Dem Kreistag wird empfohlen, die Jugendhilfeansätze im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 gemäß Anlage 1 im Rahmen des Gesamthaushaltes zu übernehmen und zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt
den Haushaltsentwurf des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren für 2016
(Anlage 1 und Übersichten Anlage 2) vor.
Dieser ist –bis auf
die Haushaltsstellen für die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen
und im sportlichen Bereich- im Einzelplan 4 abgebildet.
Der Fachbereich
beplant und bewirtschaftet nicht nur Jugendhilfeaufwendungen, sondern auch
-
in der
Kindertagesbetreuung solche der Grundsicherung für Erwerbsfähige im Rechtskreis
des SGB II, sowie
-
die dem
Aufgabenbereich Senioren und dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches
Engagement zugeordneten Haushaltsstellen.
Der
Haushaltsentwurf für diese Bereiche ist nur informatorisch beigefügt. Die
Zuständigkeit des Ausschusses für Jugend und Familie bezieht sich
ausschließlich auf die Angelegenheiten der Jugendhilfe.
In der Jugendhilfe stehen 2016
Einnahmen in Höhe von 5.808.247 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 11.437.060
€ gegenüber. Der Nettobedarf in Höhe von 5.628.813 € liegt um knapp 100.000 €
unter den Ansätzen für 2015.
Im Folgenden ist
die Finanzentwicklung in der Jugendhilfe im Jahresvergleich dargestellt:
Seit 2012 lagen die
Steigerungsraten unter 1 % und ist 2016 erstmalig rückläufig.
Nach aktueller
Hochrechnung wird bereits der Nettobedarf im laufenden Jahr um ca. 70.000 €
unter dem Haushaltsansatz liegen. Die Planung für 2016 setzt damit auf der
inzwischen eingetretenen Entwicklung auf.
Die in diesem Trend
nicht berücksichtigten und in der Grafik farbig unterlegten Aufwendungen aus
2014 hatten zwei Ursachen:
Zum einen waren die
ersten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Landkreis untergebracht, für
die zwar Ausgaben anfielen, aber weder Einnahmen erzielt noch –wie ab 2015- zumindest
ins Soll gestellt wurden.
Zum anderen musste
der Fachbereich aufgrund einer rechtlichen Änderung eine mehrere Jahre zuvor
erhaltene Zahlung eines anderen Jugendamtes zurückerstatten. Über diese
überplanmäßige Ausgabe hatte der Kreistag in seiner Sitzung vom 24.07.2014
entschieden (Vorlage 068/2014)
Die konkreten
Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:
Verwaltungshaushalt
1. Prävention
1.1
Förderung der Erziehung in der Familie
UA 4531
Die familienfördernden
Angebote des Landkreises Coburg – von Elterntalk und Willkommensbesuchen bei
Neugeborenen über die FamilienCard bis hin zum niederschwelligen Einsatz von
Kinderkrankenschwestern- sind etabliert und werden gut angenommen. Derzeitig
wird ein Antrag vorbereitet, Elterntalk auch in Flüchtlingsfamilien anzubieten.
Ein finanzieller Mehraufwand für den Landkreis ist damit nicht verbunden, weil
bei positiver Entscheidung die Aktion Jugendschutz dieses Angebot mit 3.000 €
fördern wird.
Ausgaben in Höhe
von 79.300 € (-1.000 € im Vergleich zum Vorjahr) stehen Einnahmen in Höhe von
51.000 € (+1.000 € im Vergleich zu 2015) gegenüber, womit der Nettobedarf hier
um 7 % reduziert wird.
In den Frühen
Hilfen decken die Einnahmen ohnehin zu 100 % die Ausgaben.
1.2
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)
Die Inanspruchnahme
der Betreuung in Kindertageseinrichtungen bewegt sich auf gleichbleibendem
Niveau. Veränderungen in den Ausgaben sind ausschließlich in den variierenden
und z.T. angehobenen Betreuungskosten begründet.
In der Tagespflege
haben sich zum einen die die 2014 beschlossenen Leistungsverbesserungen in der
Tagespflege ausgewirkt, zum anderen haben sich bei den SGB II- Fällen die
Fallzahlen verdoppelt.
Die Inanspruchnahme
der Leistung ist nicht steuerbar. Auf einen Betreuungsplatz besteht der
Rechtsanspruch; eine Kostenübernahme der Betreuungskosten durch den
öffentlichen Jugendhilfeträger ist ausschließlich von Einkommen der Eltern
abhängig.
Im Folgenden sind im Jahresvergleich die Ausgabeentwicklung ….
…. und das Verhältnis Jugendhilfe-/SGB-II-Leistungen
dargestellt.
Der Anteil der
Leistungen der SGB II Fälle am Gesamtvolumen der Aufwendungen liegt konstant
zwischen 45 und 47 %.
1.3
Jugendarbeit und Jugendschutz
Die Gesamtausgaben
in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz gestalten sich in der
Übersicht wie folgt:
In die Darstellung
einbezogen sind die in den Einzelplänen 3 und 5 verbuchten Ausgaben und Ansätze
für die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen und sportlichen
Bereich. Bis 2014 einschl. wurden hier jährlich 50.000 € eingeplant, die jedoch
nie ausgeschöpft wurden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2015 wurden die
Ansätze halbiert.
Neu ist seit 2015
das Budget des Jugendbeauftragten in Höhe von 2.000 €, das voraussichtlich
ausgeschöpft wird.
Des Weiteren hat
die Einführung der von JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) an der Mittelschule
Rödental-Oeslau und der Grundschule An der Heubischer Straße in Neustadt in
freier Trägerschaft eine Ausgabensteigerung ab 2015 zur Folge. Der dafür im
Haushalt vorgesehene Betrag in Höhe von 8.180 € je 0,5 Stelle wurde in 2015
nicht ganz ausgeschöpft, das die Stellenbesetzung bei der Caritas erst im März
realisiert wurde.
Die von der
Verwaltung erbrachten Leistungen lagen in den zurückliegenden Jahren nach Abzug
der Einnahmen bei +/- Null.
2. Hilfe
und Unterstützung
Der Komplex der
Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche, sowie der Hilfe für junge Volljährige stellt seit jeher den
zentralen und gewichtigen Kostenpart der Jugendhilfe dar.
Die Aufwendungen in
diesem Bereich unterliegen seit Jahren bundesweit permanenten Steigerungen.
Die Technische
Universität Dortmund erhebt und analysiert regelmäßig bundesweit die Daten der
Jugendhilfe.
In ihrem
HzE-Monitor[1]
wird zu den Steigerungen angemerkt: „Der Hauptgrund für die Zunahme der
finanziellen Aufwendungen liegt jedoch in der Fallzahlensteigerung, und zwar
auch aufgrund prekärer Lebenslagen sowie aufgrund veränderter Muster der
Wahrnehmung und Bewertung familiärer Lebenslagen sowie geeigneter
Voraussetzungen für eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung.
Diese Entwicklung
trifft auf den Landkreis Coburg nicht zu. Auch, wenn die TU Dortmund z.Zt. nur
die Daten bis 2013 ausgewertet hat, ist zu erkennen, dass die Entwicklung im
Landkreis ab diesem Jahr mit geringen Schwankungen einen geringeren Aufwand
ausgewiesen hat:
Zu den einzelnen
Hilfearten:
2.1
gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind
UA 4534
Im
Mutter-Kind-Bereich steigen die Fallzahlen. Im aktuellen Fallbestand sind
mehrere Mütter mit 2 Kindern, sowie minderjährige Mütter/Schwangere in
stationärer Hilfe untergebracht.
Alternativen dazu
gibt es keine, da jeder Unterbringung eine akute Kindeswohlgefährdung zugrunde
liegt.
2.2
ambulante erzieherische Hilfen
UA 4553
Die Fallzahlen in
den ambulanten erzieherischen Hilfen bleiben –wie im Vorjahr- in etwa auf dem
Stand von 2011. Trotz weiteren Ausbaus anderer ambulanter Formen ist hier kein
weiterer Rückgang zu erwarten. Dieser zielt zunehmend darauf ab, Fallzahlen im
stationären Bereich zu minimieren bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten.
2.3
stationäre Hilfen zur Erziehung
UA 4557
Die Aufwendungen in
der Heimerziehung sind weiterhin
rückläufig. Waren 2014 noch durchschnittlich 37 Jugendliche in dieser Hilfeart
untergebracht, wird für 2016 nur noch mit 22 kalkuliert.
