Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt.

 

2.    Ein Finanzplan wird nicht erstellt.

 

3.    Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

 

4.    Die Haushaltssatzung 2016 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes. Soweit vorgesehen enthält die Haushaltssatzung auch den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

1. Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2016 liegt bei 1.598.000. Es handelt sich hier um das erste komplette Veranschlagungsjahr, da im Jahr 2015 bis zur Inbetriebnahme der gemeinsamen Zulassungsstelle in der Wilhelm-Ruß-Straße, Coburg, sich die beiden Zweckverbandsmitglieder einig waren, auf eine gegenseitige Verrechnung der Personal- und Sachkosten und auch des Gebührenaufkommens zu verzichten. Somit betrug das Volumen für das “halbe“ Haushaltsjahr 2015 in Einnahmen und Ausgaben 777.000 €.

 

Es wird mit Einnahmen aus Gebühren von 1.300.000 € und mit sonstigen Einnahmen von 298.000 € gerechnet, somit insgesamt 1.598.000 €. Bei den Einnahmen wurde auch die einmalige Zuwendung des Freistaates Bayern von 60.000 € zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit mit angesetzt, die im Jahr 2016 beantragt und voraussichtlich auch ausgezahlt werden kann.

 

Der größte Haushaltsansatz bei den Ausgaben von 1.583.000 € stellen die Erstattungen an die Zweckverbandsmitglieder Stadt Coburg und Landkreis Coburg dar. An Personalkosten und sonstige Erstattungen für Overhead sind für die Stadt Coburg 405.000 € und für den Landkreis Coburg 585.000 €, Summe somit 990.000 €, vorgesehen. Der geschätzte Einnahmeüberschuss von 258.500 € verteilt sich auf die Stadt Coburg mit ca. 87.450 € und auf den Landkreis Coburg mit ca. 171.050 €.

 

Die restlichen 15.000 € werden über den Unterabschnitt 9161 dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich zugeführt.

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2016 liegt bei 15.000,00 €. da komplett eingerichtete Räume für die gemeinsame Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Die vermögenswirksamen Anschaffungen sind für evtl. Neuanschaffungen und Ergänzungen notwendig. In diesem Jahr werden 4 neue Flachbett-Drucker benötigt, da die bisherigen Drucker störanfällig sind und höhere Reparaturkosten zu erwarten wären.

 

3. Stellenplan

 

Ein Stellenplan für den Zweckverband Gemeinsame Zulassungsstelle ist nicht notwendig, da das Personal weiterhin bei der Stadt Coburg bzw. beim Landkreis Coburg angestellt bleibt. Die Personalkosten werden hier verrechnet.

 

4. Finanzplan

 

Auf eine Finanzplanung für das Jahr 2016ff wird verzichtet. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist bei Zweckverbänden ein Finanzplan entbehrlich.