Beschluss: einstimmig

1)    Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

Verwaltungshaushalt

 

HHSt. 0/4559.5200
Verwaltungs- und Zweckausstattung
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

55.000,00 €

 

 

HHSt. 0/4559.6556
Honorare etc. für Betreuung
der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

85.000,00 €

Deckung hier jeweils durch 100% Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger

 

 

 

HHSt. 0/7201.6580
FAG-Eigenanteil an Altlasten

60.000,00 €

Deckung durch Mehreinnahmen
bei HHSt. 0/1111.1000 (Gebührenaufkommen)

 

 

 

HHSt. 0/8100.5442
Gasbezug für BHKW an der Staatl. Realschule CO II

82.000,00 €

Deckung durch entsprechende Mehreinnahmen im Unterabschnitt 8110 bzw. durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 0/1111.1000 (Gebührenaufkommen)

 

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

2)    Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

HHSt. 0/4230.7900
HHSt. 0/4230.7910

480.000,00 €

250.000,00 €

Leistungen nach AsylbLG

 

 

 

HHSt. 0/4559.4140
Beschäftigtenvergütung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

150.000,00 €

Deckung hier jeweils durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land bzw. durch den jeweiligen überörtlichen Träger.

 

 

 

HHSt. 6131.6557

140.000,00 €

Statikgebühren

 

Deckung durch Mehreinnahme beim überlassenen Kostenaufkommen

 

 

 

Deckungsring 85

450.000,00 €

Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für junge Erwerbsunfähige

 

Deckung durch 100%ige Kostenerstattung durch den Bund

 

 

 

Zwecksbindungsring 77

638.000,00 €

Leistungen an Asylbewerber

 

Deckung durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land

 

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.


Sachverhalt: