Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Jugendhilfeansätze im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 gemäß Anlage 1 im Rahmen des Gesamthaushaltes zu übernehmen und zu beschließen.


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren für 2016 (Anlage 1 und Übersichten Anlage 2) vor.

Dieser ist –bis auf die Haushaltsstellen für die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen und im sportlichen Bereich- im Einzelplan 4 abgebildet.

Der Fachbereich beplant und bewirtschaftet nicht nur Jugendhilfeaufwendungen, sondern auch

-      in der Kindertagesbetreuung solche der Grundsicherung für Erwerbsfähige im Rechtskreis des SGB II, sowie

-      die dem Aufgabenbereich Senioren und dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement zugeordneten Haushaltsstellen.

 

Der Haushaltsentwurf für diese Bereiche ist nur informatorisch beigefügt. Die Zuständigkeit des Ausschusses für Jugend und Familie bezieht sich ausschließlich auf die Angelegenheiten der Jugendhilfe.

 

 

In der Jugendhilfe stehen 2016 Einnahmen in Höhe von 5.808.247 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 11.437.060 € gegenüber. Der Nettobedarf in Höhe von 5.628.813 € liegt um knapp 100.000 € unter den Ansätzen für 2015.

 

Im Folgenden ist die Finanzentwicklung in der Jugendhilfe im Jahresvergleich dargestellt:

 

 

Seit 2012 lagen die Steigerungsraten unter 1 % und ist 2016 erstmalig rückläufig.

Nach aktueller Hochrechnung wird bereits der Nettobedarf im laufenden Jahr um ca. 70.000 € unter dem Haushaltsansatz liegen. Die Planung für 2016 setzt damit auf der inzwischen eingetretenen Entwicklung auf.

 

Die in diesem Trend nicht berücksichtigten und in der Grafik farbig unterlegten Aufwendungen aus 2014 hatten zwei Ursachen:

Zum einen waren die ersten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Landkreis untergebracht, für die zwar Ausgaben anfielen, aber weder Einnahmen erzielt noch –wie ab 2015- zumindest ins Soll gestellt wurden.

Zum anderen musste der Fachbereich aufgrund einer rechtlichen Änderung eine mehrere Jahre zuvor erhaltene Zahlung eines anderen Jugendamtes zurückerstatten. Über diese überplanmäßige Ausgabe hatte der Kreistag in seiner Sitzung vom 24.07.2014 entschieden (Vorlage 068/2014)

 

Die konkreten Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Verwaltungshaushalt

 

1.         Prävention

 

1.1         Förderung der Erziehung in der Familie

 

UA 4531

 

Die familienfördernden Angebote des Landkreises Coburg – von Elterntalk und Willkommensbesuchen bei Neugeborenen über die FamilienCard bis hin zum niederschwelligen Einsatz von Kinderkrankenschwestern- sind etabliert und werden gut angenommen. Derzeitig wird ein Antrag vorbereitet, Elterntalk auch in Flüchtlingsfamilien anzubieten. Ein finanzieller Mehraufwand für den Landkreis ist damit nicht verbunden, weil bei positiver Entscheidung die Aktion Jugendschutz dieses Angebot mit 3.000 € fördern wird.

 

Ausgaben in Höhe von 79.300 € (-1.000 € im Vergleich zum Vorjahr) stehen Einnahmen in Höhe von 51.000 € (+1.000 € im Vergleich zu 2015) gegenüber, womit der Nettobedarf hier um 7 % reduziert wird.

 

In den Frühen Hilfen decken die Einnahmen ohnehin zu 100 % die Ausgaben.

 

1.2         Kinderbetreuung

 

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

 

Die Inanspruchnahme der Betreuung in Kindertageseinrichtungen bewegt sich auf gleichbleibendem Niveau. Veränderungen in den Ausgaben sind ausschließlich in den variierenden und z.T. angehobenen Betreuungskosten begründet.

 

In der Tagespflege haben sich zum einen die die 2014 beschlossenen Leistungsverbesserungen in der Tagespflege ausgewirkt, zum anderen haben sich bei den SGB II- Fällen die Fallzahlen verdoppelt.

 

Die Inanspruchnahme der Leistung ist nicht steuerbar. Auf einen Betreuungsplatz besteht der Rechtsanspruch; eine Kostenübernahme der Betreuungskosten durch den öffentlichen Jugendhilfeträger ist ausschließlich von Einkommen der Eltern abhängig.

 

 

Im Folgenden sind im Jahresvergleich die Ausgabeentwicklung ….

 

 

…. und das Verhältnis Jugendhilfe-/SGB-II-Leistungen dargestellt.

 

 

Der Anteil der Leistungen der SGB II Fälle am Gesamtvolumen der Aufwendungen liegt konstant zwischen 45 und 47 %.

 

1.3         Jugendarbeit und Jugendschutz

 

Die Gesamtausgaben in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz gestalten sich in der Übersicht wie folgt:

 

 

In die Darstellung einbezogen sind die in den Einzelplänen 3 und 5 verbuchten Ausgaben und Ansätze für die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen und sportlichen Bereich. Bis 2014 einschl. wurden hier jährlich 50.000 € eingeplant, die jedoch nie ausgeschöpft wurden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2015 wurden die Ansätze halbiert.

 

Neu ist seit 2015 das Budget des Jugendbeauftragten in Höhe von 2.000 €, das voraussichtlich ausgeschöpft wird.

 

Des Weiteren hat die Einführung der von JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) an der Mittelschule Rödental-Oeslau und der Grundschule An der Heubischer Straße in Neustadt in freier Trägerschaft eine Ausgabensteigerung ab 2015 zur Folge. Der dafür im Haushalt vorgesehene Betrag in Höhe von 8.180 € je 0,5 Stelle wurde in 2015 nicht ganz ausgeschöpft, das die Stellenbesetzung bei der Caritas erst im März realisiert wurde.

Die von der Verwaltung erbrachten Leistungen lagen in den zurückliegenden Jahren nach Abzug der Einnahmen bei +/- Null.

 

2.         Hilfe und Unterstützung

 

Der Komplex der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sowie der Hilfe für junge Volljährige stellt seit jeher den zentralen und gewichtigen Kostenpart der Jugendhilfe dar.

Die Aufwendungen in diesem Bereich unterliegen seit Jahren bundesweit permanenten Steigerungen.

Die Technische Universität Dortmund erhebt und analysiert regelmäßig bundesweit die Daten der Jugendhilfe.

 

 

In ihrem HzE-Monitor[1] wird zu den Steigerungen angemerkt: „Der Hauptgrund für die Zunahme der finanziellen Aufwendungen liegt jedoch in der Fallzahlensteigerung, und zwar auch aufgrund prekärer Lebenslagen sowie aufgrund veränderter Muster der Wahrnehmung und Bewertung familiärer Lebenslagen sowie geeigneter Voraussetzungen für eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung.

 

Diese Entwicklung trifft auf den Landkreis Coburg nicht zu. Auch, wenn die TU Dortmund z.Zt. nur die Daten bis 2013 ausgewertet hat, ist zu erkennen, dass die Entwicklung im Landkreis ab diesem Jahr mit geringen Schwankungen einen geringeren Aufwand ausgewiesen hat:

 

 

Zu den einzelnen Hilfearten:

 

2.1         gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind

 

UA 4534

 

Im Mutter-Kind-Bereich steigen die Fallzahlen. Im aktuellen Fallbestand sind mehrere Mütter mit 2 Kindern, sowie minderjährige Mütter/Schwangere in stationärer Hilfe untergebracht.

Alternativen dazu gibt es keine, da jeder Unterbringung eine akute Kindeswohlgefährdung zugrunde liegt.

 

2.2         ambulante erzieherische Hilfen

 

UA 4553

 

Die Fallzahlen in den ambulanten erzieherischen Hilfen bleiben –wie im Vorjahr- in etwa auf dem Stand von 2011. Trotz weiteren Ausbaus anderer ambulanter Formen ist hier kein weiterer Rückgang zu erwarten. Dieser zielt zunehmend darauf ab, Fallzahlen im stationären Bereich zu minimieren bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten.

 

2.3         stationäre Hilfen zur Erziehung

 

UA 4557

 

Die Aufwendungen in der Heimerziehung  sind weiterhin rückläufig. Waren 2014 noch durchschnittlich 37 Jugendliche in dieser Hilfeart untergebracht, wird für 2016 nur noch mit 22 kalkuliert.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses ehrgeizige Ziel –eine Reduzierung um fast 60 % in nur 2 Jahren- tatsächlich erreicht wird. Dass sich aber die Fallzahlen deutlich nach unten bewegen, ist sicher und bereits im laufenden Jahr erkennbar.

Dieser steht im Zusammenhang mit dem konsequenten Ausbaus ambulanter Hilfen und dem Pflegekinderkonzept, über das in der Ausschusssitzung am 14.07.2015 ausführlich berichtet wurde.

Die für 2016 kalkulierten Ausgaben liegen mit 1.050.000 € um fast 250.000 € unter dem Ansatz 2015.

 

2.4         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

 

UA 4564 und 4560

 

Im stationären Bereich der Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen ist kein Rückgang, aber auch kein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Fallzahlen hier pendeln sich bei durchschnittlich 32 Hilfen ein und liegen damit unter den Höchstzahlen aus 2013 und 2014. Im Haushaltsansatz, der keine Steigerungen aufweist, sind auch die sehr kostenintensiven Einzelfallhilfen (Jahreskosten in Höhe von 100.000 €) enthalten.

Für 2016 sind Ausgaben in Höhe von 1,34 Mio. € angesetzt, was einer Absenkung im Vergleich zum Haushaltsansatz 2015 von mehr als 10 % entspricht.

 

Auch in der ambulanten Eingliederungshilfe zeichnet sich eine dem vergleichbare Entwicklung ab, wenn auch keine Ausgabenminderung damit verbunden ist.

Während die Fallzahlen und Ausgaben bei den ambulanten Hilfen und der Schulassistenz gleich bleiben, sind die Legastheniefälle rückläufig. Für 2016 wird mit ca. 35 Fällen gerechnet, was im Vergleich zu 2014 und 2015 einen Rückgang um ca. 25 % bedeutet.

Die damit verbundenen Minderausgaben sind die überwiegende Kompensation für einen Fall in teilstationärer Hilfe, der jährlich 25.000 € kostet. Diese Hilfeform kommt nur vereinzelt zum Tragen.

Als Problemanzeige sei hier aber folgendes angemerkt:

Immer häufiger werden Kinder an der Schule am Hofgarten (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) aufgenommen, die auch seelisch behindert sind und für die die Kosten-übernahme bzw. -erstattung für den Besuch der angegliederten Tagesstätte von der Jugendhilfe eingefordert wird. Bislang ist der Landkreis Coburg noch für keinen Fall eingetreten.

 

2.5         Hilfe für junge Volljährige

 

UA 4561 und 4563

 

In den Hilfen für junge Volljährige werden sowohl die ambulante als auch die stationäre  Unterstützung in der Verselbständigung als auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene abgebildet.

 

Die Hilfe zur Verselbständigung schließt sich in allen Fällen an eine vorher geleistete Hilfe zur Erziehung an. In der stationären Hilfe verläuft diese Verselbständigung stufenweise vom Leben in einer Wohngruppe über das Betreute Wohnen in einer vom Träger angemieteten Wohnung bis hin zum Wechsel in die eigene Wohnung mit einer (ambulanten) Nachbetreuung. In der laufenden Hilfeplanung wird dies frühzeitig berücksichtigt, so dass nur in wenigen Einzelfällen ein über das 19. Lebensjahr hinausgehender Hilfebedarf besteht.

Für 2016 reduziert sich die Fallzahl leicht. Hier wird mit einem Gesamtaufwand von etwas mehr als 100.000 € gerechnet, 16.000 € weniger als im Haushalt 2015 angesetzt wurde.

Anders stellt es sich auch hier bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen dar.

Im Unterschied zu den Hilfen für junge Volljährige wegen des „erzieherischen Bedarfs“

  • beginnen hier Fälle auch erst nach Eintritt der Volljährigkeit, was insbesondere bei stationären Therapien (z.B. Drogenabhängige) der Fall ist
  • verbleiben die behinderten jungen Menschen wesentlich länger in einer Wohngruppe, bevor an einer Verselbständigung gearbeitet werden kann und
  • laufen diese Hilfen i.d.R. bis zum 21. Lebensjahr, manchmal aber auch darüber hinaus.

 

Für 2016 wird hier ein Fallzuwachs erwartet, der ca. 50.000 € Mehraufwand bedeutet.