Es bleibt
abzuwarten, ob dieses ehrgeizige Ziel –eine Reduzierung um fast 60 % in nur 2
Jahren- tatsächlich erreicht wird. Dass sich aber die Fallzahlen deutlich nach
unten bewegen, ist sicher und bereits im laufenden Jahr erkennbar.
Dieser steht im
Zusammenhang mit dem konsequenten Ausbaus ambulanter Hilfen und dem
Pflegekinderkonzept, über das in der Ausschusssitzung am 14.07.2015 ausführlich
berichtet wurde.
Die für 2016
kalkulierten Ausgaben liegen mit 1.050.000 € um fast 250.000 € unter dem Ansatz
2015.
2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen
UA 4564 und 4560
Im stationären
Bereich der Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen ist kein Rückgang,
aber auch kein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Fallzahlen hier pendeln
sich bei durchschnittlich 32 Hilfen ein und liegen damit unter den Höchstzahlen
aus 2013 und 2014. Im Haushaltsansatz, der keine Steigerungen aufweist, sind
auch die sehr kostenintensiven Einzelfallhilfen (Jahreskosten in Höhe von
100.000 €) enthalten.
Für 2016 sind
Ausgaben in Höhe von 1,34 Mio. € angesetzt, was einer Absenkung im Vergleich
zum Haushaltsansatz 2015 von mehr als 10 % entspricht.
Auch in der
ambulanten Eingliederungshilfe zeichnet sich eine dem vergleichbare Entwicklung
ab, wenn auch keine Ausgabenminderung damit verbunden ist.
Während die
Fallzahlen und Ausgaben bei den ambulanten Hilfen und der Schulassistenz gleich
bleiben, sind die Legastheniefälle rückläufig. Für 2016 wird mit ca. 35 Fällen
gerechnet, was im Vergleich zu 2014 und 2015 einen Rückgang um ca. 25 %
bedeutet.
Die damit
verbundenen Minderausgaben sind die überwiegende Kompensation für einen Fall in
teilstationärer Hilfe, der jährlich 25.000 € kostet. Diese Hilfeform kommt nur
vereinzelt zum Tragen.
Als Problemanzeige
sei hier aber folgendes angemerkt:
Immer häufiger
werden Kinder an der Schule am Hofgarten (Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung) aufgenommen, die auch seelisch behindert sind und für
die die Kosten-übernahme bzw. -erstattung für den Besuch der angegliederten
Tagesstätte von der Jugendhilfe eingefordert wird. Bislang ist der Landkreis
Coburg noch für keinen Fall eingetreten.
2.5
Hilfe für junge Volljährige
UA 4561 und 4563
In den Hilfen für
junge Volljährige werden sowohl die ambulante als auch die stationäre Unterstützung in der Verselbständigung als
auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene
abgebildet.
Die Hilfe zur
Verselbständigung schließt sich in allen Fällen an eine vorher geleistete Hilfe
zur Erziehung an. In der stationären Hilfe verläuft diese Verselbständigung
stufenweise vom Leben in einer Wohngruppe über das Betreute Wohnen in einer vom
Träger angemieteten Wohnung bis hin zum Wechsel in die eigene Wohnung mit einer
(ambulanten) Nachbetreuung. In der laufenden Hilfeplanung wird dies frühzeitig
berücksichtigt, so dass nur in wenigen Einzelfällen ein über das 19. Lebensjahr
hinausgehender Hilfebedarf besteht.
Für 2016 reduziert
sich die Fallzahl leicht. Hier wird mit einem Gesamtaufwand von etwas mehr als
100.000 € gerechnet, 16.000 € weniger als im Haushalt 2015 angesetzt wurde.
Anders stellt es
sich auch hier bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen dar.
Im Unterschied zu
den Hilfen für junge Volljährige wegen des „erzieherischen Bedarfs“
- beginnen hier Fälle auch erst nach Eintritt der Volljährigkeit, was
insbesondere bei stationären Therapien (z.B. Drogenabhängige) der Fall ist
- verbleiben die behinderten jungen Menschen wesentlich länger in
einer Wohngruppe, bevor an einer Verselbständigung gearbeitet werden kann
und
- laufen diese Hilfen i.d.R. bis zum 21. Lebensjahr, manchmal aber
auch darüber hinaus.
Für 2016 wird hier
ein Fallzuwachs erwartet, der ca. 50.000 € Mehraufwand bedeutet.
2.6 Leistungen
freier Träger
UA 4640, 4650 und 4660
Im Landkreis Coburg
werden verschiedene Leistungen, die dem Komplex der Hilfen zur Erziehung, der
Eingliederungshilfe und der Hilfe für junge Volljährige zuzurechnen sind, von
freien Trägern erbracht. Im Einzelnen sind das
- die Erziehungsberatung
- die Stütz- und Förderklassen
- die Heilpädagogisch-therapeutische Ambulanz
- die Suchtberatung, sowie
- Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Die
Ausgabesteigerungen sind zum einen dem Ausbau der Stütz- und Förderklassen, die
seit September 2015 mit 5 Klassen laufen, zum anderen der Zusammenfassung der
Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz geschuldet. Letzteres stellt aber keine
tatsächlich Mehraufwendung dar. Die darin enthaltenen Ausgaben für
Betreuungsweisungen sind bis 2014 als Einzelleistungen über den UA 4553
verbucht worden.
2.7 Jugendhilfe
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
UA 4559
Die stationäre
Jugendhilfe für minderjährige Flüchtlinge wird in einem gesonderten
Unterabschnitt abgebildet. Die Ausgaben werden vollumfänglich von einem
überörtlichen Träger der Jugendhilfe erstattet. Die bis zum 31.10.2015
entstandenen Kosten müssen mit einem im Einzelfall bestimmten Träger abgerechnet
werden. Seit dem 01.11.2015 ist der Bezirk Oberfranken der für den Landkreis
zuständige kostenerstattungspflichtige Träger.
2015 sind (bis Ende
November) 149 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (neue offizielle Abkürzung
UMA = unbegleitete minderjährige Ausländer) im Landkreis Coburg aufgenommen
worden, von denen einige nur wenige Tage hier geblieben sind, bevor sie sich
mit unbekanntem Ziel auf die Weiterreise begeben haben.
Aktuell leben noch 101
UMA hier, von denen 19 in Pflegefamilien, die anderen in Wohngruppen und
Provisorien untergebracht sind.
Seit dem 01.11.
wird die bundesweite Verteilung der jungen Menschen praktiziert. Mit diesem Tag
endete einstweilen auch die bayernweite Verteilung und es wurden keine weiteren
UMA zugewiesen. Ganz vereinzelt erfolgen noch Inobhutnahmen, wenn Jugendliche
mit erwachsenen Alleinreisenden oder Familien zur Registrierung und
Weiterverteilung im Landkreis ankommen.
Die bayernweite
Verteilung wird erst wieder aufgenommen, wenn die anderen Bundesländer ihre
Quoten zur Aufnahme von UMA nach Königsteiner Schlüssel erfüllt haben. Z.Zt.
kann nicht eingeschätzt werden, wann in 2016 das der Fall ist.
In der Kalkulation
der Haushaltsansätze für 2016 wurde von 100 jungen Menschen ausgegangen, die zu
einem Viertel in Pflegefamilien leben.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im
Vermögenshaushalt werden bis auf eine Position unverändert aus dem Vorjahr
übernommen.
Die Veränderung
bezieht sich auf die Haushaltsstelle 1.4071.9357, in der mit 38.500 € die
Ersatzbeschaffung eines Jugendbusses eingeplant wurde. In der mittelfristigen
Finanzplanung wurde dies erst für 2017 vorgesehen. Aufgrund der
Reparaturanfälligkeit ist aber zu erwarten, dass der Bus bereits 2016 ersetzt
werden muss.
Zusammenfassung
Die Einnahmen und
Ausgaben für 2016 lassen sich im Vergleich zu den Ansätzen 2015 wie in
folgender Übersicht zusammenfassen:
2015
(ohne UMA) |
|
2015
(mit UMA) |
||
Einnahmen |
1.384.450 € |
|
Einnahmen |
3.731.450 € |
Ausgaben |
7.108.260 € |
|
Ausgaben |
9.455.260 € |
Nettobedarf |
|
5.723.810 € |
2016
(ohne UMA) |
|
2016
(mit UMA) |
||
Einnahmen |
1.348.247 € |
|
Einnahmen |
5.808.247 € |
Ausgaben |
6.977.060 € |
|
Ausgaben |
11.437.060 € |
Nettobedarf |
|
5.628.813 € |
Der Zuschussbedarf
liegt damit für 2016 um 94.997 €
unter den Vorjahresansätzen.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: