1) Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
Verwaltungshaushalt
HHSt. 0/4559.5200 |
55.000,00 € |
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HHSt. 0/4559.6556 |
85.000,00 € |
Deckung hier jeweils durch 100% Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger |
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HHSt. 0/7201.6580 |
60.000,00 € |
Deckung durch Mehreinnahmen |
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HHSt. 0/8100.5442 |
82.000,00 € |
Deckung durch entsprechende Mehreinnahmen im Unterabschnitt 8110 bzw. durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 0/1111.1000 (Gebührenaufkommen) |
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Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
2) Im Vollzug des Haushaltes 2015 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
HHSt. 0/4230.7900 |
480.000,00 € 250.000,00 € |
Leistungen nach AsylbLG |
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HHSt. 0/4559.4140 |
150.000,00 € |
Deckung hier jeweils durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land bzw. durch den jeweiligen überörtlichen Träger. |
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HHSt. 6131.6557 |
140.000,00 € |
Statikgebühren |
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Deckung durch Mehreinnahme beim überlassenen Kostenaufkommen |
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Deckungsring 85 |
450.000,00 € |
Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für junge Erwerbsunfähige |
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Deckung durch 100%ige Kostenerstattung durch den Bund |
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Zwecksbindungsring 77 |
638.000,00 € |
Leistungen an Asylbewerber |
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Deckung durch 100%ige Kostenerstattung durch das Land |
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Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Sachverhalt: