Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

HHSt. 0/4230.7900
HHSt. 0/4230.7910

480.000,00 €

250.000,00 €

Leistungen nach AsylbLG

 

 

 

HHSt. 0/4559.4140
Beschäftigtenvergütung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

150.000,00 €

Deckung hier jeweils durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land bzw. durch den jeweiligen überörtlichen Träger.

 

 

 

HHSt. 6131.6557

140.000,00 €

Statikgebühren

 

Deckung durch Mehreinnahme beim überlassenen Kostenaufkommen

 

 

 

Deckungsring 85

450.000,00 €

Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für junge Erwerbsunfähige

 

Deckung durch 100%ige Kostenerstattung durch den Bund

 

 

 

Zwecksbindungsring 77

638.000,00 €

Leistungen an Asylbewerber

 

Deckung durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land

 

 

 

Sammelnachweisring 3

 

Angestelltenvergütung

120.000,00 €

Deckung durch Kostenerstattung durch das Land bzw. durch Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen

 

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aus­gaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2015 sind bislang (Stand 24.11.2015) insgesamt 68 Haus­haltsüberschreitungen mit insgesamt 2.045.260,22 € angefallen. Davon entfallen 60 bzw. 1.963.095,56 € auf den Verwaltungshaushalt und 8 bzw. 82.164,66 € auf den Ver­mögenshaushalt. Von den 60 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 50 Be­willigungen mit insgesamt 283.596,06 € in die Zuständigkeit des Landrates. Im Ver­mögenshaushalt entfallen von den 8 Überschreitungen 8 mit insgesamt 82.164,66 € ebenfalls in die Zuständigkeit des Landrates.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2015 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:

 

1)    Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:

 

a) Verwaltungshaushalt

 

Ausgaben im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

 

HHSt.

 

Ansatz
in €

Stand in €
24.11.2015

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2015

0/4559.5200

Verwaltungs- und Zweckausstattung

0,00

51.717,68

51.717,68

55.000,00

0/4559.6556

Honorare f. Betreuung

0,00

61.814,35

61814,35

85.000,00

 

Deckung: 100%ige Kostenerstattung der Ausgaben durch den jeweiligen überörtlichen Träger

 

0/7201.6580

Eigenanteil FAG an Altlasten; hier: Ferngaswerk Neustadt b. Coburg

0,00

54.463,90

54.463,90

60.000,00

 

Deckung: Durch Mehreinnahmen bei den Gebührenaufkommen Zulassungsstelle (bei Inbetriebnahme der gemeinsamen Zulassungsstelle) HHSt. 0/1111.1000

 

0/8110.5442

BHKW an der Staatl. Realschule Coburg II; Gasbezugskosten

0,00

78.218,68

78.218,68

82.000,00

 

Begleitet durch einen Steuerprüfer wurde für das BHKW ein Betrieb gewerblicher Art gegründet. Aus steuerlichen Gründen und zur Übersichtlichkeit erfolgen der Gasbezug und die Verrechnung der Wärme (an die Realschule CO II) in einem eigenen Unterabschnitt

 

 

Deckung: Entsprechende Mehreinnahmen stehen im UA 8110 (Lieferung von Strom und Wärme) zu Buche bzw. Deckung durch Mehreinnahme bei der HHSt. 0/1111.1000 (Gebührenaufkommen)

 

 

 

b) Vermögenshaushalt

 

KEINE

 

 

2)    Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:

 

a)    Verwaltungshaushalt

 

Ausgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Asylbewerbern bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

HHSt.

 

Ansatz
in €

Stand in €
24.11.2015

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2015

0/4230.7900

Leistungen nach dem AsylblG

0,00

362.225,18

362.225,18

480.000,00

0/4230.7910

Leistungen nach dem AsylblG

0,00

182.324,48

182.324,48

250.000,00

0.4559.4140

Beschäftigten-vergütung f. d. Betreuung etc. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

0,00

101.207,90

101.207,90

150.000,00

 

Deckung: 100%ige Kostenerstattung durch das Land bzw. durch den jeweiligen überörtlichen Träger

 

 

HHSt.

 

Ansatz
in €

Stand in €
24.11.2015

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2015

0/6131.6557

Statikgebühren

80.000,00

200.640,00

120.640,00

220.000

 

Mehreinnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen HHSt. 0/9000.0612 (Erstattung der Statikgebühren bei der Baugenehmigung)

 

HHSt.

 

Ansatz
in €

Stand in €
24.11.2015

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2015

Deckungs-ring 85

Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für jüngere Erwerbsunfähige

1.330.000,00

1.528.497,23

198.497,23

1.750.000,00

 

Deckung: 100%ige Erstattung durch den Bund; Mehreinnahme bei HHSt. 0/4152.1600

 

HHSt.

 

Ansatz
in €

Stand in €
24.11.2015

Überschreitung
in €

Stand in €
Ende 2015

Zweckbindungsring 77

Leistungen an Asylbewerber

1.892.000,00

2.283.220,28

391.220,28

2.530.000,00

 

Deckung: 100%ige Erstattung durch das Land; Mehreinnahmen bei den Einnahmehaushaltsstellen 0/4260.1611, 0/4270.1611

 

 

b)    Vermögenshaushalt

 

KEINE