Beschluss:
Im Vollzug des
Haushaltes 2015 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
HHSt.
0/4230.7900 |
480.000,00 € 250.000,00 € |
Leistungen nach
AsylbLG |
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HHSt.
0/4559.4140 |
150.000,00 € |
Deckung hier
jeweils durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land bzw. durch den
jeweiligen überörtlichen Träger. |
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HHSt. 6131.6557 |
140.000,00 € |
Statikgebühren |
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Deckung durch
Mehreinnahme beim überlassenen Kostenaufkommen |
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Deckungsring 85 |
450.000,00 € |
Leistungen der
Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für junge Erwerbsunfähige |
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Deckung durch
100%ige Kostenerstattung durch den Bund |
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Zwecksbindungsring
77 |
638.000,00 € |
Leistungen an
Asylbewerber |
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Deckung durch
100%ige Kostenerstattung durch das Land |
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Sammelnachweisring
3 |
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Angestelltenvergütung |
120.000,00 € |
Deckung durch
Kostenerstattung durch das Land bzw. durch Mehreinnahmen beim überlassenen
Kostenaufkommen |
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Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch
anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis
gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren
Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder
dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet
ist.
Sachverhalt:
Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung
sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind
sie vom Kreistag zu beschließen.
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung
Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden
Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt,
bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des
Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden
Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig.
Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich
beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein
Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des
Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2015 sind bislang
(Stand 24.11.2015) insgesamt 68 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt
2.045.260,22 € angefallen. Davon entfallen 60 bzw. 1.963.095,56 € auf den
Verwaltungshaushalt und 8 bzw. 82.164,66 € auf den Vermögenshaushalt. Von den
60 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 50 Bewilligungen mit
insgesamt 283.596,06 € in die Zuständigkeit des Landrates. Im Vermögenshaushalt
entfallen von den 8 Überschreitungen 8 mit insgesamt 82.164,66 € ebenfalls in
die Zuständigkeit des Landrates.
Im Vollzug des Haushaltes 2015 sind demnach
bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw.
wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:
1)
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:
a) Verwaltungshaushalt
Ausgaben im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
HHSt. |
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Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
0/4559.5200 |
Verwaltungs- und Zweckausstattung |
0,00 |
51.717,68 |
51.717,68 |
55.000,00 |
0/4559.6556 |
Honorare f. Betreuung |
0,00 |
61.814,35 |
61814,35 |
85.000,00 |
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Deckung: 100%ige Kostenerstattung der Ausgaben durch den jeweiligen überörtlichen Träger |
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0/7201.6580 |
Eigenanteil FAG an Altlasten; hier: Ferngaswerk Neustadt b. Coburg |
0,00 |
54.463,90 |
54.463,90 |
60.000,00 |
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Deckung: Durch Mehreinnahmen bei den Gebührenaufkommen Zulassungsstelle (bei Inbetriebnahme der gemeinsamen Zulassungsstelle) HHSt. 0/1111.1000 |
||||
0/8110.5442 |
BHKW an der Staatl. Realschule Coburg II; Gasbezugskosten |
0,00 |
78.218,68 |
78.218,68 |
82.000,00 |
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Begleitet durch einen Steuerprüfer wurde für das BHKW ein Betrieb gewerblicher Art gegründet. Aus steuerlichen Gründen und zur Übersichtlichkeit erfolgen der Gasbezug und die Verrechnung der Wärme (an die Realschule CO II) in einem eigenen Unterabschnitt |
||||
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Deckung: Entsprechende Mehreinnahmen stehen im UA 8110 (Lieferung von Strom und Wärme) zu Buche bzw. Deckung durch Mehreinnahme bei der HHSt. 0/1111.1000 (Gebührenaufkommen) |
b) Vermögenshaushalt
KEINE
2)
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:
a) Verwaltungshaushalt
Ausgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Asylbewerbern bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
HHSt. |
|
Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
0/4230.7900 |
Leistungen nach dem AsylblG |
0,00 |
362.225,18 |
362.225,18 |
480.000,00 |
0/4230.7910 |
Leistungen nach dem AsylblG |
0,00 |
182.324,48 |
182.324,48 |
250.000,00 |
0.4559.4140 |
Beschäftigten-vergütung f. d. Betreuung etc. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtling |
0,00 |
101.207,90 |
101.207,90 |
150.000,00 |
|
Deckung: 100%ige Kostenerstattung durch das Land bzw. durch den jeweiligen überörtlichen Träger |
HHSt. |
|
Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
0/6131.6557 |
Statikgebühren |
80.000,00 |
200.640,00 |
120.640,00 |
220.000 |
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Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen HHSt. 0/9000.0612 (Erstattung der Statikgebühren bei der Baugenehmigung) |
HHSt. |
|
Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
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Deckungs-ring 85 |
Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für jüngere Erwerbsunfähige |
1.330.000,00 |
1.528.497,23 |
198.497,23 |
1.750.000,00 |
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Deckung: 100%ige Erstattung durch den Bund; Mehreinnahme bei HHSt. 0/4152.1600 |
|||||
HHSt. |
|
Ansatz |
Stand in € |
Überschreitung |
Stand in € |
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Zweckbindungsring 77 |
Leistungen an Asylbewerber |
1.892.000,00 |
2.283.220,28 |
391.220,28 |
2.530.000,00 |
|
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Deckung: 100%ige Erstattung durch das Land; Mehreinnahmen bei den Einnahmehaushaltsstellen 0/4260.1611, 0/4270.1611 |
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b) Vermögenshaushalt
KEINE