 

2.6      Leistungen freier Träger

 

UA 4640, 4650 und 4660

 

Im Landkreis Coburg werden verschiedene Leistungen, die dem Komplex der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe für junge Volljährige zuzurechnen sind, von freien Trägern erbracht. Im Einzelnen sind das

 

  • die Erziehungsberatung
  • die Stütz- und Förderklassen
  • die Heilpädagogisch-therapeutische Ambulanz
  • die Suchtberatung, sowie
  • Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz

 

 

 

Die Ausgabesteigerungen sind zum einen dem Ausbau der Stütz- und Förderklassen, die seit September 2015 mit 5 Klassen laufen, zum anderen der Zusammenfassung der Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz geschuldet. Letzteres stellt aber keine tatsächlich Mehraufwendung dar. Die darin enthaltenen Ausgaben für Betreuungsweisungen sind bis 2014 als Einzelleistungen über den UA 4553 verbucht worden.

 

2.7      Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

UA 4559

 

Die stationäre Jugendhilfe für minderjährige Flüchtlinge wird in einem gesonderten Unterabschnitt abgebildet. Die Ausgaben werden vollumfänglich von einem überörtlichen Träger der Jugendhilfe erstattet. Die bis zum 31.10.2015 entstandenen Kosten müssen mit einem im Einzelfall bestimmten Träger abgerechnet werden. Seit dem 01.11.2015 ist der Bezirk Oberfranken der für den Landkreis zuständige kostenerstattungspflichtige Träger.

 

2015 sind (bis Ende November) 149 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (neue offizielle Abkürzung UMA = unbegleitete minderjährige Ausländer) im Landkreis Coburg aufgenommen worden, von denen einige nur wenige Tage hier geblieben sind, bevor sie sich mit unbekanntem Ziel auf die Weiterreise begeben haben.

Aktuell leben noch 101 UMA hier, von denen 19 in Pflegefamilien, die anderen in Wohngruppen und Provisorien untergebracht sind.

Seit dem 01.11. wird die bundesweite Verteilung der jungen Menschen praktiziert. Mit diesem Tag endete einstweilen auch die bayernweite Verteilung und es wurden keine weiteren UMA zugewiesen. Ganz vereinzelt erfolgen noch Inobhutnahmen, wenn Jugendliche mit erwachsenen Alleinreisenden oder Familien zur Registrierung und Weiterverteilung im Landkreis ankommen.

Die bayernweite Verteilung wird erst wieder aufgenommen, wenn die anderen Bundesländer ihre Quoten zur Aufnahme von UMA nach Königsteiner Schlüssel erfüllt haben. Z.Zt. kann nicht eingeschätzt werden, wann in 2016 das der Fall ist.

 

In der Kalkulation der Haushaltsansätze für 2016 wurde von 100 jungen Menschen ausgegangen, die zu einem Viertel in Pflegefamilien leben.

 

Vermögenshaushalt

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden bis auf eine Position unverändert aus dem Vorjahr übernommen.

Die Veränderung bezieht sich auf die Haushaltsstelle 1.4071.9357, in der mit 38.500 € die Ersatzbeschaffung eines Jugendbusses eingeplant wurde. In der mittelfristigen Finanzplanung wurde dies erst für 2017 vorgesehen. Aufgrund der Reparaturanfälligkeit ist aber zu erwarten, dass der Bus bereits 2016 ersetzt werden muss.

 

Zusammenfassung

 

Die Einnahmen und Ausgaben für 2016 lassen sich im Vergleich zu den Ansätzen 2015 wie in folgender Übersicht zusammenfassen:

 

 

2015 (ohne UMA)

 

2015 (mit UMA)

Einnahmen

1.384.450 €

 

Einnahmen

3.731.450 €

Ausgaben

7.108.260 €

 

Ausgaben

9.455.260 €

Nettobedarf

 

5.723.810 €

 

2016 (ohne UMA)

 

2016 (mit UMA)

Einnahmen

1.348.247 €

 

Einnahmen

5.808.247 €

Ausgaben

6.977.060 €

 

Ausgaben

11.437.060 €

Nettobedarf

 

5.628.813 €

 

Der Zuschussbedarf liegt damit für 2016 um 94.997 € unter den Vorjahresansätzen.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: