgerschaft unseres Landkreises, zielgerichtet
umgesetzt werden kann.
Hierzu soll die durch den Kreistag verabschiedete Resolution
„Flüchtlinge und Asylbewerber“ unterstreichend, die Tätigkeit eines oder
mehrerer Flüchtlingsbeauftragen/r aus den Reihen des Kreistages beitragen.
Wissend, dass Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen staatliche
Aufgabe ist,
müssen die kommunalen Interessen der Städte und Gemeinden des
Landkreises Coburg im Bereich der Flüchtlingsthematik durch die Arbeit des/der
Beauftragten unmittelbar nachhaltig vertreten und etwaigen Fehlentwicklungen
der Flüchtlingssituation zusätzlich vorgebeugt werden.
Die Umsetzung von Unterbringung, Versorgung und Betreuung von
Flüchtlingen soll
begleitet und etwaig auftretende Problematiken gemeinsam mit Verwaltung
und
Verantwortlichen auf kurzem, direktem Wege behandelt werden. Den
Gremien des
Kreistages ist durch den/die Beauftragten regelmäßig Bericht zu
erstatten.
Dem/Den Beauftragten ist soll im
Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit uneingeschränkter Zugang im Rahmen des jeweiligen Hausrechts zu Gemeinschafts-
und Notunterkünften, Unterkünften für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge, sowie Zugang zu Unterkünften für die dezentrale Unterbringung zu
gewähren. gewährt werden.
Die Verwaltung soll kooperativ mit den Beauftragten
zusammenarbeiten. und der/die Beauftragte(n)
arbeiten kooperativ zusammen.
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Kreisrat Christian Gunsenheimer stellt den Antrag, dass über die
aktuelle vorliegende Fassung abgestimmt werden solle.
Landrat Michael Busch lässt über den Antrag abstimmen:
Dem Antrag wird mit 33 Fürstimmen und 24 Gegenstimmen zugestimmt.
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